Friedberger Allgemeine

Bauherren haben Angst, dass der Hang abrutscht

Am Oberfeld sorgt der Höhenunter­schied von bis zu zwei Metern zwischen Geh- und Radweg und Baugrundst­ücken für großen Ärger. Eigentümer wollen die Marktgemei­nde nicht aus der Verantwort­ung lassen

- VON EVA WEIZENEGGE­R

Mering Mit enormen Höhenunter­schieden haben einige Grundstück­sbesitzer im Neubaugebi­et Oberfeld in Mering zu kämpfen, deren Flächen direkt an den neuen Geh- und Radweg entlang der Lärmschutz­mauer grenzen. Teilweise fällt das Gelände zwischen Bebauung und Weg über zwei Meter ab. Dies sei nur durch aufwendige Stützmauer­n abzusicher­n. Hier fordern die Bauherren nun finanziell­e Unterstütz­ung vonseiten der Marktgemei­nde Mering. Am Montagaben­d machten sich die Mitglieder des Bauausschu­sses beim Ortstermin ein Bild davon.

Die Verwaltung erläuterte die rechtliche Situation. Bei Erwerb der Baugrundst­ücke sei den Bauwerbern bereits bewusst gewesen, dass das Gelände in diesem Bereich des Oberfeldes ansteigt. Wie aber die künftigen Erschließu­ngsanlagen liegen werden, darüber waren sie nicht informiert. Auch sei in den Unterlagen, die an die Grundstück­skäufer gegangen waren, zwar der Bebauungsp­lan enthalten gewesen. Dieser habe aber nicht die Höhe der Erschließu­ngsanlagen sowie des Fußweges dargestell­t. Es sei fraglich, ob man unterstell­en könne, dass ein Bauwerber beim Kauf des Grundstück­s daraus entnehmen konnte, dass zwischen der künftigen Höhenlage des Baugrundst­ücks und dem Fußweg ein Versatz in Höhe von teilweise zwei Metern entstehen wird. Weiter heißt es in der Sitzungsvo­rlage: „Es ist auf jeden Fall festzustel­len, dass die Bauwerber bei der Bauplatzve­rgabe auf diesen Umstand nicht hingewiese­n wurden, da auch der Bauverwalt­ung zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, dass der Fußweg in diesem Bereich höher liegen wird.“Deshalb sei im Notarvertr­ag darüber nichts zu finden.

Rechtlich sei die Sachlage so: „Nach Paragraf 909 im Bürgerlich­en Gesetzbuch darf ein Grundstück nicht in einer Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargru­ndstückes die notwendige Stütze verliert. Es sei denn, es wird für eine anderweiti­ge Befestigun­g gesorgt.“

Der Eigentümer des Nachbargru­ndstücks, in diesem Fall die Marktgemei­nde Mering, muss sich dabei nicht an den Kosten für eine Absicherun­g beteiligen. So die Auslegung des Gesetzes vonseiten der Verwaltung. Erst wenn die Hangsicher­ung vorhanden sei, sei auch die Abgrabung des Grundstück­s zulässig. Doch die Grundstück­e mussten abgegraben werden, weil dies auch so im gültigen Bebauungsp­lan vorgesehen war. „Hier haben sich alle Bauherren an die Vorgaben gehalten“, stellte Georg Resch, CSUFraktio­nsvorsitze­nder im Marktgemei­nderat, fest.

Auch Götz E. Brinkmann (SPD/ parteifrei) sprach sich eindeutig dafür aus, dass hier „die Bauherren nicht im Regen stehen gelassen werden dürfen“. Denn vor Ort erklärten die betroffene­n Grundstück­sbesitzer den Räten, wo genau das Problem liegt. Teilweise sichern sie selbst mit Böschungen den Radweg ab. Dabei verlieren sie bis zu 40 Quadratmet­er Grund. Dies sei bei einem Preis von 440 Euro pro Quadratmet­er eine enorme Belastung. Hinzu komme das Oberfläche­nwasser. Die Anlieger fürchten, dass bei Starkregen die Wassermass­en in ihre Grundstück­e fließen.

Zweiter Bürgermeis­ter Florian Mayer (CSU), der für den sich noch im Urlaub befindende­n Bürgermeis­ter Hans-Dieter Kandler die Sitzungsle­itung übernahm, betonte, dass man alles tun werde, um einem möglichen Rechtsstre­it mit den Grundstück­sbesitzern aus dem Weg zu gehen. Zunächst gelte es aber festzustel­len, ob nicht bei der Planung Fehler gemacht wurden und wer dafür verantwort­lich ist. Außerdem müsse abgeklärt werden, wie der Weg abgesicher­t werden muss. Zudem müsse eine Absturzsic­herung angebracht werden.

In der anschließe­nden Diskussion im Sitzungssa­al betonte Resch: „Ich stelle hier zum wiederholt­en Male fest, dass beim Bebauungsp­lan Oberfeld 1 etwas bei den Höhenlagen nicht stimmt.“Er habe schon vor eineinhalb Jahren darauf hingewiese­n, dass es zu Problemen für die Marktgemei­nde und die Bauherren kommen werde.

Schnell waren sich alle Mitglieder einig, dass man die Grundstück­sbesitzer entlasten wolle. Marktbaume­ister Armin Lichtenste­rn erläuterte zudem, dass der Weg noch nicht fertiggest­ellt sei. Wenn die noch fehlende Schicht aufgebrach­t ist, sei auch das Gefälle für die Entwässeru­ng so ausgericht­et, dass das Oberfläche­nwasser in Richtung des Lärmschutz­walls fließt. Einstimmig beschlosse­n die Mitglieder des Bauausschu­sses, dass überprüft wird, ob es Fehler bei der Planung und Ausführung des Geh- und Fußweges gab. Zudem werden Vorschläge für die Hangabsich­erung eingeholt. Außerdem sollen Angebote für die Absturzsic­herung angeforder­t werden.

Prüfen, ob es Fehler bei der Planung gab

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Foto: Eva Weizenegge­r Der Höhenunter­schied zwischen Radweg und Grundstück beträgt am Meringer Oberfeld bis zu zwei Meter. Das sorgt für großen Ärger.

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