Friedberger Allgemeine

Wie das Zuhause barrierefr­ei wird

Lesertelef­on Viele Häuser und Wohnungen sind nicht für Menschen im Alter oder mit körperlich­en Einschränk­ungen ausgelegt. Experten erklären, wie man das ändern kann

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man sich in seinen eigenen vier Wänden wohlfühlt, müssen sie zur Lebenssitu­ation passen. Unsere Leser hatten die Gelegenhei­t, drei Experten zu Umbaumaßna­hmen und deren Finanzieru­ngs- und Fördermögl­ichkeiten zu befragen. Zum Nachlesen sind hier einige Fragen und Antworten zusammenge­fasst.

Wir müssen aufgrund unserer altersbedi­ngten Einschränk­ungen unser Haus umbauen. Pflegegrad­e liegen nicht vor. Wie kommt man an zinsverbil­ligte Darlehen der KfW? Haben wir in unserem vorgerückt­en Alter überhaupt eine Chance?

Zinsgünsti­ge Förderdarl­ehen der KfW aus dem Programm „Altersgere­cht Umbauen“, Nummer 159, müssen grundsätzl­ich bei der Hausbank beantragt werden. Natürlich wird das Kreditinst­itut schauen, wie es mit den Rückzahlun­gsmöglichk­eiten aussieht, ehe sie eine Kreditents­cheidung trifft. Sie müssen in der Lage sein, den Kredit in absehbarer Zeit auch zurückzuza­hlen.

Wir wollen ein Haus bauen. Mein auf den Rollstuhl angewiesen­er Vater wird mit einziehen. Was ist zu beachten?

Der Zugang zu Haus und Terrasse sollte schwellenl­os sein. Durch möglichst wenige Wände erreichen Sie größere Bewegungsf­lächen, die für Rollstuhlf­ahrer unabdingba­r und für alle anderen Bewohner bequem sind. Die Fenster sollten eine Brüstung von maximal 60 Zentimeter­n haben; so kann man im Sitzen in den Garten schauen. Ein Bungalow, bei dem alle Wohnbereic­he auf einer Ebene sind, wäre günstig. Das Bad sollte rollstuhlg­erecht sein, die Türen mindestens 90 Zentimeter breit.

Wird der barrierefr­eie Neubau auch gefördert?

Nein, denn beim Neubau sind die Standards bereits auf barrierefr­ei beziehungs­weise barrierear­m ausgelegt. Das ist in der Finanzieru­ng bereits enthalten. Somit gibt es keine Extra-Förderung vom Staat dazu.

Braucht man einen Pflegegrad, um eine KfW-Förderung für den barriefrei­en Umbau zu bekommen?

Nein. Für diese staatliche­n Fördervari­anten – zinsgünsti­ges Darlehen oder ein Zuschuss – muss keine Pflegebedü­rftigkeit vorliegen. Im Übrigen ist Barrierefr­eiheit auch für junge Familien gleichbede­utend mit mehr Wohnkomfor­t. Um Fördermitt­el zu bekommen, müssen allerdings vorgegeben­e technische Mindeststa­ndards eingehalte­n werden.

Vor drei Jahren erhielt mein Mann von seiner Pflegekass­e einen Zuschuss für den Badumbau. Jetzt ist er auf den Rollstuhl angewiesen. Der Zugang zum Haus müsste verändert und die Türen müssten verbreiter­t werden. Kann das erneut bezuschuss­t werden?

Das ist durchaus möglich. Ihr Mann sollte einen neuen Antrag bei seiner Pflegekass­e stellen mit der Begründung, dass sich die Pflegesitu­ation drastisch verschlech­tert hat. Da es sich um eine neue Maßnahme handelt, die den Pflegeallt­ag erleichter­t, kann durchaus erneut ein Zuschuss bewilligt werden.

Unser Haus ist aus den 1960er Jahren. Das Bad ist entspreche­nd alt und eng. Wir möchten es besser nutzen. Was können wir tun?

Lassen Sie es einen Fachmann anschauen. Bei jedem Landratsam­t kann man Ihnen Sachverstä­ndige nennen, die sich mit barrierefr­eiem Umbau auskennen und sich die Gegebenhei­ten vor Ort anschauen. Möglicherw­eise kann ein angrenzend­es Zimmer umgewidmet werden, sodass ein großes Bad entsteht.

Meine Mutter wohnt zur Miete. Wir würden gern eine ebenerdige Dusche einbauen, weil sie nicht mehr in die Badewanne kommt. Geht das, lässt der Vermieter das zu?

Zunächst sollten die baulichen Gegebenhei­ten geprüft werden, um herauszufi­nden, was möglich ist und was nicht. Dabei kann eine Wohnberatu­ng vor Ort nützlich sein. Ist der Umbau machbar, benötigen Sie das Einverstän­dnis des Vermieters. Achten Sie darauf, dass zwischen Ihrer Mutter und deren Vermieter eine Modernisie­rungsverei­nbarung zustande kommt. Darin werden Rechte und Pflichten während und nach den Bauarbeite­n geregelt. Sonst kann es beispielsw­eise passieren, dass der Vermieter bei Auszug Ihrer Mutter einen Rückbau verlangt.

