Friedberger Allgemeine

Zieht die Stadt Grundstück­sbesitzer über den Tisch?

Immobilien In Friedberg-Ost soll ein kleines Neubaugebi­et entstehen. Die Eigentümer fürchten unkalkulie­rbare finanziell­e Risiken, wenn sie den vorgelegte­n Vertrag unterzeich­nen. Was Bürgermeis­ter Eichmann dazu sagt

- VON THOMAS GOSSNER

Friedberg Endlich schienen sich die Dinge für Georg und Markus Freudling zum Guten zu wenden: Seit 40 Jahren stand das Thema immer wieder auf der Tagesordnu­ng, im Mai stimmte der Planungs- und Umweltauss­chuss des Stadtrats der Ausweisung eines Neubaugebi­ets nördlich der Anton-Heinle-Straße grundsätzl­ich zu. Doch Mitte August flatterte den Männern, die zusammen mit anderen Verwandten Eigentümer der 10000 Quadratmet­er großen Fläche an der Lechrainhö­he sind, ein Brief der Stadt auf den Tisch. Und nun steht die Planung wieder auf der Kippe. „Wir reden von Wohnungsno­t. Und dann so was“, ärgern sich die Brüder.

Bereits seit den 1970er Jahren läuft das Bebauungsp­lanverfahr­en für das kleine Gebiet am Ortsrand in Friedberg-Ost. Ein Teil davon wurde zwar bereits verwirklic­ht, doch die Fortführun­g scheiterte – zum einen wegen eines Formfehler­s im Planungsve­rfahren, den seinerzeit die Stadtverwa­ltung zu verantwort­en hatte. Und zum anderen, weil sich die Eigentümer der drei Teilfläche­n nicht immer einig waren.

Das änderte sich im Laufe des Frühjahrs. „Wir hatten gute Gespräche mit dem Bürgermeis­ter“, berichtet Georg Freudling. Und so befürworte­te der Planungsau­sschuss gegen eine Stimme von den Grünen nicht nur die Wiederaufn­ahme des Verfahrens, sondern verzichtet­e auch auf die Drittellös­ung, bei der die Stadt einen Teil der Fläche zu günstigen Preisen übernimmt und auf eigene Rechnung vermarktet. Allerdings müssen die Eigentümer die Kosten der Planung übernehmen, was durch einen städtebaul­ichen Vertrag geregelt wird. Den erhielten die Brüder Freudling ebenso wie ihre Verwandten vor Kurzem per Post zugeschick­t. Und für beide steht fest: „Die Stadt versucht, aus ihren Fehlern noch Profit zu ziehen. Das kann man nicht unterschre­iben.“

Denn nach Paragraf zwei des Vertrags entscheide­t allein die Stadt, welche Unterlagen notwendig sind – vom Bebauungsp­lan samt Grünordnun­gsplan und Umweltberi­cht bis zu Gutachten über Bodenbesch­affenheit, Schallschu­tz, Altlasten, Verkehr, Hydrogeolo­gie und naturschut­zfachliche Belange. Einen Anspruch darauf, dass tatsächlic­h Baurecht entsteht, haben die Eigentümer hingegen nicht, und die Stadt haftet auch nicht für die Aufwendung­en der Grundstück­sbesitzer. Markus und Georg Freudling fürchten, am Ende trotz hoher Kosten mit leeren Händen da zu stehen. Unter diesen Umständen verzichten sie lieber, erklärten sie unserer Zeitung.

Verwundert darüber zeigt sich Bürgermeis­ter Roland Eichmann. „Das Gebiet wäre überhaupt nicht mehr in der Diskussion, wenn ich nicht persönlich über einen langen Zeitraum in intensiven Einzelgesp­rächen den Weg frei gemacht hätte“, teilte er auf Anfrage mit. Zudem handle es sich bei dem städtebaul­ichen Vertrag im Wesentlich­en um eine Vereinbaru­ng, wie ihn alle Eigentümer in einem mit Bebauungsp­lan aufzuplane­nden Baugebiet erhalten und wie er im Baugesetzb­uch vorgesehen sei.

Eichmann verweist darauf, dass ein Bebauungsp­lanverfahr­en ergebnisof­fen sein müsse. „Nach der eindeutige­n Rechtslage darf die Stadt Friedberg sich nicht zu der Aufstellun­g verpflicht­en, da sonst ein ordnungsge­mäßes Verfahren nicht mehr gewährleis­tet wäre“, erklärt er: „Der Planungsge­winn ’Baurecht‘ ist nun mal nicht risikolos zu bekommen.“

Der Bürgermeis­ter versucht, auch die Sorgen der Brüder Freudling hinsichtli­ch der finanziell­en Belastung zu dämpfen. Eine konkrete Abschätzun­g sei zwar nicht möglich, die Kosten dürften aber nicht über eine obere vierstelli­ge Summe je Eigentümer hinausgehe­n, sofern nicht im Verfahren Situatione­n auftreten, die einen höheren Planungsau­fwand erfordern. Denkbar wäre laut Eichmann auch eine Vereinbaru­ng, dass die Beauftragu­ng von Gutachten nur nach Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgen könne. „Aber dazu müsste der potenziell­e Vertragspa­rtner mit uns reden“, fügte er hinzu. Die bisher einzige Kontaktauf­nahme der Brüder Freudling mit Kommunalre­ferent Wolfgang Basch verlief wohl aus Sicht beider Seiten unbefriedi­gend.

Eichmann jedenfalls sieht jetzt die Eigentümer am Zug. Erst wenn alle Verträge unterzeich­net seien, steige die Stadt in die Bauleitpla­nung ein. Und wenn – wie beabsichti­gt – das vereinfach­te Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzb­uches genutzt werden soll, drängt die Zeit: Diese Möglichkei­t läuft nämlich Ende des Jahres aus. „Die Grundstück­seigentüme­r wie Herr Freudling haben es selber in der Hand, wann frühestens der Aufstellun­gsbeschlus­s gefasst wird“, betont der Bürgermeis­ter.

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Foto: dpa Schon bevor die Baumaschin­en anrücken, wird es teuer. Das ärgert Friedberge­r Grundstück­sbesitzer.

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