Arbeiten im Alter – diese Regeln gelten
Immer mehr Senioren entscheiden sich, auch nach dem Erreichen des Rentenalters weiterzuarbeiten. Doch dabei sollten sie einige Punkte beachten. Eine Expertin sagt, welche
Augsburg Immer mehr Rentner verdienen im Ruhestand hinzu. Das zeigen die Zahlen des Bundesarbeitsministeriums. Waren es um die Jahrtausendwende noch 530 000 erwerbstätige Rentner, stockten im vergangenen Jahr 1,45 Millionen Menschen ihre Rente auf. Ein Grund kann eine zu geringe Rente sein. Doch oftmals arbeiten die Menschen auch über das Renteneintrittsalter hinaus, um unter Leuten zu sein oder aus privaten Gründen. Dennoch: Wer in Rente ist, kann nicht einfach so Geld hinzuverdienen. Deshalb ein Überblick darüber, was Pensionäre beachten müssen, wenn sie weiterarbeiten, und ob sich das auch lohnt.
Ab wann kann ich Rente beziehen? Diejenigen, die nach 1964 geboren sind, erreichen das Rentenalter mit 67 Jahren. Für Menschen, die zwischen 1947 und 1963 geboren sind, wird das Renteneintrittsalter stufenweise angehoben. Jemand der 1955 geboren wurde, hat mit 65 Jahren und 9 Monaten einen vollen Anspruch auf seine Rente. Hingegen hat jemand, der 1963 geboren wurde, erst mit 66 Jahren und 10 Monaten denselben Rentenanspruch. Daneben besteht außerdem die Möglichkeit, eine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente zu beantragen. Aktuell geht das mit mindestens 63 Jahren und 8 Monaten und nach 45 Versicherungsjahren oder für schwerbehinderte Menschen.
Darf ich trotz Rente weiterarbeiten?
Ja. Es wird niemand verpflichtet, in Rente zu gehen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund informiert Versicherte bei Erreichen des Renteneintrittsalters darüber, welche Möglichkeiten sie haben. Bei den meisten Angestellten ist eine Weiterbeschäftigung in dem aktuellen Beruf laut Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung vom bestehenden Arbeitsvertrag abhängig. Mancher endet mit Erreichen des Rentenalters. Die genauen Regelungen müsse jeder mit seinem Arbeitgeber absprechen, sagt sie. Läuft der Vertrag aus, kann der Arbeitgeber beispielsweise einen neuen Vertrag anbieten. Zudem könnten Rentner sich auch auf dem Arbeitsmarkt umgucken und sich einen anderen Job suchen.
Wie viel darf ich zu meiner Rente dazuverdienen?
Da gebe es unterschiedliche Konstellationen, sagt Sennewald. Bezieht ein Versicherter vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente, darf er nur 6300 Euro jährlich hinzuverdienen. Das gilt so lange, bis der Versicherte die Regelaltersgrenze erreicht. Verdient ein Rentner in diesem Zeitraum mehr, wird der Betrag mit 40 Prozent auf die bezogene Rente angerechnet. Ein Beispiel: Bezieht jemand eine Rente von 1000 Euro monatlich und verdient jährlich 18 300 Euro hinzu, wird der Freibetrag von 6300 Euro abgezogen – so verbleiben noch 12 000 Euro. Die werden monatlich heruntergerechnet, also 1000 Euro im Monat. Danach wird der Zuverdienst mit 40 Prozent angerechnet – 400 Euro. Also verringert sich die Rente auf 600 Euro – dennoch würde es sich lohnen, da der Rentner mit Arbeit und Rente mehr Geld zur Verfügung hätte als ohne zusätzlichen Job. Laut Sennewald ist der Hinzuverdienst allerdings gedeckelt. Verdient jemand mehr als seinen Maximalverdienst der vergangenen 15 Jahre, wird das Gehalt voll auf die Rente angerechnet.
Und wie sieht es aus, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist?
Die Rente wird nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr beeinträchtigt. Danach könne man also unbegrenzt dazuverdienen, so Sennewald. Dann entfällt auch der Beitrag für die Rentenversicherung. Der Arbeitgeber hingegen zahlt diese Beiträge weiter – einen Einfluss auf die Rentenhöhe hat das nicht mehr. Außerdem kann sich die Weiterbeschäftigung auf die Krankenversicherung auswirken. Darüber hinaus besteht für den Versicherten auch die Möglichkeit, seine Rente erst später in Anspruch zu nehmen. Außerdem gebe es besondere Bestimmungen, wenn jemand beispielsweise eine Witwenrente bezieht. Um die verschiedenen Optionen abzustimmen, empfiehlt Sennewald angehenden Rentnern eine Beratung.