Lasst uns an den Gräbern in Ruhe trauern
Zum Bericht „Hunde dürfen auf Friedhöfe, Fahrräder nicht“vom 8. Oktober: Wieder hat die Politik dem verbotenen Handeln der Bürger nachgegeben. Es fällt auf, dass in letzter Zeit, trotz Verbots, immer mehr Menschen mit ihren Hunden durch den Friedhof spazieren. Aber anstatt dies zu ahnden, wird die Friedhofssatzung geändert und „dem Zeitgeist angepasst“. Was lernt man daraus? Halte dich nicht an die Vorschriften, es wird sowieso nicht bestraft, bestenfalls sogar das Gesetz dem Fehlverhalten angepasst.
Wir Friedhofsbesucher möchten in Ruhe unserer Toten gedenken und nicht von Hundegebell, laut nach ihren Lieblingen rufenden Hundebesitzern und Hunden gestört werden. Es ist doch ganz klar, dass die Hundebesitzer nun mit städtischer Unterstützung ihren Hund auch frei im Friedhof laufen lassen. Der Leinenzwang interessiert doch sowieso keinen. Aber auch mit Leine müssen wir Grabbesitzer nun noch öfter die Hinterlassenschaften der Vierbeiner entfernen, sei es auf dem Grab selbst oder auf dem Weg daneben. Dies ist eine Zumutung!
Es reicht doch, wenn man bei jedem Spaziergang von frei laufenden Hunden belästigt wird. Auf dem Friedhof soll Ruhe und Besinnlichkeit herrschen. Als kürzlich eine Frau ihren Hund an einem Grab sein „kleines Geschäft“erledigen ließ, sagt sie zu mir, dass das doch keinen störe, und große Geschäfte würde der Hund am Wegesrand machen. So viel zur Einstellung vieler Hundebesitzer. Lasst uns wenigstens an den Gräbern in Ruhe trauern und innehalten.
Maria Reiter, Friedberg