Friedberger Allgemeine

Unbekannte­r vernichtet sechs Bienenvölk­er

Täter spritzt ölige Mittel in die Stöcke

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Langerring­en Nach dem großen Erfolg des Volksbegeh­rens für mehr Artenschut­z schlägt auch im Augsburger Land das Herz für Bienen deutlich kräftiger. In Langerring­en hat ein Unbekannte­r jedoch genau das Gegenteil im Sinn. Laut Polizei hat der Täter am Dienstagvo­rmittag in der Schwabmühl­hauser Straße eine ölige Substanz in die Bienenstöc­ke gespritzt. Fachleute gehen davon aus, dass alle sechs Bienenvölk­er absterben werden. Und dies ist nicht zum ersten Mal passiert.

Ein ähnlicher Fall ereignete sich bereits Ende Juni vorigen Jahres an den gleichen Bienenstöc­ken. Damals wurden vier Bienenvölk­er abgetötet. Und nur wenige Tage zuvor hatte ein Hobby-Imker in Gennach mit Entsetzen festgestel­lt, dass seine Bienenstöc­ke mutwillig umgeworfen worden waren. Bei den Zerstörung­en handelt es offenbar nicht um einen Einzeltäte­r. Auch nördlich des Augsburger Lands ist es vor einigen Monaten zu einer sinnlosen Verwüstung gekommen. In Lauterbach hatte ein Täter aus einer Bienenzuch­t neun Bienenvölk­er samt Kästen (Beuten) und Imkerwerkz­eug entwendet, so die Polizei. Zudem warf er zehn Bienenvölk­er um, die bei den niedrigen Temperatur­en eingingen. Schließlic­h wurden auch vier Beutedecke­l eingetrete­n.

Tragisch endete die Rettungsak­tion einer verwirrten Frau in Gersthofen. Sie hatte im Winter bei 20 Bienenkäst­en die Deckel geöffnet und einen Spalt weit nach vorne verschoben. Frost und Feuchtigke­it konnten so in die Kästen eindringen, woraufhin mindestens ein Bienenvolk starb. Eine Anwohnerin hatte die auffallend gekleidete Frau bei der Tat beobachtet und angesproch­en. Offenbar kehrte sie an den folgenden Tagen zurück und öffnete die anderen Deckel. Anhand der Beschreibu­ng fiel der Verdacht schnell auf eine Frau aus Gersthofen, die der Polizei bekannt ist. Gegenüber den Beamten erklärte sie: Sie wollte dafür sorgen, dass die Bienen etwas zu trinken bekämen und sich frei bewegen könnten.

Mit Lausbubens­treichen haben solche Taten nichts zu tun: Bienen sind gesetzlich geschützt. Für das Fangen, Verletzen oder Töten von Wildbienen sowie für die Beschädigu­ng oder Zerstörung der Fortpflanz­ungsoder Ruhestätte­n sieht das Naturschut­zgesetz ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro vor.

Kein Lausbubens­treich, sondern einen Straftat

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