Betrunkener Autofahrer baut Unfall
54-Jähriger muss 2800 Euro zahlen und den Schein abgeben
Aichach Als die Richterin das Urteil verliest, schaut der Angeklagte nach unten und nickt. Doch zufrieden dürfte der 54-Jährige mit dem Urteil am Aichacher Amtsgericht nicht gewesen sein. Weil er im Januar betrunken einen Unfall auf der B 300 in Richtung Ingolstadt gebaut hat, darf er zehn weitere Monate nicht Auto fahren und muss 2800 Euro Strafe zahlen. Sein Führerschein ist seit Februar weg. Weil er die Tat zwar gestanden, aber gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, ging es vor Gericht nur um das Strafmaß.
Der Angeklagte arbeitete in Augsburg und wollte über die B 300 zurück in den Landkreis NeuburgSchrobenhausen – mit 1,26 Promille. Wenige Hundert Meter südlich von der Anschlussstelle Aichach Ost geriet er rechts an die Leitplanke, kam ins Schleudern und fuhr in den Gegenverkehr. Er touchierte einen entgegenkommenden Sattelzug, dessen Fahrer nicht verletzt wurde. Der Unfallfahrer hingegen erlitt unter anderem einen Becken- und einen Beinbruch. Die Bundesstraße blieb mehrere Stunden gesperrt.
An den Unfall kann sich der Angeklagte nicht mehr erinnern, wie er bei Gericht sagte. Seitdem kann er aufgrund seiner Verletzungen nicht mehr als Müllfahrzeug-Fahrer arbeiten. Verteidiger Ingo Waibel plädierte für eine Geldstrafe von 2400 Euro und ein Fahrverbot von lediglich sechs weiteren Monaten. Waibel argumentierte, dass sein Mandant in Lebensgefahr geschwebt und bereits einen hohen Eigenschaden habe. Er konnte außerdem sechs Wochen lang sein Bett nicht verlassen. Alkohol trinke der Unfallfahrer auch nicht mehr. Staatsanwalt Martin Neumann sah jedoch keinen Grund, die Strafe deutlich zu mildern. Er plädierte für die angesetzten weiteren elf Monate Fahrverbot. Er sprach von Glück, dass bei dem Unfall nicht mehr passiert sei. Der Angeklagte habe erhebliche Ausfallerscheinungen gezeigt.
Richterin Eva-Maria Kraus hielt dem Angeklagten in ihrem Urteil zugute, dass er gestanden und sich bei dem Unfall schwer verletzt hatte. Allerdings sehe sie wenig Spielraum. Man müsse schon mehrere Flaschen Bier trinken, um auf über eine Promille zu kommen. Die Richterin minderte das Fahrverbot von weitweiteren elf auf zehn Monate, veränderte die Geldstrafe allerdings nicht. Da der Angeklagte noch arbeitsunfähig sei, werde ihn das Verbot zunächst nicht belasten. Ob der Angeklagte Berufung oder Revision einlegt, stand noch nicht fest.