Versicherung schützt vor hohen Stornokosten
Eine geplante Reise abzusagen, ist mitunter teuer. Denn oft werden Stornokosten fällig, die der Kunde tragen muss. Gerade bei teuren und sehr früh gebuchten Reisen kann daher eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein, erklärt der Bund der Versicherten.
Sie zahlt, wenn aus einem wichtigen Grund – zum Beispiel bei einem Todesfall, einem Unfall oder auch einer Impfunverträglichkeit – eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert.
Wichtig ist dabei zu beachten: Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Meist ist übrigens auch der Abbruch oder eine unfreiwillige Verlängerung der Reise versichert. Solange alles nach Plan läuft, macht man sich wenig Gedanken über einen rechtlichen, finanziellen oder steuerlichen Ernstfall. Sollte man aber. Schließlich kann Unvorhergesehenes schnell passieren und dann ist guter Rat teuer – sagt zumindest eine alte Binsenweisheit. Um mehr als einen guten Rat kommt man dann auch nicht mehr herum. Wer ein dringendes Anliegen hat, sollte sich spätestens dann an einen Fachmann wenden, um den Schaden möglichst gering zu halten. Als Faustregel gilt: Nicht zu lange warten.
Oft müssen Fristen eingehalten werden, anderenfalls verliert man seine Rechte – den Gang zum Anwalt sollte man nicht scheuen und eine Erstberatung in Anspruch nehmen. In dieser werden die rechtlichen Möglichkeiten sowie eine adäquate Vorgehensweise erläutert. Der Anwalt