Das ändert sich an den Corona-Regelungen
Ab Montag dürfen die meisten Läden wieder öffnen. Für die Bürger gilt eine Maskenpflicht. Was Verstöße kosten
Ab Montag treten einige Änderungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Es gibt einige Lockerungen für bestimmte Unternehmen, aber auch weitreichende Einschränkungen für die Bürger.
● Maskenpflicht Die wohl gravierendste Neuerung ist eine Maskenpflicht. Diese gilt ab sofort in allen geöffneten Läden und Geschäften sowie im gesamten öffentlichen Personennahverkehr. Auch auf Bahnsteigen und in Wartehäuschen muss man eine geeignete Maske tragen. Ebenfalls muss der Mund-NasenSchutz in Zügen, Taxis und von Chauffeuren gelenkten Mietwagen getragen werden, so das bayerische Innenministerium. Die Maskenpflicht gilt für Personen ab dem sechsten Geburtstag. Jüngere Kinder sind ausgenommen. Der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) begrüßt die Schutzmaßnahmen, wie Geschäftsführer Andreas Mayr betont. Allerdings sollten die
Fahrgäste auch weiterhin alle anderen Schutzmaßnahmen berücksichtigen. „Auch wenn Sie nun eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Bitte halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Fahrgästen“, appelliert Mayr.
Als Gesichtsschutz sind laut Innenministerium Alltagsmasken ausreichend, die aus Stoff selbst genäht werden können. Zur kurzzeitigen Mund-Nase-Bedeckung können auch aus Papier selbst gefertigte Masken oder ein Schal beziehungsweise Halstuch eingesetzt werden. ● Geschäfte Welche Läden während der Corona-Ausgangssperre offen haben dürfen, steht in einer sogenannten Positivliste des bayerischen Innenministeriums. Neu ab dem 27. April ist, dass zusätzlich alle Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern öffnen dürfen, unabhängig von den verkauften Sortimenten. Dabei kommt es auf die bauliche Größe der Geschäfte an, das heißt, eine Verkleinerung der Fläche beispielsweise durch Absperrungen ist nicht möglich. Die Betreiber der Einzelhandelsgeschäfte müssen sicherstellen, dass nie mehr als ein Kunde pro 20 Quadratmeter gleichzeitig im Geschäft anwesend ist.
An der Beschränkung auf Läden unter 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gibt es starke Kritik aus der
Wirtschaft. Die Beschränkung sei willkürlich und gefährde Arbeitsplätze. Die Augsburger Unternehmerin Katharina Ferstl vom Modehaus Jung hat auf Facebook einen dringenden Appell veröffentlicht. Man habe die Maßnahmen bisher verstanden und mitgetragen, heißt es dort. Doch jetzt gehe man offenbar davon aus, dass große Unternehmen keine großen Probleme haben und nur kleine Unternehmen gerettet werden müssten. „120 Jahre Familientradition stehen auf der Kippe, 50 Arbeitsplätze. Ich kann nur an die Politik appellieren, hier nachzubessern. Wir brauchen eine Perspektive, wir müssen weitermachen können“beschwört Ferstl die Verantwortlichen.
● Bußgelder Wer sich nicht an die Corona-Maßnahmen hält, dem drohen empfindliche Strafen. So kostet es 150 Euro, wenn man ohne Maske erwischt wird – kassiert wird allerdings erst ab 14 Jahren. Wenn Verkäufer in geöffneten Geschäften keinen Mundschutz aufhaben, schlägt das sogar mit 5000 Euro zu Buche. Wer als Ladeninhaber zulässt, dass seine Kunden den Mindestabstand nicht einhalten, zahlt 1000 Euro. Die Augsburger Polizei hat angekündigt, die Maßnahmen mit Augenmaß zu überwachen. Man werde aber, wenn nötig, einschreiten, heißt es aus der Pressestelle.