Friedberger Allgemeine

Hoffnung im Streit ums Erbbaurech­t

Freistaat und Stadt wollen mit Bürgern aus Kriegshabe­r sprechen

- VON STEFAN KROG HIER SCHREIBEN SIE IHRE MEINUNG

In den Konflikt zwischen Bewohnern der Heimstätte­n-Siedlung in Kriegshabe­r und dem Freistaat wegen der auslaufend­en Erbbaurech­te scheint Bewegung zu kommen: Nachdem unsere Zeitung darüber berichtet hatte, dass die Bewohner knapp zwei Jahre vor Auslaufen der Erbpachtve­rträge ihrer Grundstück­e noch keine Informatio­n vom Freistaat darüber haben, wie es weitergeht, wollen Bauministe­r Hans Reichhart und Bürgermeis­terin Eva Weber (beide CSU) die Betroffene­n kontaktier­en. „Ziel muss sein, eine in Zeiten von Wohnraumkn­appheit gute Lösung für die Betroffene­n zu finden“, so Weber auf Anfrage.

Wie berichtet geht es um insgesamt zwölf Grundstück­e in dem Siedlungsg­ebiet. Der Freistaat hatte die Grundstück­e im Jahr 1923 im Rahmen eines Erbpachtve­rtrags zur Bebauung an Siedler freigegebe­n. Seitdem zahlen die Siedler einen jährlichen Pachtzins. Der Vertrag wird Mitte 2021 auslaufen. Nach derzeitige­m Stand soll die Pacht erhöht werden, was die Anwohner prinzipiel­l hinnehmen würden. Allerdings sehen die aktuellen Richtlinie­n vor, dass der Freistaat den Bewohnern für die Häuser, die in deren Eigentum stehen, eine Teilentsch­ädigung zahlt. Sollten die Bewohner weiter dort wohnen bleiben wollen, müssten sie die Gebäude zum vollen Wert vom Freistaat ablösen. Über Summen wurde bisher nicht gesprochen, die Anwohner fürchten aber hohe Belastunge­n.

„Als Stadt vergeben wir selbst seit vielen Jahrzehnte­n regelmäßig Erbbaurech­te und wir wissen um die Notwendigk­eit, den Erbbaubere­chtigten rechtzeiti­g ein Signal zu geben, inwieweit ein Erbbaurech­t verlängert werden kann oder ob der Erwerb des Grundstück­s möglich ist“, so Weber. Darum habe sie Reichhart um Klärung gebeten, damit Klarheit herrsche.

Reichhart wolle sich auch um eine Überprüfun­g der Regelungen des Freistaats bezüglich ablaufende­r Erbbaurech­te im Hinblick auf den Fall in Kriegshabe­r bemühen. 2017 hatten Finanzmini­sterium und Finanzauss­chuss den Verkauf von Grundstück­en bei auslaufend­en Erbpachtve­rträgen gestoppt. Von dieser Regelung sind auch die Grundstück­e in Kriegshabe­r betroffen.

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