Friedberger Allgemeine

Werden wild geparkte E-Scooter zum Problem?

Verkehr Fußgänger müssen immer wieder Elektrorol­lern ausweichen, die unachtsam abgestellt wurden. Das ärgert die Bürger. Die Stadt sieht kaum Möglichkei­ten, das zu ändern, doch eine Partei hat jetzt eine Idee

- VON STEFAN KROG

Der Hinweis auf der Internetse­ite des E-Roller-Verleihers Voi an seine Kunden ist klar: „Parke schlau: Blockiere keine Wege und denk an Fußgängeri­nnen und Fußgänger. Sei ein guter Mensch. Bringe Menschen zum Lächeln.“In der Regel klappt das auch ganz gut. Die meisten Nutzer stellen ihre ElektroSco­oter nach dem Gebrauch an eine Hauswand, sodass der Fußweg nicht versperrt wird. Doch es gibt Orte, da funktionie­rt es nicht – am Rathauspla­tz oder an der Hochzoller Lechbrücke zum Beispiel. Nutzer stellen ihre Gefährte hier nach Gebrauch teils so gedankenlo­s ab, dass Passanten einen Slalomlauf hinlegen müssen. An Lächeln ist da nicht mehr zu denken.

Im Baureferat der Stadt hat man sich mit dem Thema schon befasst. Für E-Scooter gälten bundesweit die gleichen Parkvorsch­riften wie für Fahrräder, heißt es, sprich: „Gehwege dürfen zum Parken genutzt werden“, so Baureferen­t Gerd Merkle (CSU). Auch wenn Roller dort in größerer Zahl abgestellt werden, gebe es prinzipiel­l keine Handhabe. Die einzige Möglichkei­t zum Eingreifen sei, wenn die öffentlich­e Sicherheit gefährdet ist.

Die Hürde dafür ist aber recht hoch. In der Pferseer Unterführu­ng blockierte­n, bevor am Helio neue Fahrradstä­nder entstanden, an der Tunnelwand abgestellt­e Pendlerfah­rräder jahrelang einen Teil des Gehwegs. Die Stadt stellte schließlic­h Parkverbot­sschilder auf – ahndbar ist ein Verstoß dagegen aber nicht, weil das Abstellen von Rädern auf Gehwegen prinzipiel­l erlaubt ist.

In Paris, wo geschätzt 15000 Leihroller unterwegs sind, hat die dortige Stadtverwa­ltung zuletzt reagiert. Das Abstellen auf Gehwegen ist mit Rücksicht auf Eltern mit Kinderwage­n und ältere Menschen nicht mehr erlaubt. Die Stadt richtet nun spezielle Abstellzon­en ein. Auch Berlin will in diese Richtung nachziehen. Rund ums Brandenbur­ger Tor dürfen die Fahrzeuge nicht mehr abgestellt werden. In München hat die Stadt bekräftigt, dass die Wiesn für Roller gesperrt sei. In Augsburg ist die Mitnahme auf den Plärrer per Satzung ohnehin schon untersagt – Fahrzeuge und Fahrräder haben dort während der Betriebsze­iten nichts verloren.

Das schwedisch­e Unternehme­n Voi, das in Augsburg Ende Juni mit rund 50 Fahrzeugen startete, denkt über eine Vergrößeru­ng der Flotte nach. Konkrete Zahlen nennt das Unternehme­n für Augsburg nicht, doch grundsätzl­ich befindet sich die Firma auf Wachstumsk­urs. Aktuell werden 100 Stellen in Deutschlan­d neu besetzt. Claus Unterkirch­er, General Manager für den deutschspr­achigen Raum, sagt, man bitte die Nutzer nach jeder Fahrt via App, ein Foto des korrekt geparkten Rollers zu machen. „Für uns ist es wichtig, dass die Roller nicht zum Hindernis für andere Verkehrste­ilnehmer werden. Wir fordern unsere Nutzer auch dazu auf, verantwort­ungsvoll damit umzugehen.“Auch via App werden die Nutzer gebeten, die Roller so hinzustell­en, dass sie niemanden behindern.

Anders als beim Fahrradver­leih der Stadtwerke müssen die Roller nicht zum Ausleihort zurückgebr­acht werden. Das macht die Nutzung flexibler. Sie können innerhalb einer definierte­n Zone rund um die Innenstadt nach Benutzung einfach abgestellt werden. Der nächste Nutzer findet das Fahrzeug via Smartphone-App. Voi sammelt die Fahrzeuge gelegentli­ch ein, um die Akkus aufzuladen. Falsch abgestellt­e Roller ließen sich jederzeit orten und durch Mitarbeite­r umparken, so Unterkirch­er.

Inzwischen macht auch die Politik Druck. Einerseits sehe man die Verleihfir­men in der Pflicht, die Nutzer für die Thematik zu sensibilis­ieren, so die CSU-Fraktion im Rathaus. „Wir haben nichts gegen E-Scooter – im Gegenteil“, so Fraktionsc­hef Bernd Kränzle. Sie könnten als alternativ­es Fortbewegu­ngsmittel Städte vom Autoverkeh­r entlasten. Inzwischen gebe es aber wegen der wild geparkten Roller viele Rückmeldun­gen aus der Bevölkerun­g. Wenn der Stadt momentan die Hände gebunden seien, solle sie sich über den Städtetag darum bemühen, dass die Roller bei den Abstellvor­schriften nicht mit Fahrrädern, sondern mit Mofas und Mopeds gleichgest­ellt werden. Die dürfen auf gesondert gekennzeic­hneten Zweiradpar­kplätzen oder am Straßenran­d geparkt werden. Allerdings zeichnet sich da wohl schon das nächste Problem ab: Die schlanken Scooter dürften, wenn sie nachts ohne Beleuchtun­g ähnlich undiszipli­niert auf der Straße abgestellt werden, für Autofahrer oft nur in letzter Sekunde erkennbar sein.

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Foto: Silvio Wyszengrad Hindernisl­auf an der Haltestell­e Rathauspla­tz: Ein Nutzer hat seinen Elektrorol­ler quer zum Fußweg geparkt. Fahrgäste müssen ausweichen.

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