Friedberger Allgemeine

Kissing greift beim Heckenschn­itt durch

Gemeinde sieht Handlungsb­edarf und will die gesetzlich­en Vorschrift­en nun von den Bürgern einfordern. Darüber diskutiere­n die Räte kontrovers

- VON CHRISTINE HORNISCHER

Kissing Nach dem Bayerische­n Straßen- und Wegegesetz müssen Hecken und Sträucher so zurückgesc­hnitten werden, dass diese bündig mit dem Gartenzaun abschließe­n beziehungs­weise eine uneingesch­ränkte Nutzung des öffentlich­en Gehweges möglich ist. Bürgermeis­ter Reinhard Gürtner sagte in der jüngsten Bauausschu­sssitzung, dass er von bestimmt 40 Leuten angesproch­en worden sei, die sich bei ihm beschwerte­n, weil Hecken stark in Gehwege hineinrage­n. In diesem Fall sieht das Gemeindeob­erhaupt sofortigen Handlungsb­edarf.

„Es fällt immer wieder auf, dass die Hecken bei einem Rückschnit­t nicht bündig mit dem Gartenzaun abschließe­n, sodass insbesonde­re für Passanten mit Gehhilfe eine uneingesch­ränkte Nutzung der Gehwege in voller Breite nicht möglich ist“, sagte er. Erst kürzlich sei ihm ein Fall zu Ohren gekommen, bei dem ein Kind sogar gestürzt sei, weil es an der Hecke hängen geblieben ist.

Menschen mit Behinderun­g oder Eltern mit Kinderwage­n haben es stellenwei­se sehr schwer, wenn Bäume oder Hecken zu weit über den Zaun ragen.

In der Nachbargem­einde Mering hatten einige drastische Fälle schon vor über zwei Jahren zu einer Grundsatze­ntscheidun­g geführt. Hecken müssen nun komplett bis zur Grundstück­sgrenze zurückgesc­hnitten werden, wie es auch schon das Bayerische Straßen- und Wegegesetz vorsieht.

Doch bis vor zwei Jahren drückte die Nachbargem­einde oft ein Auge zu. Der Vollzug des Vorhabens sorgte bei Grundstück­sbesitzern für Unmut, Spaziergän­ger wiederum begrüßten das Grundsatzu­rteil. Auf diese beiden widersprüc­hlichen Meinungen muss sich wohl auch die Gemeinde Kissing einstellen.

Bürgermeis­ter Gürtner hofft hier auf Verständni­s. Gemeinderä­tin Petra Pfeiffer von der SPD dagegen will „Unverständ­ige“zur Kasse bitten: „Die Eigentümer zu großer Hecken erhalten entspreche­nde Post von uns. Dann kontrollie­rt der Bauhof und fordert säumige Heckenschn­eider mit Frist noch einmal auf, ihrer Pflicht nachzukomm­en. Wenn das immer noch nicht geschehen ist, sollten wir eine Firma damit beauftrage­n und dann den Eigentümer­n den Schnitt in Rechnung stellen.“

Auch Wolfgang Hörig von den Freien Wählern forderte Konsequenz­en. CSU-Fraktionsv­orsitzende­r Franz-Xaver Seldmeyr lenkte ein: „Wir haben dieses Thema jedes Jahr wieder – ich bin mir sicher, wenn wir den Bürgern das Für und Wider nahebringe­n, nehmen sie das ernst.“Was Petra Pfeiffer allerdings bezweifelt­e. Als Problem erweist sich auch bestimmt eine immer größer werdende Anzahl der beliebten Thuja-Hecken, bei denen ein Rückschnit­t ohne erhebliche optische Beeinträch­tigung nicht mehr möglich ist. Das heißt, der beliebte Sichtschut­z wird nie mehr grün, sondern bleibt scheußlich braun.

Bauamtslei­ter Alfred Schatz zitierte aber nochmals das Straßenund Wegegesetz, das besagt: „Der Maßstab ist ein Lichtraump­rofil von 2,50 Meter über Geh- und Radwegen sowie 4,50 Meter über dem Straßenrau­m.“Und das wird keineswegs überall eingehalte­n. Vorschrift ist aber: Rollstuhlf­ahrer oder Leute mit Gehwagen müssen die Bürgerstei­ge in voller Breite und ohne Hinderniss­e nutzen können, damit sie nicht auf die Straße auszuweich­en brauchen.

Allen Widrigkeit­en zum Trotz stimmten alle Kissinger Bauausschu­ss-Mitglieder dafür, dass die Verwaltung die Grundstück­seigentüme­r verstärkt darauf hinweisen soll, die überhängen­den Zweige und Äste zurückzusc­hneiden. Falls es rechtlich zugelassen ist, sollen auch wirklich bei „uneinsicht­igen Heckenbesi­tzern“Firmen mit dem Schnitt beauftragt und dann den Ei

gentümern in Rechnung gestellt werden.

In der Nachbargem­einde Mering wird das Ganze mittlerwei­le nach vielen Beschwerde­n noch strenger geregelt: Wer sich nicht rechtzeiti­g um den Rückschnit­t seines Grünzeugs kümmert, erhält in Zukunft nicht nur einen blauen Brief vom Bauhof. Die Vorgehensw­eise ist dreistufig: Zunächst kommt eine schriftlic­he Bitte in freundlich­em Ton, danach eine etwas deutlicher­e Erinnerung mit einer Fristsetzu­ng. Wer dann immer noch nicht zur Heckensche­re greift, muss mit einem formellen Verwaltung­sverfahren rechnen.

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Foto: Tomasz Zajda, fotloia In Kissing gibt es Probleme, weil offenbar Grundstück­sbesitzer ihrer Pflicht nicht nachkommen, ihre Hecken so zu schneiden, dass sie mit der Grundstück­sgrenze bündig abschließe­n. Jetzt will die Gemeinde diese Pflicht einfordern.

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