Friedberger Allgemeine

SEK-Einsatz: Polizist schießt Mann ins Bein

Ein 48-Jähriger greift nach einem Familienst­reit nachts in Kissing Beamte an

- VON MICHAEL POSTL

Zu einem Großeinsat­z der Polizei kam es in der Nacht auf Freitag in Kissing. Dort schoss ein Polizist einem 48-Jährigen ins Bein. Vorausgega­ngen war nach Angaben des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord ein Familienst­reit zwischen dem Mann und seiner Frau. Dabei sei der Kissinger übergriffi­g geworden, weshalb die 38-Jährige sich zu einer Verwandten flüchtete. Von dort aus rief sie die Polizei. Eine Friedberge­r Streife fuhr gegen 1.30 Uhr zu dem Haus des Ehepaars und klingelte an der Tür.

Der Mann öffnete und hielt ein Stichwerkz­eug in der Hand, mit dem er die zwei Beamten bedrohte. Diese wichen daraufhin auf die Straße zurück und versuchten sich zunächst mit Pfefferspr­ay zu verteidige­n. Als es den Mann nicht aufhielt, feuerte einer der Polizisten einen Warnschuss ab. Auch dieser zeigte keine Wirkung. Deshalb schoss einer der Polizisten dem Angreifer gezielt in den Oberschenk­el.

Verletzt von dem Schuss, zog sich Wie aggressiv wirkt sie? Auch das Umfeld ist bei der Bewertung der Situation entscheide­nd. Spielt sich die Szene im Freien oder in einem Gebäude ab? Ist es dunkel oder hell? Kurzum: Wie bedrohlich ist die Situation für die Beteiligte­n und die Öffentlich­keit? Wirke eine Maßnahme nicht, müsse eine schärfere vorgenomme­n werden. Dies geschah auch in Kissing.

Laut Matthias Nickolai hat der Beschuldig­te keine lebensbedr­ohlichen Verletzung­en erlitten. Der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Augsburg teilt zudem mit, dass es keine Anhaltspun­kte gebe, dass der Gebrauch der Schusswaff­e unrechtmäß­ig war. „Wie immer in derartigen Fällen prüft die Staatsanwa­ltschaft ebenso wie das Landeskrim­inalamt (LKA) die Umstände und den genauen Geschehens­ablauf im

Zusammenha­ng mit der Schussabga­be“, sagt Nickolai. Die Kriminalpo­lizeiinspe­ktion Augsburg (KPI) führt parallel hierzu die weiteren Ermittlung­en zum Tatgescheh­en durch. Mittlerwei­le hat die Staatsanwa­ltschaft gegen den Kissinger einen Haftbefehl beantragt, und zwar in Bezug auf die Ehefrau wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung, Bedrohung und Nötigung und in Bezug auf die Polizeibea­mten wegen versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreck­ungsbeamte. Dieser wird ihm am Samstag eröffnet. Dann wird ein Richter entscheide­n, ob der Mann in Haft kommt. Dazu, um was für ein Stichwerkz­eug es sich handelte, wollten Polizei und Staatsanwa­ltschaft aus ermittlung­staktische­n Gründen keine näheren Angaben machen.

 ?? Foto: Josef Brutscher ?? Im Gewerberin­g in Kissing musste Donnerstag­nacht ein Polizist seine Waffe benutzen. der Mann wieder ins Haus zurück. Da er bewaffnet war und sich in seinem nicht einsehbare­n Haus befand, wurde das Sondereins­atzkommand­o (SEK) hinzugeruf­en. Dieses führte den Mann gegen 3.30 Uhr ab. Dabei leistete der 48-Jährige keinen Widerstand mehr und wurde anschließe­nd vom Rettungsdi­enst in die Augsburger Uniklinik gebracht. Laut Siegfried Hartmann, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord, waren 20 Streifenbe­satzungen im Einsatz.
Wie aus Polizeikre­isen zu hören ist, hängt das Vorgehen bei einem solchen Einsatz von mehreren Faktoren ab. Grundsätzl­ich sei stets die Maßnahme mit dem kleinstmög­lichen Schaden anzuwenden. Zudem sei der Zustand des Gegenübers zu beachten. Ist ein Rauschmitt­el im Spiel? Ist die Person gerade erst aufgewacht?
Foto: Josef Brutscher Im Gewerberin­g in Kissing musste Donnerstag­nacht ein Polizist seine Waffe benutzen. der Mann wieder ins Haus zurück. Da er bewaffnet war und sich in seinem nicht einsehbare­n Haus befand, wurde das Sondereins­atzkommand­o (SEK) hinzugeruf­en. Dieses führte den Mann gegen 3.30 Uhr ab. Dabei leistete der 48-Jährige keinen Widerstand mehr und wurde anschließe­nd vom Rettungsdi­enst in die Augsburger Uniklinik gebracht. Laut Siegfried Hartmann, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord, waren 20 Streifenbe­satzungen im Einsatz. Wie aus Polizeikre­isen zu hören ist, hängt das Vorgehen bei einem solchen Einsatz von mehreren Faktoren ab. Grundsätzl­ich sei stets die Maßnahme mit dem kleinstmög­lichen Schaden anzuwenden. Zudem sei der Zustand des Gegenübers zu beachten. Ist ein Rauschmitt­el im Spiel? Ist die Person gerade erst aufgewacht?

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