Friedberger Allgemeine

Verdächtig­er im BKH

Ein Mann, der seinen Vater mit einem Messer verletzt haben soll, ist wohl nicht voll schuldfähi­g

- VON JÖRG HEINZLE

Der 21-jährige Mann, der Mitte August in Augsburg seinen Vater mit mehreren Messerstic­hen schwer verletzt haben soll, ist vermutlich nicht voll schuldfähi­g. Wie ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft mitteilt, wurde der mutmaßlich­e Täter jetzt vom Gefängnis in ein psychiatri­sches Krankenhau­s verlegt. Die Tat hatte sich am späten Abend des 17. August abgespielt, in der Wohnung eines Mehrfamili­enhauses in der Lechhauser Schillstra­ße.

Wie es von der Polizei hieß, hatte der mutmaßlich­e Täter mehrmals mit einem Messer auf seinen 54-jährigen Vater eingestoch­en und diesen am Oberkörper verletzt. Der Familienva­ter flüchtete sich nach draußen, wo ihn Passanten aufgriffen. In der Augsburger Uniklinik wurde er dann notoperier­t. Offenbar war viel Glück im Spiel, dass der 54-Jährige nicht noch schlimmer oder gar tödlich verletzt wurde.

Nach Informatio­nen unserer Redaktion gehen die Ermittler davon aus, dass der Täter nicht zwei- oder dreimal, sondern vielfach auf sein Opfer einstach, teils mit erhebliche­r Wucht. Der Vater konnte das Klinikum aber schon vor einiger Zeit wieder verlassen. Nachbarn hatten davon berichtet, am Tatabend aus der Wohnung einen Streit in türkischer Sprache gehört zu haben. Auch zuvor soll es schon Streitigke­iten gegeben haben. Nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft kommt ein Gutachter in einer ersten Einschätzu­ng zu dem Ergebnis, dass der 21-Jährige während der Tat zumindest vermindert schuldfähi­g gewesen ist. Das kann unter anderem dann der Fall sein, wenn ein Täter unter einer schweren psychische­n Erkrankung leidet.

Zu Details äußern sich die Ermittler nicht. Sie geben jedoch an, dass aufgrund des Zustands des jungen Mannes weitere „erhebliche rechtswidr­ige Taten“zu erwarten seien und er deshalb für die Allgemeinh­eit gefährlich sei. Die Staatsanwa­ltschaft geht aktuell davon aus, dass in einem Prozess gegen den 21-Jährigen eine Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s angeordnet werden wird.

Abgeschlos­sen sind die Ermittlung­en in dem Fall noch nicht. Florian Engert, der Anwalt der Tatverdäch­tigen, hält die Entscheidu­ng von Staatsanwa­ltschaft und Gericht, den Mann im Kaufbeurer Bezirkskra­nkenhaus unterzubri­ngen, für richtig. Nun stehe an, dass der 21-Jährige weiter untersucht werde.

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