Friedberger Allgemeine

13-Jährige wird bei Missbrauch vom Täter infiziert

Das Opfer leidet unter den Folgen einer Ansteckung mit Chlamydien. Der Angeklagte gesteht die Vorwürfe

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Friedberg Es war eine Verabredun­g mit schwerwieg­enden Folgen: Im August vergangene­n Jahres traf sich ein 20-Jähriger mit einer 13-Jährigen am Friedberge­r Baggersee, um mit ihr zu schlafen. Der junge Mann steckte das Mädchen dabei mit einer sexuell übertragba­ren Krankheit an – mit wohl lebenslang­en Folgen für das Kind. Mit diesen Vorwürfen wurde der heute 21-Jährige nun vor dem Augsburger konfrontie­rt.

Bereits vor dem Prozess kam es laut Rose Oelbermann, Sprecherin am Augsburger Amtsgerich­t, zu einer Verständig­ung zwischen Gericht, Verteidige­r und Staatsanwa­ltschaft – dadurch blieb dem Opfer eine Aussage erspart. Die heute 14-Jährige leidet nach Auskunft der Pressespre­cherin unter erhebliche­n Schöffenge­richt Folgen. Durch die Chlamydien­infektion, die sie sich beim Sex mit dem Mann zuzog, musste ihr im Lauf der Behandlung ein Eileiter entfernt werden. Dadurch kann sie nicht mehr auf natürliche­m Wege schwanger werden.

Der heute 21-Jährige, der aus Eschwege in Hessen stammt, räumte in der Verhandlun­g die Vorwürfe der Staatsanwa­ltschaft ein. Für den jungen Mann war es nicht die erste Begegnung mit der Justiz, wie Rose Oelbermann schildert: „Der Angeklagte war zwar vorgeahnde­t, aber nicht einschlägi­g.“Die Voreintrag­ungen beinhalten Diebstahl, Sachbeschä­digung und das Verwenden von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen. Schon zum Zeitpunkt der Verhandlun­g befand sich der Angeklagte in Haft, da er eine Ersatzfrei­heitsstraf­e verbüßt – eine Geldstrafe also, die nicht bezahlt wurde und deshalb „abgesitzt“wird.

Letztendli­ch wurde der junge Mann zu einer Jugendstra­fe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. An das Opfer muss er zudem Schmerzens­geld in Höhe von 3000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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