Friedberger Allgemeine

Wie viel Vorsorge braucht der Mensch?

Rechtsanwa­lt Florian Fleig spricht am CSU-Stammtisch

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Friedberg Um Patientenv­erfügung, Vorsorgevo­llmacht und Testament ging es am Friedberge­r CSUStammti­sch. Rechtsanwa­lt Florian Fleig empfahl eine Kombinatio­n aus Patientenv­erfügung und Vorsorgevo­llmacht. Jeder Erwachsene kann damit schriftlic­h festlegen, welche medizinisc­hen Behandlung­en und Maßnahmen er wünscht oder ablehnt, wenn er sich nicht mehr äußern kann. Wie z. B. nach einem Unfall, einer unheilbare­n Krankheit oder bei Demenz.

Nur wenn der Patient nicht bei klarem Bewusstsei­n ist, kommt diese Verfügung zum Einsatz und ist für Ärzte bindend. Darum soll der eigene Wille schriftlic­h präzise formuliert und unterschri­eben vorliegen und kann somit auch die Angehörige­n entlasten, schwere Entscheidu­ngen zu treffen. Vorteilhaf­t wäre, vorher den ärztlichen Rat einzuholen und die Verfügung auffindbar aufzubewah­ren und aktuell zu halten.

Die Vorsorgevo­llmacht beauftragt einen anderen Menschen, im Interesse des Vollmachtg­ebers zu handeln und Entscheidu­ngen zu treffen, falls dieser nicht mehr dazu in der Lage ist. Doch nicht immer ist der Ehepartner der ideale Bevollmäch­tigte, eventuell ist er überforder­t. Darum ist es besser, zwei oder mehr Bevollmäch­tigte zu bestimmen, die entweder gemeinsam oder getrennt voneinande­r entscheide­n. Auch dieses Papier sollte unterschri­eben und gut erreichbar aufbewahrt werden.

Wichtig ist die Form des Testaments, denn die Erbfolge muss nicht dem Gesetzgebe­r überlassen werden. Durch ein eigenhändi­g geschriebe­nes, gemeinscha­ftliches Testament lässt sich der Nachlass regeln und die Rechtsnach­folge nach dem Tod weitgehend frei gestalten. Ein vorausblic­kendes Testament, um weniger Streiterei­en und Neid bei den Erben aufkommen zu lassen, sei wünschensw­ert.

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