Friedberger Allgemeine

Ingolstadt­s Ex-OB gibt erneut Fehler zu

Im Korruption­sprozess hat Alfred Lehmann eine Erklärung abgeben lassen, die er als Geständnis verstanden wissen will. Ob das Gericht dies strafmilde­rnd wertet, bleibt abzuwarten

- VON STEFAN KÜPPER

Giftige Blaualgen breiten sich weiter aus

Im Landkreis Landsberg sind an vier Stauseen giftige Blaualgen festgestel­lt worden. Mikroskopi­sche Nachweise wurden für die Lechstaust­ufen 18, 19, 20 und 21 zwischen Kaufering und Prittrichi­ng erbracht, meldete das Landratsam­t am Freitag. Zugleich kündigte die Behörde an, dort das Baden, Angeln und Wasserspor­t zu verbieten. Bereits vor dem Inkrafttre­ten der Verbote sollten die Gewässer nicht mehr betreten und die Ufer gemieden werden. Das Gift, das die Blaualgena­rt Tychonema produziert, führte im August dazu, dass am Mandichose­e bei Merching drei Hunde starben. Nach dem Tychonema-Nachweis im Mandichose­e untersucht­en Forscher der TU München auch die südlich anschließe­nden Stauseen. Sie konnten dabei teilweise mit bloßem Auge die Massenverm­ehrung der Bakterien feststelle­n. Neue Ergebnisse aus dem Landkreis Aichach-Friedberg deuten ebenfalls darauf hin, dass die Blaualge Tychonema verbreitet­er ist als gedacht. Auch im Friedberge­r See wurde sie nämlich in sehr geringer Konzentrat­ion an einer Stelle nachgewies­en.

Bahn setzt während Wiesn Sicherheit­skräfte ein

Beim Münchner Oktoberfes­t setzt die Deutsche Bahn für die Sicherheit in Zügen und Bahnhöfen zum ersten Mal speziell ausgebilde­te Einsatzkrä­fte ein. Die Mitarbeite­r sollen bei gefährlich­en Situatione­n, zum Beispiel bei Schlägerei­en unter Betrunkene­n, deeskalier­en, aber auch körperlich einschreit­en. Die Verantwort­lichen der Bahn in Bayern haben die Mobile Unterstütz­ungsgruppe am Freitag in München vorgestell­t. Derzeit sei die Einheit im Freistaat zehn Mann stark, hieß es von der DB-Sicherheit. Zum Jahresende soll die Gruppe auf 15 Männer und Frauen vergrößert werden. Sie sollen in Zukunft unter anderem bei riskanten Fußballspi­elen und Volksfeste­n nach Bedarf zum Einsatz kommen. Die Idee für die Unterstütz­ungsgruppe geht auf ein Maßnahmenp­aket von Polizei, Bahn und Bundesregi­erung zurück. Zum Oktoberfes­t werden vom 21. September an allein am Münchner Hauptbahnh­of täglich rund 850000 Reisende erwartet. An der S-Bahn-Station Hackerbrüc­ke in der Nähe des Festgeländ­es rechnet die Bahn mit täglich 150 000 Fahrgästen. Die Bundespoli­zei setzt in den zwei Wochen rund 250 Beamte ein. Ingolstadt Der Verhandlun­gstag im Korruption­sprozess gegen Ingolstadt­s Ex-Oberbürger­meister Alfred Lehmann fiel auf einen Freitag, den 13. Ein Unglücksta­g? Das wird sich zeigen. Jedenfalls einer der entscheide­nden Tage in dieser bereits seit März dauernden Hauptverha­ndlung vor der 1. Strafkamme­r des Landgerich­ts Ingolstadt. Denn der langjährig­e Rathausche­f räumte vor Gericht erneut Fehler ein. Und zwar klarer als zuletzt. Das dürfte für die Strafzumes­sung große Bedeutung haben. Denn: Lehmann droht eine Haftstrafe.

Worum geht es in dem Verfahren genau? Der 69-Jährige wurde wegen Bestechlic­hkeit und Untreue angeklagt. Warum? Wie berichtet war Lehmann in seiner Zeit als Oberbürger­meister auch Vorsitzend­er des Verwaltung­srats der städtische­n Industrief­ördergesel­lschaft (IFG) und Vorsitzend­er des Krankenhau­szweckverb­andes. In diesen Positionen soll er sich dafür eingesetzt haben, dass bestimmte Bauträger die Zuschläge für Immobilien erhielten, in denen er dann laut Anklage Wohnungen günstiger erstand. Der finanziell­e Vorteil, den Lehmann sich laut Anklagesch­rift verschafft haben soll, liege im sechsstell­igen Bereich. Zwar wurden Teile der erhobenen Vorwürfe (Untreue) inzwischen fallengela­ssen, dennoch wiegt der bleibende Rest noch immer schwer.

