Werden wild geparkte E-Scooter zum Problem?
Verkehr Fußgänger müssen immer wieder Elektrorollern ausweichen, die unachtsam abgestellt wurden. Das ärgert die Bürger. Die Stadt sieht kaum Möglichkeiten, das zu ändern, doch eine Partei hat jetzt eine Idee
Der Hinweis auf der Internetseite des E-Roller-Verleihers Voi an seine Kunden ist klar: „Parke schlau: Blockiere keine Wege und denk an Fußgängerinnen und Fußgänger. Sei ein guter Mensch. Bringe Menschen zum Lächeln.“In der Regel klappt das auch ganz gut. Die meisten Nutzer stellen ihre ElektroScooter nach dem Gebrauch an eine Hauswand, sodass der Fußweg nicht versperrt wird. Doch es gibt Orte, da funktioniert es nicht – am Rathausplatz oder an der Hochzoller Lechbrücke zum Beispiel. Nutzer stellen ihre Gefährte hier nach Gebrauch teils so gedankenlos ab, dass Passanten einen Slalomlauf hinlegen müssen. An Lächeln ist da nicht mehr zu denken.
Im Baureferat der Stadt hat man sich mit dem Thema schon befasst. Für E-Scooter gälten bundesweit die gleichen Parkvorschriften wie für Fahrräder, heißt es, sprich: „Gehwege dürfen zum Parken genutzt werden“, so Baureferent Gerd Merkle (CSU). Auch wenn Roller dort in größerer Zahl abgestellt werden, gebe es prinzipiell keine Handhabe. Die einzige Möglichkeit zum Eingreifen sei, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.
Die Hürde dafür ist aber recht hoch. In der Pferseer Unterführung blockierten, bevor am Helio neue Fahrradständer entstanden, an der Tunnelwand abgestellte Pendlerfahrräder jahrelang einen Teil des Gehwegs. Die Stadt stellte schließlich Parkverbotsschilder auf – ahndbar ist ein Verstoß dagegen aber nicht, weil das Abstellen von Rädern auf Gehwegen prinzipiell erlaubt ist.
In Paris, wo geschätzt 15000 Leihroller unterwegs sind, hat die dortige Stadtverwaltung zuletzt reagiert. Das Abstellen auf Gehwegen ist mit Rücksicht auf Eltern mit Kinderwagen und ältere Menschen nicht mehr erlaubt. Die Stadt richtet nun spezielle Abstellzonen ein. Auch Berlin will in diese Richtung nachziehen. Rund ums Brandenburger Tor dürfen die Fahrzeuge nicht mehr abgestellt werden. In München hat die Stadt bekräftigt, dass die Wiesn für Roller gesperrt sei. In Augsburg ist die Mitnahme auf den Plärrer per Satzung ohnehin schon untersagt – Fahrzeuge und Fahrräder haben dort während der Betriebszeiten nichts verloren.
Das schwedische Unternehmen Voi, das in Augsburg Ende Juni mit rund 50 Fahrzeugen startete, denkt über eine Vergrößerung der Flotte nach. Konkrete Zahlen nennt das Unternehmen für Augsburg nicht, doch grundsätzlich befindet sich die Firma auf Wachstumskurs. Aktuell werden 100 Stellen in Deutschland neu besetzt. Claus Unterkircher, General Manager für den deutschsprachigen Raum, sagt, man bitte die Nutzer nach jeder Fahrt via App, ein Foto des korrekt geparkten Rollers zu machen. „Für uns ist es wichtig, dass die Roller nicht zum Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer werden. Wir fordern unsere Nutzer auch dazu auf, verantwortungsvoll damit umzugehen.“Auch via App werden die Nutzer gebeten, die Roller so hinzustellen, dass sie niemanden behindern.
Anders als beim Fahrradverleih der Stadtwerke müssen die Roller nicht zum Ausleihort zurückgebracht werden. Das macht die Nutzung flexibler. Sie können innerhalb einer definierten Zone rund um die Innenstadt nach Benutzung einfach abgestellt werden. Der nächste Nutzer findet das Fahrzeug via Smartphone-App. Voi sammelt die Fahrzeuge gelegentlich ein, um die Akkus aufzuladen. Falsch abgestellte Roller ließen sich jederzeit orten und durch Mitarbeiter umparken, so Unterkircher.
Inzwischen macht auch die Politik Druck. Einerseits sehe man die Verleihfirmen in der Pflicht, die Nutzer für die Thematik zu sensibilisieren, so die CSU-Fraktion im Rathaus. „Wir haben nichts gegen E-Scooter – im Gegenteil“, so Fraktionschef Bernd Kränzle. Sie könnten als alternatives Fortbewegungsmittel Städte vom Autoverkehr entlasten. Inzwischen gebe es aber wegen der wild geparkten Roller viele Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Wenn der Stadt momentan die Hände gebunden seien, solle sie sich über den Städtetag darum bemühen, dass die Roller bei den Abstellvorschriften nicht mit Fahrrädern, sondern mit Mofas und Mopeds gleichgestellt werden. Die dürfen auf gesondert gekennzeichneten Zweiradparkplätzen oder am Straßenrand geparkt werden. Allerdings zeichnet sich da wohl schon das nächste Problem ab: Die schlanken Scooter dürften, wenn sie nachts ohne Beleuchtung ähnlich undiszipliniert auf der Straße abgestellt werden, für Autofahrer oft nur in letzter Sekunde erkennbar sein.