Die Krux mit d
Die Formel von Finanzminister Scholz b aus Bayern auf der Fläche. Ohne Einigung dr
Bbju@augsburger-allgemeine.de
ei der Reform der Grundsteuer, auf die das Bundesverfassungsgericht pocht, läuft der Bundesregierung die Zeit davon. Seit klar ist, dass das Kabinett den Gesetzentwurf von SPD-Finanzminister Olaf Scholz nicht wie geplant Ende April verabschieden wird, scheint ein Kompromiss in endlos weite Ferne gerückt. Ein sinnvoller Ausweg könnte nun durchaus der Kompromiss sein, dass es eben gar keinen gibt. Dass nämlich jedes Bundesland künftig selbst entscheidet, nach welchem Prinzip es die Grundsteuer erhebt. So würde die höchst brisante Situation schnell entschärft. Denn bis Ende des Jahres muss ja dringend ein neues Modell her, sonst fällt eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen ersatzlos weg. In den Kassen der gut 11 000 Gemeinden in Deutschland würden auf einen Schlag rund 14 Milliarden Euro fehlen. Geld, das für Schulen, Straßen und Schwimmbäder dringend benötigt wird. Dass die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form ungerecht ist, bestreitet niemand. Ihre Berechnung basiert in den westlichen Bundesländern auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964, im Osten stammen die Grundlagen sogar noch aus der Hitlerzeit. Mit den Verhältnissen auf dem heutigen Immobilienmarkt haben diese Werte nichts mehr zu tun.
Welche Rolle der Wert der Immobilie aber künftig bei der Berechnung der Grundsteuer spielen soll, ist umstritten. Auf der einen Seite stehen die bayerischen Christsozialen, die der Ansicht sind, dass der Immobilienwert bei der Grundsteuer ganz außen vor bleiben sollte. Nach dieser Sichtweise sollte die Grundsteuer keine verkappte Vermögensoder Einkommensteuer sein, sondern ein verlässlich kalkulierbares Element der laufenden Kosten für eine Liegenschaft, eher vergleichbar mit der Fernsehgebühr. Aus bayerischer Sicht verständlich, denn im wohlhabenden,