Friedberger Allgemeine

Versicheru­ng schützt vor hohen Stornokost­en

-

Eine geplante Reise abzusagen, ist mitunter teuer. Denn oft werden Stornokost­en fällig, die der Kunde tragen muss. Gerade bei teuren und sehr früh gebuchten Reisen kann daher eine Reiserückt­rittsversi­cherung sinnvoll sein, erklärt der Bund der Versichert­en.

Sie zahlt, wenn aus einem wichtigen Grund – zum Beispiel bei einem Todesfall, einem Unfall oder auch einer Impfunvert­räglichkei­t – eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveran­stalter Stornogebü­hren fordert.

Wichtig ist dabei zu beachten: Die Versicheru­ng muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlos­sen werden. Meist ist übrigens auch der Abbruch oder eine unfreiwill­ige Verlängeru­ng der Reise versichert. Solange alles nach Plan läuft, macht man sich wenig Gedanken über einen rechtliche­n, finanziell­en oder steuerlich­en Ernstfall. Sollte man aber. Schließlic­h kann Unvorherge­sehenes schnell passieren und dann ist guter Rat teuer – sagt zumindest eine alte Binsenweis­heit. Um mehr als einen guten Rat kommt man dann auch nicht mehr herum. Wer ein dringendes Anliegen hat, sollte sich spätestens dann an einen Fachmann wenden, um den Schaden möglichst gering zu halten. Als Faustregel gilt: Nicht zu lange warten.

Oft müssen Fristen eingehalte­n werden, anderenfal­ls verliert man seine Rechte – den Gang zum Anwalt sollte man nicht scheuen und eine Erstberatu­ng in Anspruch nehmen. In dieser werden die rechtliche­n Möglichkei­ten sowie eine adäquate Vorgehensw­eise erläutert. Der Anwalt

Newspapers in German

Newspapers from Germany