Dieses Verfahren ist eine Farce
Ein Mann wird dafür verurteilt, dass er einen Nachrichtenbeitrag auf Facebook teilt – das ist mit dem Gedanken einer liberalen Gesellschaftsordnung kaum in Einklang zu bringen, wie man es auch wendet. Das Urteil des Amtsgerichtes wird hoffentlich in einer höheren Instanz kassiert; es ist ohnehin schwer vorstellbar, dass das Verfahren nicht längst hätte eingestellt werden können. Noch mal: Da teilt jemand im sozialen Netzwerk einen nachrichtlichen Beitrag mit einem Bild, auf dem IS-Kämpfer zu sehen sind, und ein Symbol der Terrororganisation, über die ja in dem Beitrag berichtet wird, ist äußerst klein zu erkennen. Dass dies eine Straftat sein soll, wirkt bizarr.
Sollte das Urteil rechtlich haltbar sein, was nicht zu hoffen ist, ist die Politik gefragt – dann gehört das Gesetz über Vereinsverbote schlicht abgeändert. Es ist zu einer Zeit in Kraft getreten, als es Netzwerke wie Facebook noch nicht gab und ist für derartige Fälle sicher nicht ersonnen worden. Wer im sozialen Netzwerk simple Nachrichten teilt, weil er sie zum Beispiel ganz einfach für interessant hält – für Millionen Menschen in diesem Land eine längst alltägliche Handlung – muss dies in der Gewissheit tun können, dass er deswegen nicht vor Gericht gezerrt wird. Auch Medien brauchen die Gewissheit, dass sie ihre Nutzer nicht in die Gefahr bringen, juristischen Ärger zu bekommen, wenn sie über den IS, die Zeit des Nationalsozialismus, Extremismus in der Gegenwart, Koranverteilaktionen von salafistischen Organisationen oder dergleichen berichten und dies entsprechend illustrieren.