Unbekannter vernichtet sechs Bienenvölker
Täter spritzt ölige Mittel in die Stöcke
Langerringen Nach dem großen Erfolg des Volksbegehrens für mehr Artenschutz schlägt auch im Augsburger Land das Herz für Bienen deutlich kräftiger. In Langerringen hat ein Unbekannter jedoch genau das Gegenteil im Sinn. Laut Polizei hat der Täter am Dienstagvormittag in der Schwabmühlhauser Straße eine ölige Substanz in die Bienenstöcke gespritzt. Fachleute gehen davon aus, dass alle sechs Bienenvölker absterben werden. Und dies ist nicht zum ersten Mal passiert.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich bereits Ende Juni vorigen Jahres an den gleichen Bienenstöcken. Damals wurden vier Bienenvölker abgetötet. Und nur wenige Tage zuvor hatte ein Hobby-Imker in Gennach mit Entsetzen festgestellt, dass seine Bienenstöcke mutwillig umgeworfen worden waren. Bei den Zerstörungen handelt es offenbar nicht um einen Einzeltäter. Auch nördlich des Augsburger Lands ist es vor einigen Monaten zu einer sinnlosen Verwüstung gekommen. In Lauterbach hatte ein Täter aus einer Bienenzucht neun Bienenvölker samt Kästen (Beuten) und Imkerwerkzeug entwendet, so die Polizei. Zudem warf er zehn Bienenvölker um, die bei den niedrigen Temperaturen eingingen. Schließlich wurden auch vier Beutedeckel eingetreten.
Tragisch endete die Rettungsaktion einer verwirrten Frau in Gersthofen. Sie hatte im Winter bei 20 Bienenkästen die Deckel geöffnet und einen Spalt weit nach vorne verschoben. Frost und Feuchtigkeit konnten so in die Kästen eindringen, woraufhin mindestens ein Bienenvolk starb. Eine Anwohnerin hatte die auffallend gekleidete Frau bei der Tat beobachtet und angesprochen. Offenbar kehrte sie an den folgenden Tagen zurück und öffnete die anderen Deckel. Anhand der Beschreibung fiel der Verdacht schnell auf eine Frau aus Gersthofen, die der Polizei bekannt ist. Gegenüber den Beamten erklärte sie: Sie wollte dafür sorgen, dass die Bienen etwas zu trinken bekämen und sich frei bewegen könnten.
Mit Lausbubenstreichen haben solche Taten nichts zu tun: Bienen sind gesetzlich geschützt. Für das Fangen, Verletzen oder Töten von Wildbienen sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungsoder Ruhestätten sieht das Naturschutzgesetz ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro vor.
Kein Lausbubenstreich, sondern einen Straftat