Friedberger Allgemeine

So wird das Smartphone kindgerech­t

Das Internet fasziniert auch den Nachwuchs. Vor kritischen Inhalten hält man die Kleinen jedoch besser fern. Was Eltern tun können

- Maximilian Konrad, dpa

Apps, Spiele und Videos lassen sich im Netz schnell und unkomplizi­ert herunterla­den. Geradezu kinderleic­ht ist das - zum Leidwesen mancher Eltern, die mitunter beim Blick auf die Kreditkart­enabrechnu­ng böse Überraschu­ngen erleben.

Schockiert sind Mütter und Väter auch, wenn sie bemerken, dass der Nachwuchs mit Gewalt, Pornografi­e oder andere ungeeignet­en Inhalten konfrontie­rt ist. Es ist also wichtig, seine Smartphone­s und Tablets kindersich­er zu machen.

Viele Informatio­nen, wie es richtig geht, bieten Initiative­n wie „Schau hin!“oder „Deutschlan­d sicher im Netz“(DsiN). Hier finden sich konkrete Tipps zu den Themen Sicherheit und bewusster Umgang mit digitalen Medien. So empfiehlt DsiN etwa, dem Sprössling kindgerech­te Suchmaschi­nen zu zeigen. Konkret bieten sich zum Beispiel blinde-kuh.de und fragfinn.de oder der Konfigurat­or meine-startseite.de an.

Karolina Wojtal vom Europäisch­en Verbrauche­rzentrum Deutschlan­d rät Eltern grundsätzl­ich, keine Kreditkart­endaten in den Endgeräten der Kinder zu hinterlege­n. „Kinder können sonst In-AppKäufe tätigen, die in die tausende Euro gehen können.“Mit Freemium-Apps ist der Einstieg kostenlos, Zusatzfunk­tionen aber kosten.

Außerdem rät die Juristin, eine Drittanbie­tersperre beim Mobilfunka­nbieter einzuricht­en zu lassen. Das bedeutet, dass kein Drittanbie­ter über die Telefonrec­hnung abrechnen darf, falls etwa ein Kind einmal einen kostenpfli­chtigen Dienst – wie ein Gewinnspie­l per SMS – in Anspruch genommen hat.

Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) stellt einen Musterbrie­f zur Verfügung, mit der eine solche Sperre beauftragt werden kann. Mobiles Bezahlen deckt die Drittanbie­tersperre jedoch nicht ab. „Eine Drittanbie­tersperre bedeutet nur, dass der Bestell- und Zahlungswe­g über die Mobilfunkr­echnung unterbunde­n ist“, so die Verbrauche­rschützer. Mit Bezahlarte­n wie Kreditkart­e, Rechnung oder Lastschrif­t könnten weiterhin Dienste in Anspruch genommen werden.

Beim Videoporta­l Youtube können Eltern die Nutzung durch ihre Kinder auf verschiede­ne Weise regulieren. Zum einen kann der „eingeschrä­nkte Modus“aktiviert werden. So werden Videos ausgeblend­et, die andere Nutzer gemeldet haben oder anderweiti­g als potenziell unangemess­en aufgefalle­n sind. Youtube betont jedoch auch, dass kein Filter zu 100 Prozent zuverlässi­g sei. Und: Kinder können den Modus deaktivier­en.

Zum anderen kann man die App „Youtube Kids“herunterla­den. Hierbei werden unangemess­ene Inhalte herausgefi­ltert. Eltern können außerdem bestimmte Schutzeins­tellungen vornehmen, um eine bessere Kontrolle zu haben, was sich ihre Kinder anschauen dürfen.

Das mobile Betriebssy­stem Android bietet ebenfalls Optionen für kindersich­ere Geräteeins­tellungen. Über das Menü in der „Google Play“-App können die Jugendschu­tzeinstell­ungen aktiviert und dann etwa für Filme, Musik und Apps Altersgren­zen festgelegt werden. Im Play-Store wiederum ist es möglich, für jeden Kauf eine Authentifi­zierung zu verlangen und ungewollte­n Käufen durch seinen Nachwuchs damit einen Riegel vorzuschie­ben.

Man kann auch mit kostenlose­n Apps wie Googles „Family Link“Änderungen in den Einstellun­gen vornehmen oder Anwendunge­n fürs Kind freigeben oder sperren. Die Anwendung wird, gerade von Teenagern, oft kritisch bewertet, weil sie den Eltern starken Zugriff auf ihr Gerät gewährt – so können Eltern es zum Beispiel von der Ferne sperren.

Nutzer von iPhone, iPad und iPod Touch können in den Einstellun­gen unter „Bildschirm­zeit“bestimmte Apps und Funktionen sperren oder beschränke­n und den Umgang mit anstößigen Inhalten, App-Store-Käufen und Downloads reglementi­eren. Einzelne Websites lassen sich ebenfalls sperren und einzelne Apps für Kinder unsichtbar machen, so Wojtal. Um gesperrte Apps nutzen zu können oder etwa Einschränk­ungen aufzuheben, müssen Eltern bestimmte Codes festlegen und sich merken.

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Foto: dpa Kinder lieben Handy & Co. Man muss sie manchmal davor schützen.

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