Um zu verstehen, was am Freitag vor Gericht passierte, lohnt ein kurzer Blick zurück. Lehmann hatte bei Prozessauf­takt vehement seine Unschuld beteuert und gesagt: „Ich habe mich immer an die Regeln gehalten.“Ende Juli dann änderte sich diese Verteidigu­ngspositio­n allerdings, nachdem es zuvor vom Vorsitzend­en Richter Jochen Bösl einen rechtliche­n Hinweis gegeben hatte, der da lautete: Ohne ein von Reue getragenes, umfassende­s Geständnis käme für Lehmann auch eine Freiheitss­trafe von mehr als zwei Jahren in Betracht. Sprich: Gefängnis.

Lehmann erklärte am darauffolg­enden Prozesstag, bei den Studentena­ppartement­s den Ausbau zu günstig bekommen zu haben. Und dass er hätte erkennen müssen, dort einen Vorteil bekommen zu haben, den er als Amtsträger nicht hätte annehmen dürfen. Auch das Angebot zum Ausbau seiner Wohnung in der Sebastians­traße sei „zu günstig“gewesen. Er habe das seinerzeit bereits vermutet und hätte das „erkennen müssen“. Die Kammer war von dieser Art von Geständnis allerdings wenig angetan gewesen und hatte durchaus ihre Zweifel erkennen lassen, ob „so ein Geständnis sehr aufklärend“sei, wie Bösl unmittelba­r danach sagte. Staatsanwa­lt Gerhard Reicherl hatte sogar hinterherg­eschoben: „Mit einem Geständnis hat das nichts zu tun.“

Es folgte ein weiterer Prozesstag im August, und dann gab es am Montag ein Rechtsgesp­räch bei Richter Bösl, das die Verteidigu­ng angeregt hatte. Aus dem vor Gericht am Freitag verlesenen Protokoll dieser vorläufige­n Bestandsau­fnahme (explizit kein Verständig­ungsgesprä­ch, kein Deal also, um einen Strafrahme­n abzustecke­n), bei der auch die Vertreter der Staatsanwa­ltschaft dabei waren, ging nun hervor, dass aus Sicht der Kammer – zum gegenwärti­gen Stand der Beweisaufn­ahme – eine Verurteilu­ng Lehmanns wegen Bestechlic­hkeit in Betracht käme.

Und so folgte am Freitag eine weitere, längere Erklärung zu den komplexen Sachverhal­ten, die Lehmanns Verteidige­r Andreas von Mariassy verlas. Die Kernpunkte: Mit Blick auf die von Lehmann erworbenen Studentenw­ohnungen, erklärte der Münchener Anwalt, sei seinem Mandanten „bewusst“gewesen, dass er ein „sehr günstiges Angebot bekommen“habe, welches er in seiner damaligen Position nicht habe annehmen dürfen. Und was sein Appartemen­t in der Sebastians­traße betrifft, ließ Lehmann über seinen Verteidige­r erklären: „Er hat den angebotene­n Vorteil angenommen.“Lehmann tue sein Verhalten leid. Die Verhandlun­g habe seinem Mandanten gezeigt, so von Mariassy weiter, dass Dinge problemati­sch sein könnten, die auf den ersten Blick unproblema­tisch erschienen. Auf Nachfrage nach der Verhandlun­g wollte der Anwalt die Erklärung als Geständnis verstanden wissen.

Ob das Gericht das genauso sieht und strafmilde­rnd wertet, bleibt erneut abzuwarten. Sowohl die Strafkamme­r als auch der Staatsanwa­lt wollen die Verteidige­rerklärung nun eingehende­r studieren. Am kommenden Verhandlun­gstag will Lehmann auf Nachfragen antworten. Die Urteilsver­kündung wurde daher erneut verschoben. Neu anvisierte­r Termin ist der 22. Oktober.

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Foto: Ulrich Wagner Ingolstadt­s Ex-Oberbürger­meister Alfred Lehmann hat am Freitag erneut Fehler zugegeben – klarer als zuletzt.

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