Tennisverband verschiebt die Sommerrunde
Kein Meister und Absteiger im Winter
Auch der Bayerische Tennis-Verband (BTV) hat auf die Corona-Krise reagiert. So wurde die aktuelle Winterrunde im BTV und in den Bezirken vorzeitig beendet, es gibt somit weder einen Meister noch Absteiger. Das trifft auch auf die Ligen zu, die bereits beendet waren. Der Start des Sommer-Mannschaftswettbewerbs ist zudem für den 8. Juni vorgesehen, allerdings freilich nur, wenn es die aktuellen Entwicklungen in der Corona-Krise zulassen. Die für den Mai geplanten Partien sollen ab Mitte Juli neu terminiert werden. Der Notfallspielplan aber wird nicht vor Ende April bekannt gegeben werden. Die Mannschaften hätten bis 27. September Zeit, ihre Runde zu Ende zu spielen. Dabei wird ihnen höchste Flexibilität zugesichert. Die 1. und 2. Bundesliga der Frauen wird zudem vom Deutschen Tennis-Bund (DTB) für 2020 komplett abgesagt. Anders sieht es noch bei der 1. und 2. Bundesliga der Männer aus, in der der TC Augsburg spielt. Sie sind beide noch nicht abgesagt. Für die Bundesligen der Männer 30 entfallen die bis zum 7. Juni angesetzten Spieltage. Nun muss allerdings noch mit den Vereinen geklärt werden, ob die Spieltage komplett abgesagt oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Die gesamte Turnierlandschaft im DTB wird bis zum 7. Juni abgesagt. So fallen auch die Bezirksmeisterschaften der Aktiven und Senioren aus, die vom 1. bis 3. Mai hätten stattfinden sollen. Das trifft auch den TC Augsburg, der die schwäbischen Meisterschaften vom 30. April bis zum 3. Mai ausgerichtet hätte. Auch die bayerischen Meisterschaften, die vom 10. bis 14. Juni für Frauen, Männer und Senioren geplant waren, fallen aus. Die deutschen Jugendmeisterschaften in Ludwigshafen sind für den geplanten Termin (4. bis 7. Juni) abgesagt. Ein Termin im Spätsommer wird geprüft.
Durch die Ausgangsbeschränkung in Bayern müssen derzeit ohnehin alle Tennisklubs geschlossen bleiben, auch Mitgliederversammlungen sind nicht gestattet. Platzinstandsetzungen oder der Abbau von Traglufthallen als Arbeitsdienst der Mitglieder sind nicht gestattet.