Ab auf den Übungsplatz
Zu „Wenn das E-Bike zu schnell wird“(Panorama) vom 13. August:
Die Stellungnahme des Herrn Siegfried Brockmann, Leiter der Abteilung Unfallforschung des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), spricht das tatsächliche Problem des „E-Bike-Fahrens durch ältere Leute“überhaupt nicht an, und daher sind die Schlussfolgerungen mit Geschwindigkeitslimitierung des unterstützten Fahrens auf 12 km/h auch nicht die Problemlösung. Grundsätzlich gilt festzustellen: Das Gefährt hat wesentliche technische Besonderheiten: 1. Motorunterstützung mit Beginn der ersten Pedalumdrehung, 2. mehrere Unterstützungsstufen durch den Motor, 3. zumeist keine mechanische Rücktrittbremse, 4. technisch kompetente Vorder- und Hinterradbremssysteme. Versuchsbeobachtungen von Radlern, die auf ein Hindernis zufahren, zeigen: Wenn Bremsbereitschaft hergestellt wird, bringt der Radler die Pedale in Horizontalstellung. Muss er nun situationsbedingt anhalten, tritt er kurz vorm Stillstand ein Pedal nach unten, um mit dem gegenseitigen Standbein Bodenkontakt herzustellen. In diesem Augenblick bekommt das Rad aber wieder einen Vorschubimpuls, der dann in der Unterstützungsstufe erfolgt, mit der der Radler unterwegs war. Ähnliche Probleme können dann beim Wiederanfahren entstehen, wenn das hohe Unterstützungslevel das Rad vehement vorwärts beschleunigt. Resümee: Ältere Radler sollten Übungseinheiten auf Großparkplätzen oder Verkehrsübungsplätzen für Kinder absolvieren – eine lohnenswerte Aufgabe für den ADFC!