Tausende Kinderpornos auf dem Handy?
50-Jähriger muss vor Gericht
Schnell wieder in der Haftzelle zurück war ein 50-jähriger Angeklagter, der sich wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften vor Gericht verantworten muss. Sein Anwalt hatte eine Begutachtung seines Mandanten wegen dessen Alkoholkrankheit angeregt.
Auf mehreren Baustellen ist der 50-Jährige derzeit vor Gericht aktiv. Wegen eines Körperverletzungsdeliktes an seiner Ehefrau steht er unter offener Bewährung. Wegen eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr hatte er zuletzt mit dem Landgericht zu tun. Dort war er wegen seines Alkoholkonsums begutachtet worden. Und seine dortige Freiheitsstrafe (sollte das Urteil Rechtskraft erlangen) wird er nicht im Gefängnis, sondern in einer Entziehungsanstalt verbringen müssen.
Eben diese Begutachtung wegen Alkoholkrankheit regte Verteidiger Ralf Schönauer jetzt für seinen Mandanten auch im jüngsten Verfahren an. Dabei wird dem gelernten Kinderpfleger, vor seiner Verhaftung als Schreiner und Pizzabäcker tätig, der Besitz von über 3000 kinder- und jugendpornografischen Schriften vorgeworfen. Er hatte die Dateien auf seinem Handy gespeichert, im März 2017 waren sie entdeckt worden. In einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen legte Rechtsanwalt Schönauer dem Schöffengericht von Richterin Ute Bernhard und Staatsanwalt Benjamin Rüdiger seine Ansicht dar. Das Gericht kam überein, der Verteidigung zwei Wochen Frist einzuräumen, um die erforderlichen Unterlagen beizubringen. Dann soll gutachterlich geprüft werden, ob ein Zusammenhang besteht zwischen dem Alkoholkonsum des Angeklagten und seinem Sammeltrieb von Porno-Dateien. Anschließend soll ihm der Prozess gemacht werden. Ein im Raum stehender erneuter Schuldspruch könnte dann in einer Gesamtstrafe mit vorausgegangenen Verurteilungen münden.
Das Verfahren wurde ausgesetzt, wird also neu gestartet.