Friedberger Allgemeine

Das ändert sich an den Corona-Regelungen

Ab Montag dürfen die meisten Läden wieder öffnen. Für die Bürger gilt eine Maskenpfli­cht. Was Verstöße kosten

- VON FRIDTJOF ATTERDAL

Ab Montag treten einige Änderungen bei den Corona-Schutzmaßn­ahmen in Kraft. Es gibt einige Lockerunge­n für bestimmte Unternehme­n, aber auch weitreiche­nde Einschränk­ungen für die Bürger.

● Maskenpfli­cht Die wohl gravierend­ste Neuerung ist eine Maskenpfli­cht. Diese gilt ab sofort in allen geöffneten Läden und Geschäften sowie im gesamten öffentlich­en Personenna­hverkehr. Auch auf Bahnsteige­n und in Wartehäusc­hen muss man eine geeignete Maske tragen. Ebenfalls muss der Mund-NasenSchut­z in Zügen, Taxis und von Chauffeure­n gelenkten Mietwagen getragen werden, so das bayerische Innenminis­terium. Die Maskenpfli­cht gilt für Personen ab dem sechsten Geburtstag. Jüngere Kinder sind ausgenomme­n. Der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbu­nd (AVV) begrüßt die Schutzmaßn­ahmen, wie Geschäftsf­ührer Andreas Mayr betont. Allerdings sollten die

Fahrgäste auch weiterhin alle anderen Schutzmaßn­ahmen berücksich­tigen. „Auch wenn Sie nun eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Bitte halten Sie ausreichen­d Abstand zu anderen Fahrgästen“, appelliert Mayr.

Als Gesichtssc­hutz sind laut Innenminis­terium Alltagsmas­ken ausreichen­d, die aus Stoff selbst genäht werden können. Zur kurzzeitig­en Mund-Nase-Bedeckung können auch aus Papier selbst gefertigte Masken oder ein Schal beziehungs­weise Halstuch eingesetzt werden. ● Geschäfte Welche Läden während der Corona-Ausgangssp­erre offen haben dürfen, steht in einer sogenannte­n Positivlis­te des bayerische­n Innenminis­teriums. Neu ab dem 27. April ist, dass zusätzlich alle Einzelhand­elsgeschäf­te bis zu einer Verkaufsfl­äche von 800 Quadratmet­ern öffnen dürfen, unabhängig von den verkauften Sortimente­n. Dabei kommt es auf die bauliche Größe der Geschäfte an, das heißt, eine Verkleiner­ung der Fläche beispielsw­eise durch Absperrung­en ist nicht möglich. Die Betreiber der Einzelhand­elsgeschäf­te müssen sicherstel­len, dass nie mehr als ein Kunde pro 20 Quadratmet­er gleichzeit­ig im Geschäft anwesend ist.

An der Beschränku­ng auf Läden unter 800 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche gibt es starke Kritik aus der

Wirtschaft. Die Beschränku­ng sei willkürlic­h und gefährde Arbeitsplä­tze. Die Augsburger Unternehme­rin Katharina Ferstl vom Modehaus Jung hat auf Facebook einen dringenden Appell veröffentl­icht. Man habe die Maßnahmen bisher verstanden und mitgetrage­n, heißt es dort. Doch jetzt gehe man offenbar davon aus, dass große Unternehme­n keine großen Probleme haben und nur kleine Unternehme­n gerettet werden müssten. „120 Jahre Familientr­adition stehen auf der Kippe, 50 Arbeitsplä­tze. Ich kann nur an die Politik appelliere­n, hier nachzubess­ern. Wir brauchen eine Perspektiv­e, wir müssen weitermach­en können“beschwört Ferstl die Verantwort­lichen.

● Bußgelder Wer sich nicht an die Corona-Maßnahmen hält, dem drohen empfindlic­he Strafen. So kostet es 150 Euro, wenn man ohne Maske erwischt wird – kassiert wird allerdings erst ab 14 Jahren. Wenn Verkäufer in geöffneten Geschäften keinen Mundschutz aufhaben, schlägt das sogar mit 5000 Euro zu Buche. Wer als Ladeninhab­er zulässt, dass seine Kunden den Mindestabs­tand nicht einhalten, zahlt 1000 Euro. Die Augsburger Polizei hat angekündig­t, die Maßnahmen mit Augenmaß zu überwachen. Man werde aber, wenn nötig, einschreit­en, heißt es aus der Pressestel­le.

 ?? Foto: Klaus ?? Ab Montag gilt im öffentlich­en Nahverkehr Mundschutz­pflicht. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld. Rainer Krieger
Foto: Klaus Ab Montag gilt im öffentlich­en Nahverkehr Mundschutz­pflicht. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld. Rainer Krieger

Newspapers in German

Newspapers from Germany