Wie viel Vorsorge braucht der Mensch?
Rechtsanwalt Florian Fleig spricht am CSU-Stammtisch
Friedberg Um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament ging es am Friedberger CSUStammtisch. Rechtsanwalt Florian Fleig empfahl eine Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Jeder Erwachsene kann damit schriftlich festlegen, welche medizinischen Behandlungen und Maßnahmen er wünscht oder ablehnt, wenn er sich nicht mehr äußern kann. Wie z. B. nach einem Unfall, einer unheilbaren Krankheit oder bei Demenz.
Nur wenn der Patient nicht bei klarem Bewusstsein ist, kommt diese Verfügung zum Einsatz und ist für Ärzte bindend. Darum soll der eigene Wille schriftlich präzise formuliert und unterschrieben vorliegen und kann somit auch die Angehörigen entlasten, schwere Entscheidungen zu treffen. Vorteilhaft wäre, vorher den ärztlichen Rat einzuholen und die Verfügung auffindbar aufzubewahren und aktuell zu halten.
Die Vorsorgevollmacht beauftragt einen anderen Menschen, im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln und Entscheidungen zu treffen, falls dieser nicht mehr dazu in der Lage ist. Doch nicht immer ist der Ehepartner der ideale Bevollmächtigte, eventuell ist er überfordert. Darum ist es besser, zwei oder mehr Bevollmächtigte zu bestimmen, die entweder gemeinsam oder getrennt voneinander entscheiden. Auch dieses Papier sollte unterschrieben und gut erreichbar aufbewahrt werden.
Wichtig ist die Form des Testaments, denn die Erbfolge muss nicht dem Gesetzgeber überlassen werden. Durch ein eigenhändig geschriebenes, gemeinschaftliches Testament lässt sich der Nachlass regeln und die Rechtsnachfolge nach dem Tod weitgehend frei gestalten. Ein vorausblickendes Testament, um weniger Streitereien und Neid bei den Erben aufkommen zu lassen, sei wünschenswert.