Hoffnung im Streit ums Erbbaurecht
Freistaat und Stadt wollen mit Bürgern aus Kriegshaber sprechen
In den Konflikt zwischen Bewohnern der Heimstätten-Siedlung in Kriegshaber und dem Freistaat wegen der auslaufenden Erbbaurechte scheint Bewegung zu kommen: Nachdem unsere Zeitung darüber berichtet hatte, dass die Bewohner knapp zwei Jahre vor Auslaufen der Erbpachtverträge ihrer Grundstücke noch keine Information vom Freistaat darüber haben, wie es weitergeht, wollen Bauminister Hans Reichhart und Bürgermeisterin Eva Weber (beide CSU) die Betroffenen kontaktieren. „Ziel muss sein, eine in Zeiten von Wohnraumknappheit gute Lösung für die Betroffenen zu finden“, so Weber auf Anfrage.
Wie berichtet geht es um insgesamt zwölf Grundstücke in dem Siedlungsgebiet. Der Freistaat hatte die Grundstücke im Jahr 1923 im Rahmen eines Erbpachtvertrags zur Bebauung an Siedler freigegeben. Seitdem zahlen die Siedler einen jährlichen Pachtzins. Der Vertrag wird Mitte 2021 auslaufen. Nach derzeitigem Stand soll die Pacht erhöht werden, was die Anwohner prinzipiell hinnehmen würden. Allerdings sehen die aktuellen Richtlinien vor, dass der Freistaat den Bewohnern für die Häuser, die in deren Eigentum stehen, eine Teilentschädigung zahlt. Sollten die Bewohner weiter dort wohnen bleiben wollen, müssten sie die Gebäude zum vollen Wert vom Freistaat ablösen. Über Summen wurde bisher nicht gesprochen, die Anwohner fürchten aber hohe Belastungen.
„Als Stadt vergeben wir selbst seit vielen Jahrzehnten regelmäßig Erbbaurechte und wir wissen um die Notwendigkeit, den Erbbauberechtigten rechtzeitig ein Signal zu geben, inwieweit ein Erbbaurecht verlängert werden kann oder ob der Erwerb des Grundstücks möglich ist“, so Weber. Darum habe sie Reichhart um Klärung gebeten, damit Klarheit herrsche.
Reichhart wolle sich auch um eine Überprüfung der Regelungen des Freistaats bezüglich ablaufender Erbbaurechte im Hinblick auf den Fall in Kriegshaber bemühen. 2017 hatten Finanzministerium und Finanzausschuss den Verkauf von Grundstücken bei auslaufenden Erbpachtverträgen gestoppt. Von dieser Regelung sind auch die Grundstücke in Kriegshaber betroffen.