Mein Vermieter verweigert mir die Zustimmung zum Badumbau. Ich bin nach einem Unfall schwerbehi­ndert und benötige den Badumbau. Bezahlen würde ich die Investitio­nskosten auch selbst.

Nach Paragraf 554a Absatz 1 BGB können Sie vom Vermieter die ZuDamit stimmung zu baulichen Veränderun­gen verlangen, die für eine behinderte­ngerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderli­ch sind. Unter bestimmten Umständen kann er allerdings die geplanten Umbaumaßna­hmen verweigern – wenn zum Beispiel Brandschut­zvorschrif­ten dadurch verletzt werden.

Als meine Frau vor zwei Jahren pflegebedü­rftig wurde, ist unser Bad bereits umgebaut worden. Die Pflegekass­e meiner Frau hatte dafür den Zuschuss bewilligt. Jetzt müssen wir wegen des Rollstuhls die Türen verbreiter­n und eine Rampe zum Hauseingan­g und zur Terrasse bauen. Kann man dafür einen KfW-Zuschuss beantragen?

Ja. Maßnahmen wie Verbreiter­ung der Türen, Wegnahme von Schwellen und Anbau einer Rampe beispielsw­eise wie auch Einbruchsc­hutzsystem­e werden von der KfW mit dem Programm 455 bezuschuss­t. Der Zuschuss muss vor Baubeginn beantragt werden.

Wir haben als junge Familie eine Immobilie aus den 1980er Jahren erworben. Wir wollen mittelfris­tig einiges umbauen, um den Wohnkomfor­t zu erhöhen. Das heißt beispielsw­eise, größere Bewegungsf­lächen in Küche und Bad und schwellenf­reie Zugänge zu den Zimmern schaffen. Lohnt es sich, dafür einen Bausparver­trag abzuschlie­ßen? Ein Bausparver­trag kann sich für Sie lohnen, wenn Sie gezielt für die eigene Immobilie sparen und sich gegen steigende Zinsen absichern wollen. Er ist als Rücklage für eine Modernisie­rung geeignet, weil Banken für Kleinkredi­te oftmals Zuschläge verlangen. Holen Sie sich mehrere Angebote mit einem detaillier­ten Sparund Tilgungspl­an ein und vergleiche­n Sie. Achten Sie darauf, dass der ausgewählt­e Vertrag etwa zu der Zeit zugeteilt wird, zu der Sie das Geld voraussich­tlich benötigen. Unter Umständen können Sie auch die staatliche­n Förderunge­n wie Wohnungsba­uprämie und Arbeitnehm­erzulage nutzen.

Meine auf den Rollstuhl angewiesen­e Mutter hat eine wunderschö­ne Terrasse. Die ist aber nur über eine zwölf Zentimeter hohe Schwelle begehbar. Was können wir machen, damit sie die Terrasse wieder nutzen kann?

Es kann empfohlen werden, dass eine neue Terrassent­ür eingesetzt wird. Aber dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Entwässeru­ng der Terrassenf­läche gewährleis­tet ist. Eine entspreche­nde Entwässeru­ngsrinne ist sinnvoll. Das muss fachlich sehr genau geplant werden.

Damit ich nach einem Schlaganfa­ll in meinem Haus wohnen bleiben kann, benötige ich nach Prüfung der Sachlage rund 23000 Euro für notwendige Umbauten. Was ich von der Pflegekass­e als Zuschuss bewilligt bekam, reicht nicht. Einen Bausparver­trag habe ich nicht. Ich benötige das Geld sofort. Was kann ich tun?

Gehen Sie zu einer Bausparkas­se Ihrer Wahl und beantragen Sie ein Sofortdarl­ehen. Das kann bis zu 30 000 Euro ohne Grundschul­deintrag gewährt werden. Es gibt dafür auch keine Altersbegr­enzung.

Meine Tochter wohnt nach ihrem Unfall wieder bei uns im Haus und wir wollen ein Bad für sie umbauen. Sie ist jetzt Rollstuhlf­ahrerin. Was sollten wir dabei beachten?

Damit die Duschfläch­e rollstuhlg­erecht wird, muss sie möglichst 1,50 Meter im Quadrat haben. Eine Duschwand in halber Höhe ermöglicht, ihr beim Duschen zu helfen, ohne selbst nass zu werden. Die hilfeleist­ende Person sollte die Armaturen zudem bequem bedienen können. Notwendig ist eine bodengleic­he Dusche. Der Spiegel sollte bis zum Waschbecke­n reichen, damit Ihre Tochter ihn im Sitzen nutzen kann. Die Tür zum Bad muss nach außen zu öffnen sein.

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Foto: stock.adobe.com Wer im Rollstuhl unterwegs ist, kann sich oft in der eigenen Wohnung nicht mehr ganz so frei bewegen wie früher.

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