Schon vor dem Urteil im Gefängnis
Warum es Untersuchungshaft gibt, erfährst du hier
Aus „Die Rätselknackerbande – der geheime Keller“:
... Am nächsten Morgen wachte Tim früh auf. Er gähnte herzhaft und schaute auf seinen Wecker. „Halb sieben in den Ferien – ich versuche noch eine Stunde zu schlafen“, dachte Tim. Aber es gelang ihm nicht. „Dann lese ich eben noch in meinem Buch“, stöhnte der Junge. Eine halbe Stunde später zog er sich an und putzte sich die Zähne. Anschließend frühstückte er mit seiner Familie. Und schon klingelte die Haustürglocke. „Guten Morgen!“, begrüßten sich die Freunde. Tim fragte: „Wollt ihr noch was frühstücken, oder Wer ein schweres Verbrechen begeht, muss ins Gefängnis. Das klingt erst mal logisch. Ganz so schnell und einfach geht das in Deutschland aber nicht. Erst mal muss ein Gericht entscheiden: Ist derjenige wirklich schuldig oder doch unschuldig?
Bis zum Urteil kann es schon mal eine Weile dauern. In manchen Fällen müssen Verdächtige trotzdem schon vorher ins Gefängnis. Das nennt man Untersuchungshaft. Nicht etwa, weil der Verdächtige von einem Arzt untersucht wird. Schon eher, weil erst noch die Tat untersucht werden muss.
So ist das auch bei einem Verbrechen, das am Mittwoch im Bundesland Sachsen-Anhalt geschah. Dort waren zwei Menschen erschossen worden. Kurz darauf nahm die Polizei einen Mann fest. Er soll aus Hass gegen Juden sogar ein noch größeres Verbrechen geplant haben.
Am Freitag kam heraus: Der Mann hat die Tat zugegeben und sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Ihn vor dem Urteil einzusperren, dafür muss es gute Gründe geben. Zum Beispiel, dass der Verdächtige flüchten könnte. Oder noch ein weiteres Verbrechen begehen könnte.
Fortsetzung folgt Montag.