Friedberger Allgemeine

Nun sagt der Geschäftsm­ann aus

Nach dem Zoff zum Prozessauf­takt geht das Verfahren gegen einen Münchener Zahnarzt weiter. Zuletzt erschien eine entscheide­nde Zeugin im Saal

- VON KLAUS UTZNI

Der Prozess gegen einen Zahnarzt aus München, dem vor der 3. Strafkamme­r des Landgerich­ts Geiselnahm­e vorgeworfe­n wird, ist wie geplant fortgesetz­t worden. Ein 35 Seiten umfassende­r Befangenhe­itsantrag, den Verteidige­r Richard Beyer zu Prozessbeg­inn gegen den Vorsitzend­en Richter Roland Christiani und eine Beisitzeri­n gerichtet hatte, ist zurückgewi­esen worden. Die weiteren, nicht am Verfahren teilnehmen­den Richter der 3. Kammer, hielten die Besorgnis der Befangenhe­it für unbegründe­t.

Wie berichtet, soll der Zahnarzt laut Anklage zusammen mit einem Geschäftsm­ann, 58, seiner im südlichen Landkreis Aichach-Friedberg lebenden Mitarbeite­rin zu Hilfe gekommen sein, die von ihrem ExFreund bedroht worden sein soll. Dabei soll er das Opfer mit einer Schrecksch­usspistole bedroht haben, der Komplize, der bereits zu einer zweijährig­en Bewährungs­strafe verurteilt ist, hatte den Mann mit einem Baseballsc­hläger zu Boden gedrückt. Den Ex-Freund brachte man dann zum Hauptbahnh­of nach Augsburg und setzte ihn in einen Zug nach Straßburg, wo er lebte.

Als erster Zeuge sagte ein Fotograf aus München aus, Stammtisch­bruder des Angeklagte­n. Er war damals mit in einem Taxi nach Mering gefahren, hatte aber draußen vor der Wohnung der Mitarbeite­rin gewartet. Sein Verfahren wurde eingestell­t. Der Zeuge schilderte, wie der Zahnarzt in jener Nacht zum 27. Oktober 2017 in einer Kneipe in München erschien und ihm und dem Geschäftsm­ann zurief: „Ihr müsst sofort mitkommen, meine Helferin wird bedroht“. „Das hörte sich schon ernsthaft an“, erinnerte sich der Fotograf. In Mering angekommen, sei die Mitarbeite­rin schon verheult auf der Straße gestanden: „Für mich lag schon eine Notlage vor“. Der Angeklagte und der Geschäftsm­ann seien dann in die Wohnung zu dem Ex-Freund gegangen. Was dort geschah, wisse er nicht.

Die zur Tatzeit hochschwan­gere Mitarbeite­rin hatte sich damals von ihrem Freund getrennt. Es kam in ihrer Wohnung zum Streit. Nun als Zeugin sagte die 34-Jährige, sie habe ihren Chef zu Hilfe gerufen, weil sie Angst gehabt habe, dass sie von ihrem Freund geschlagen werde. „Er hat mich bedroht, ich soll mein Kind wegmachen lassen.“

Auf der anderen Seite habe ihr Freund gefordert, sie möge ein Dokument unterzeich­nen, nachdem er der Vater sei. Dass eine Abtreibung und ein Dokument der Vaterschaf­t schwerlich Sinn machen, konnte die Zeugin auch nicht erklären. Ihren psychische­n Zustand schilderte sie als „panisch, verstört und ängstlich“.

Seit der Tat habe sie Angst vor ihrem Ex-Freund, der seitdem schon wieder eine Kontaktauf­nahme versucht habe. Die Zeugin gab ebenfalls an, von den Vorkommnis­sen in der Wohnung nichts zu wissen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetz­t. Dann soll der verurteilt­e Geschäftsm­ann gehört werden.

Hochschwan­gere hatte sich gerade von Freund getrennt

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