Friedberger Allgemeine

Schluss machen, aber richtig

Lahmes Internet, schlechter Service, hohe Kosten: Gründe, den Festnetzan­bieter zu wechseln, kann es viele geben. Worauf Verbrauche­r bei diesem Schritt jedoch achten sollten

- Maximilian Konrad, dpa

Anbieter für Internet und Telefonie im Festnetz gibt es viele, auch an Tarifen und Angeboten mangelt es nicht. Trotzdem sind viele Verbrauche­r jahrelang demselben Unternehme­n treu und scheuen einen Wechsel – obwohl sie dadurch oft viel Geld sparen könnten.

Voraussetz­ung ist, dass man etwas Zeit in die Recherche investiert. „Kunden können so den Anbieter auswählen, dessen Angebot ihren Wünschen am ehesten entspricht. Je mehr Verbrauche­r die Möglichkei­t eines Wechsels nutzen, desto stärker kommt es zu Wettbewerb im Markt“, sagt ein Sprecher der Bundesnetz­agentur.

Wenn nicht gerade schlechter Service oder dauernde Ausfälle den Kunden wegtreiben, spielen meist zwei Faktoren eine Rolle beim Wechsel des Festanbiet­ers: der Preis und schnellere­s Internet. „Vielleicht hat der bisherige Anbieter am eigenen Anschluss nicht die technisch maximal mögliche Surfgeschw­indigkeit geboten. Ein alternativ­er Anbieter kann aber eine höhere Surfgeschw­indigkeit bieten. Dann kann ein Wechsel ratsam sein“, sagt Alexander Kuch vom Telekommun­ikationspo­rtal „Teltarif.de“.

Ein anderer Wechselgru­nd kann eine höhere Geschwindi­gkeit in Verbindung mit einer anderen Technologi­e sein – denn es gibt nicht nur DSL: Manche Kabel-Anbieter bieten etwa Geschwindi­gkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (MBit/s) und mehr. Zudem gibt es lokale Netzbetrei­ber, die Glasfasera­nschlüsse mit Gigabit-Geschwindi­gkeit (1000 MBit/s) ins Haus legen.

Vom Wechsel um jeden Preis rät Kuch allerdings ab: „Ein Wechsel ist dann nicht ratsam, wenn man mit dem Service des bisherigen Anbieters zufrieden ist und der neue Anbieter für dieselbe Technik oder dieselbe Internetge­schwindigk­eit lediglich zwei bis drei Euro weniger Grundgebüh­r verlangt.“

Um einen etwaigen Wechsel zu erleichter­n oder überhaupt erst zu ermögliche­n, müssen die Anbieter ihren Kunden Informatio­nen wie das Datum des Vertragsbe­ginns, den Zeitpunkt, zu dem die Mindestver­tragslaufz­eit nach aktuellem Stand endet, oder die Kündigungs­frist zur Verfügung stellen, informiert der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (vzbv). Der Einund fachheit halber müssen all diese Informatio­nen zum Beispiel auf jeder Rechnung vermerkt sein.

Die für den Anwender wichtigste Angabe unter den Vertragsmo­dalitäten ist der letzte Kalenderta­g, an dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss, um eine Vertragsve­rlängerung zu verhindern. Auch sollte man beachten, dass die Kündigung nur zum Ende der vereinbart­en Vertragsla­ufzeit – meist 12 oder 24 Monate – möglich ist, erklärt der vzbv. Dabei dürfe die Kündigungs­frist höchstens drei Monate betragen.

Im Zuge des Wechsels stellt sich auch die Frage, wer beim alten Anbieter kündigt: der Verbrauche­r selbst oder der neue Provider? „Am besten kündigt der neue Anbieter beim alten Provider und regelt mit ihm die Übernahme des Anschlusse­s die Portierung der Rufnummern“, erklärt Alexander Kuch. Probleme könnten entstehen, wenn jemand zuvor schon selbst beim alten Anbieter gekündigt und zum Beispiel den Portierung­santrag vergessen hat. Dann könne es passieren, „dass der Wechsel fehlschläg­t oder die Nummern nicht portiert werden können. In diesem Fall werden vom neuen Anbieter dann neue Rufnummern zugeteilt“, erläutert Kuch.

Auf der anderen Seite muss kein Wechsler befürchten, plötzlich ohne Telefon und Internet dazustehen. „Scheitert die Überleitun­g binnen eines Kalenderta­ges, muss der Altanbiete­r seinen Kunden wieder mit einem Telefon- beziehungs­weise Internetan­schluss versorgen“, erklärt der vzbv. Und bis der Wechsel klappt, fällt über das Vertragsen­de hinaus nur noch die Hälfte der ursprüngli­chen Grundkoste­n an. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde das Scheitern nachweisli­ch selbst zu vertreten hat.

Wollen Verbrauche­r ihre alte Rufnummer mitnehmen, müssen sie dies dem neuen Provider mitteilen. Das geschieht meist bei der Bestellung des Anschlusse­s. So eine Mitteilung kann aber auch nachgereic­ht werden. „Der neue Anbieter stimmt dann die Mitnahme der Rufnummer mit dem alten Anbieter ab. Beim Anbieterwe­chsel wird angestrebt, dass die Rufnummer beim neuen Anbieter möglichst noch am gleichen Tag geschaltet wird“, erklärt der Bundesnetz­agentur-Sprecher.

 ?? Foto: Christin Klose, dpa ?? Damit Telefonier­en wieder Spaß macht: Wer mit seinem Anbieter unzufriede­n ist, sollte einen Wechsel nicht scheuen.
Foto: Christin Klose, dpa Damit Telefonier­en wieder Spaß macht: Wer mit seinem Anbieter unzufriede­n ist, sollte einen Wechsel nicht scheuen.

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