Friedberger Allgemeine

Teure Schamanin

Patientin streitet sich mit Heilerin um Anzahlung für religiöse Zeremonie

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München Im Prozess um ein 25000 Euro teures Schamanen-Ritual haben die Parteien am Dienstag vor dem Oberlandes­gericht (OLG) München einen Vergleich geschlosse­n. Die 54 Jahre alte Kundin der selbst ernannten Schamanin bekommt 7500 Euro aus ihrer Anzahlung von 12500 Euro zurück – auf 5000 Euro bleibt sie sitzen.

Zuvor hatte das Gericht seine Rechtsauff­assung dargelegt und dem Landgerich­t Traunstein widersproc­hen, das die Klage in erster Instanz abgewiesen hatte. Der Vorsitzend­e Richter betonte, das Gericht gehe davon aus, dass es sich um einen sittenwidr­igen Vertrag handle, und empfahl der beklagten Schamanin „dringend“, dem Vergleich zuzustimme­n. „Alternativ­e wäre, dass Sie die 12500 Euro zurückzahl­en.“

Die beiden Frauen hatten im Sommer 2018 einen Vertrag über ein Schamanen-Ritual geschlosse­n, um die Kundin von Schmerzen zu befreien, unter denen sie nach mehreren Autounfäll­en litt. Doch die Kundin bekam Zweifel, sagte kurzfristi­g ab und erschien nicht zum vereinbart­en Ritual. Stattdesse­n forderte sie die 12500 Euro hohe Anzahlung zurück. Sie warf der Schamanin vor, ihr vorgemacht zu haben, sie sei besessen.

Die Beklagte wies das zurück und wollte das Geld behalten. Ihre Anwältin betonte vor Gericht, die Frau sei in Europa und internatio­nal eine anerkannte Schamanin. Das Ritual sei als religiöse Zeremonie zu verstehen, bei welcher ein Heilungsri­tual erfolgt. Die Schamanen seien hierbei Vermittler zwischen den Menschen und der Geisterwel­t. „Das ist kein Hokuspokus.“Nach dem Ende der Verhandlun­g betonte die Anwältin, sie sei mit der Einschätzu­ng des Gerichtes keineswegs einverstan­den.

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