Teure Schamanin
Patientin streitet sich mit Heilerin um Anzahlung für religiöse Zeremonie
München Im Prozess um ein 25000 Euro teures Schamanen-Ritual haben die Parteien am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einen Vergleich geschlossen. Die 54 Jahre alte Kundin der selbst ernannten Schamanin bekommt 7500 Euro aus ihrer Anzahlung von 12500 Euro zurück – auf 5000 Euro bleibt sie sitzen.
Zuvor hatte das Gericht seine Rechtsauffassung dargelegt und dem Landgericht Traunstein widersprochen, das die Klage in erster Instanz abgewiesen hatte. Der Vorsitzende Richter betonte, das Gericht gehe davon aus, dass es sich um einen sittenwidrigen Vertrag handle, und empfahl der beklagten Schamanin „dringend“, dem Vergleich zuzustimmen. „Alternative wäre, dass Sie die 12500 Euro zurückzahlen.“
Die beiden Frauen hatten im Sommer 2018 einen Vertrag über ein Schamanen-Ritual geschlossen, um die Kundin von Schmerzen zu befreien, unter denen sie nach mehreren Autounfällen litt. Doch die Kundin bekam Zweifel, sagte kurzfristig ab und erschien nicht zum vereinbarten Ritual. Stattdessen forderte sie die 12500 Euro hohe Anzahlung zurück. Sie warf der Schamanin vor, ihr vorgemacht zu haben, sie sei besessen.
Die Beklagte wies das zurück und wollte das Geld behalten. Ihre Anwältin betonte vor Gericht, die Frau sei in Europa und international eine anerkannte Schamanin. Das Ritual sei als religiöse Zeremonie zu verstehen, bei welcher ein Heilungsritual erfolgt. Die Schamanen seien hierbei Vermittler zwischen den Menschen und der Geisterwelt. „Das ist kein Hokuspokus.“Nach dem Ende der Verhandlung betonte die Anwältin, sie sei mit der Einschätzung des Gerichtes keineswegs einverstanden.