Freispruch für vier Augsburger NPD-Mitglieder
Schwarze Kassen und der Hitlergruß? Vor Gericht fallen Vorwürfe gegen Rechtsextreme in sich zusammen
Vier mal Freispruch: So lautet das Urteil gegen vier angeklagte Mitglieder des Augsburger Kreisverbandes der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Wegen eines Vorfalls vom März 2017 waren Mitglieder der Kleinpartei vor Gericht erschienen, darunter der damalige Kreisvorsitzende und der Kassierer des Kreisverbandes. Zwei Delikte lagen ihnen zur Last. Zum Ersten sollen sie bei einem Stammtisch den Hitlergruß gezeigt haben. Zudem sollen bei diesem Stammtisch Formulare zum Abrechnen von tatsächlichen und erfundenen (Wahlkampf-)Reisen verteilt worden sein.
Laut Anklage sei durch diese Reisekostenabrechnungen Geld aus dem Vermögen des NPD-Kreisverbandes in schwarze Kassen transferiert worden, um dieses dem Zugriff des Staates zu entziehen. Staatsanwalt Benjamin Junghans listete 21 Abrechnungen mit einem Gesamtvolumen von 2600 Euro auf.
Der Schatzmeister sagte, es habe die Reisekostenabrechnungen gegeben. Er habe die Ausgaben entsprechend im Kassenbuch eingetragen. Zugleich sei der jeweilige Betrag als Spende an die Partei verbucht worden. Dieses Verfahren sei mit dem Vorsitzenden so vereinbart gewesen. Das entsprechende Geld habe er, zusammen mit anderen Mitteln des Verbandes, in bar bei sich zu Hause verwahrt. Neben dieser Barkasse besitze der Ortsverband auch ein Bankkonto, über das allein er, der Kassierer, verfüge. Von einer Schwarzkasse sei aber nicht zu sprechen. Darüber wüssten alle Mitglieder Bescheid. Anhand seines Kassenbuchs zeigte er Richterin Melanie Koch seine Buchführung. Spendenquittungen seien an die Abrechner der Reisekosten nicht ausgereicht worden, sie seien auch nie verlangt worden.
Der frühere Kreisvorsitzende räumte ein, dass man im Verband besprochen habe, wie man möglicherweise Gelder des NPD-Kreisverbandes bei einem Verbot der Partei für eine Nachfolgeorganisation „hinüberretten“könne. Letztendlich sei es aber nicht so weit gekommen. Bekanntlich wurde die rechtsextreme NPD nicht verboten.
Zweiter Vorwurf: Bei dem Stammtisch sei der Hitlergruß gezeigt worden. Ein Vorwurf, den alle Angeklagten von sich wiesen. Schließlich sagte auch jener Zeuge, wegen dem die Angelegenheit ins Rollen gekommen war, dass es bei dem Stammtisch keinen Hitlergruß gegeben habe. Dieser 38-jährige Mann war zum Tatzeitpunkt Parteimitglied, er hatte den Kreisvorsitz übernehmen wollen, sei aber auf einer Versammlung in seinem Wohnhaus doch nicht gewählt worden.
Nach der Beweisaufnahme stellte sich der Sachverhalt für Staatsanwalt Junghans neu dar. Mag es auch „Schönrechnungen“und Vorbereitungen für eine schwarze Kasse gegeben haben, so sei doch kein Tatnachweis der Untreue geführt. Also seien die Angeklagten in diesem Punkt ebenso freizusprechen wie im Fall des Hitlergrußes: Auch hier gebe es keinen klaren Tatnachweis. Rechtsanwalt Marc Schneider sah sich in seiner Einschätzung bestätigt: Keine Vermögensverschiebung, kein Vermögensschaden, also hätte es gar keine Anklage geben dürfen. Er forderte für seinen Mandanten ebenso Freispruch wie die Anwälte Werner Ruisinger und Felix Dimpfl für ihre Mandanten. Auch der vierte, nicht anwaltlich vertretene Angeklagte, wurde schließlich freigesprochen.