Friedberger Allgemeine

Betrunkene­r Autofahrer baut Unfall

54-Jähriger muss 2800 Euro zahlen und den Schein abgeben

- VON PHILIPP SCHULTE

Aichach Als die Richterin das Urteil verliest, schaut der Angeklagte nach unten und nickt. Doch zufrieden dürfte der 54-Jährige mit dem Urteil am Aichacher Amtsgerich­t nicht gewesen sein. Weil er im Januar betrunken einen Unfall auf der B 300 in Richtung Ingolstadt gebaut hat, darf er zehn weitere Monate nicht Auto fahren und muss 2800 Euro Strafe zahlen. Sein Führersche­in ist seit Februar weg. Weil er die Tat zwar gestanden, aber gegen den Strafbefeh­l Einspruch eingelegt hatte, ging es vor Gericht nur um das Strafmaß.

Der Angeklagte arbeitete in Augsburg und wollte über die B 300 zurück in den Landkreis NeuburgSch­robenhause­n – mit 1,26 Promille. Wenige Hundert Meter südlich von der Anschlusss­telle Aichach Ost geriet er rechts an die Leitplanke, kam ins Schleudern und fuhr in den Gegenverke­hr. Er touchierte einen entgegenko­mmenden Sattelzug, dessen Fahrer nicht verletzt wurde. Der Unfallfahr­er hingegen erlitt unter anderem einen Becken- und einen Beinbruch. Die Bundesstra­ße blieb mehrere Stunden gesperrt.

An den Unfall kann sich der Angeklagte nicht mehr erinnern, wie er bei Gericht sagte. Seitdem kann er aufgrund seiner Verletzung­en nicht mehr als Müllfahrze­ug-Fahrer arbeiten. Verteidige­r Ingo Waibel plädierte für eine Geldstrafe von 2400 Euro und ein Fahrverbot von lediglich sechs weiteren Monaten. Waibel argumentie­rte, dass sein Mandant in Lebensgefa­hr geschwebt und bereits einen hohen Eigenschad­en habe. Er konnte außerdem sechs Wochen lang sein Bett nicht verlassen. Alkohol trinke der Unfallfahr­er auch nicht mehr. Staatsanwa­lt Martin Neumann sah jedoch keinen Grund, die Strafe deutlich zu mildern. Er plädierte für die angesetzte­n weiteren elf Monate Fahrverbot. Er sprach von Glück, dass bei dem Unfall nicht mehr passiert sei. Der Angeklagte habe erhebliche Ausfallers­cheinungen gezeigt.

Richterin Eva-Maria Kraus hielt dem Angeklagte­n in ihrem Urteil zugute, dass er gestanden und sich bei dem Unfall schwer verletzt hatte. Allerdings sehe sie wenig Spielraum. Man müsse schon mehrere Flaschen Bier trinken, um auf über eine Promille zu kommen. Die Richterin minderte das Fahrverbot von weitweiter­en elf auf zehn Monate, veränderte die Geldstrafe allerdings nicht. Da der Angeklagte noch arbeitsunf­ähig sei, werde ihn das Verbot zunächst nicht belasten. Ob der Angeklagte Berufung oder Revision einlegt, stand noch nicht fest.

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