Bauherren haben Angst, dass der Hang abrutscht
Am Oberfeld sorgt der Höhenunterschied von bis zu zwei Metern zwischen Geh- und Radweg und Baugrundstücken für großen Ärger. Eigentümer wollen die Marktgemeinde nicht aus der Verantwortung lassen
Mering Mit enormen Höhenunterschieden haben einige Grundstücksbesitzer im Neubaugebiet Oberfeld in Mering zu kämpfen, deren Flächen direkt an den neuen Geh- und Radweg entlang der Lärmschutzmauer grenzen. Teilweise fällt das Gelände zwischen Bebauung und Weg über zwei Meter ab. Dies sei nur durch aufwendige Stützmauern abzusichern. Hier fordern die Bauherren nun finanzielle Unterstützung vonseiten der Marktgemeinde Mering. Am Montagabend machten sich die Mitglieder des Bauausschusses beim Ortstermin ein Bild davon.
Die Verwaltung erläuterte die rechtliche Situation. Bei Erwerb der Baugrundstücke sei den Bauwerbern bereits bewusst gewesen, dass das Gelände in diesem Bereich des Oberfeldes ansteigt. Wie aber die künftigen Erschließungsanlagen liegen werden, darüber waren sie nicht informiert. Auch sei in den Unterlagen, die an die Grundstückskäufer gegangen waren, zwar der Bebauungsplan enthalten gewesen. Dieser habe aber nicht die Höhe der Erschließungsanlagen sowie des Fußweges dargestellt. Es sei fraglich, ob man unterstellen könne, dass ein Bauwerber beim Kauf des Grundstücks daraus entnehmen konnte, dass zwischen der künftigen Höhenlage des Baugrundstücks und dem Fußweg ein Versatz in Höhe von teilweise zwei Metern entstehen wird. Weiter heißt es in der Sitzungsvorlage: „Es ist auf jeden Fall festzustellen, dass die Bauwerber bei der Bauplatzvergabe auf diesen Umstand nicht hingewiesen wurden, da auch der Bauverwaltung zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, dass der Fußweg in diesem Bereich höher liegen wird.“Deshalb sei im Notarvertrag darüber nichts zu finden.
Rechtlich sei die Sachlage so: „Nach Paragraf 909 im Bürgerlichen Gesetzbuch darf ein Grundstück nicht in einer Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstückes die notwendige Stütze verliert. Es sei denn, es wird für eine anderweitige Befestigung gesorgt.“
Der Eigentümer des Nachbargrundstücks, in diesem Fall die Marktgemeinde Mering, muss sich dabei nicht an den Kosten für eine Absicherung beteiligen. So die Auslegung des Gesetzes vonseiten der Verwaltung. Erst wenn die Hangsicherung vorhanden sei, sei auch die Abgrabung des Grundstücks zulässig. Doch die Grundstücke mussten abgegraben werden, weil dies auch so im gültigen Bebauungsplan vorgesehen war. „Hier haben sich alle Bauherren an die Vorgaben gehalten“, stellte Georg Resch, CSUFraktionsvorsitzender im Marktgemeinderat, fest.
Auch Götz E. Brinkmann (SPD/ parteifrei) sprach sich eindeutig dafür aus, dass hier „die Bauherren nicht im Regen stehen gelassen werden dürfen“. Denn vor Ort erklärten die betroffenen Grundstücksbesitzer den Räten, wo genau das Problem liegt. Teilweise sichern sie selbst mit Böschungen den Radweg ab. Dabei verlieren sie bis zu 40 Quadratmeter Grund. Dies sei bei einem Preis von 440 Euro pro Quadratmeter eine enorme Belastung. Hinzu komme das Oberflächenwasser. Die Anlieger fürchten, dass bei Starkregen die Wassermassen in ihre Grundstücke fließen.
Zweiter Bürgermeister Florian Mayer (CSU), der für den sich noch im Urlaub befindenden Bürgermeister Hans-Dieter Kandler die Sitzungsleitung übernahm, betonte, dass man alles tun werde, um einem möglichen Rechtsstreit mit den Grundstücksbesitzern aus dem Weg zu gehen. Zunächst gelte es aber festzustellen, ob nicht bei der Planung Fehler gemacht wurden und wer dafür verantwortlich ist. Außerdem müsse abgeklärt werden, wie der Weg abgesichert werden muss. Zudem müsse eine Absturzsicherung angebracht werden.
In der anschließenden Diskussion im Sitzungssaal betonte Resch: „Ich stelle hier zum wiederholten Male fest, dass beim Bebauungsplan Oberfeld 1 etwas bei den Höhenlagen nicht stimmt.“Er habe schon vor eineinhalb Jahren darauf hingewiesen, dass es zu Problemen für die Marktgemeinde und die Bauherren kommen werde.
Schnell waren sich alle Mitglieder einig, dass man die Grundstücksbesitzer entlasten wolle. Marktbaumeister Armin Lichtenstern erläuterte zudem, dass der Weg noch nicht fertiggestellt sei. Wenn die noch fehlende Schicht aufgebracht ist, sei auch das Gefälle für die Entwässerung so ausgerichtet, dass das Oberflächenwasser in Richtung des Lärmschutzwalls fließt. Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Bauausschusses, dass überprüft wird, ob es Fehler bei der Planung und Ausführung des Geh- und Fußweges gab. Zudem werden Vorschläge für die Hangabsicherung eingeholt. Außerdem sollen Angebote für die Absturzsicherung angefordert werden.
Prüfen, ob es Fehler bei der Planung gab