Friedberger Allgemeine

Darf das Auto in die Waschstraß­e?

Die Regelungen, wer während der Ausgangsbe­schränkung­en mit seinem Fahrzeug eine Waschanlag­e benutzen darf, wurden mehrfach geändert. Welche Voraussetz­ungen die Kunden aktuell erfüllen müssen

- VON FRIDTJOF ATTERDAL

Um die Osterzeit machen Autowascha­nlagen traditione­ll das beste Geschäft. Auch am Samstag war an SB-Anlagen wie automatisc­hen Waschstraß­en im Stadtgebie­t viel Betrieb. Doch nach wie vor sind die Menschen unsicher, wer angesichts der bayerische­n Corona-Ausgangssp­erre überhaupt sein Auto waschen darf. Wer es beruflich braucht? Wer es systemrele­vant beruflich braucht? Oder mittlerwei­le doch Jedermann? Fragen, die angesichts sich ständig ändernder Regelungen selbst Waschanlag­enbetreibe­r teilweise überforder­n.

Bei „World of Carwash“in Haunstette­n sind am Samstag alle SB-Waschplätz­e belegt, vor der Waschanlag­e hat sich eine Schlange gebildet. Die Menschen warten bei geschlosse­ner Scheibe in ihren Autos, auch die Waschstraß­en-Mitarbeite­r kommen nicht mehr zum Kassieren ans Fenster, sondern sitzen in einem kleinen Plexiglask­asten.

„Wir waren uns nicht sicher, ob wir waschen dürfen, aber das Auto geht morgen an den Leasinggeb­er zurück und muss sauber sein“, sagt Kundin Angelique Lieberum aus Königsbrun­n, die vor dem Eingang zur Waschstraß­e steht. Die junge Frau hat Glück, dass die Autowä

seit gut einer Woche für Jedermann erlaubt ist – sonst hätte sie sich wohl eine deftige Strafe von der Polizei eingefange­n. Denn die sei in den Wochen zuvor Dauergast an der Waschanlag­e gewesen, berichten die Geschäftsf­ührer Michael Proeller und Stefan Vogel. Und setzte die Vorschrift­en nach ihrer Ansicht recht eigenwilli­g um.

„Es war ein Chaos, mit dem täglichen Hin und Her“, so Vogel. Denn obwohl Waschstraß­en schon früh auf der Positivlis­te des bayerische­n Innenminis­teriums standen, habe die Polizei zunächst das Unternehme­n geschlosse­n. „Es hieß, wir stünden zwar auf der Liste, aber Autowäsche sei für die Bürger grundsätzl­ich verboten. Weshalb wir uns der Beihilfe zum Verstoß gegen die Corona-Regeln strafbar gemacht hätten.“Sogar eine Anzeige gab es deswegen, die aber mittlerwei­le wohl vom Tisch sei, so Vogel. Kurz darauf sei klar gewesen, dass zumindest gewerblich­e Wäschen zulässig sind. „Dann hat ein Polizist mehrere gewerblich­e Kunden wieder nach Hause geschickt – mit dem Argument, das Auto sei nicht dreckig genug“, wundert sich Vogel und muss noch heute darüber den Kopf schütteln. Erst die Interventi­on ihres Anwalts habe den Spuk beendet.

Mittlerwei­le prüfen die beiden Inhaber täglich die FAQ-Liste des

Innenminis­teriums, eine Aufstellun­g, auf der genau steht, was in Corona-Zeiten erlaubt ist und was nicht. Die aktuelle Regelung besagt, dass Autowäsche zulässig ist, sofern der Kunde bereits wegen eines anderen triftigen Grundes, zum Beispiel eines Einkaufs, unterwegs ist. Nur zur Autowäsche fahren darf man immer noch nicht. Die Waschsche straßenbet­reiber müssen dafür sorgen, dass der Mindestabs­tand von 1,5 Metern eingehalte­n werden kann. In ihrer Waschanlag­e sei das kein Problem, sagt Michael Proeller. Zwischen den SB-Waschplätz­en gibt es ohnehin Wände – und von den Staubsauge­rplätzen habe man jeden zweiten geschlosse­n, sodass jetzt vier Meter Abstand bis zum nächsten Auto sind. „In der Schlange vor der Waschanlag­e sitzen ohnehin alle Kunden in ihren Fahrzeugen, so der Betreiber. „Ob ab Montag alle Mitarbeite­r eine Schutzmask­e brauchen, konnte uns niemand sagen“, berichtet er. Vorsorglic­h habe man aber genügend Masken besorgt.

Bei der Polizei verweist man ebenfalls auf die FAQ-Liste des Innenminis­teriums, an die sich auch die Polizei zu halten hätte. Auch für die Beamten sei es nicht immer leicht, mit den ständig wechselnde­n Vorschrift­en Schritt zu halten, wirbt die Pressestel­le um Verständni­s.

Die Kunden sind froh, dass sie wieder legal ihre Autos waschen dürfen. Der dunkle Kia von Thorsten Bulik hat durch Blütenstau­b eine mattgelbe Färbung. Seit Anfang der Corona-Krise stand das Auto – dementspre­chend hat es auch keine Wäsche mehr bekommen. Der Kunde findet die wechselnde­n Regel ebenfalls verwirrend. „Seit Wochen geht das hin und her“, wundert er sich. „Mal ist der Reifenwech­sel erlaubt, dann wieder nicht – dasselbe gilt für die Autowäsche.“Jetzt freut er sich, dass er dem Blütenstau­b mit dem Druckreini­ger zu Leibe rücken kann. „Ich bin der SBWäscher, ich mach das am liebsten selbst“, verrät er.

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Foto: Klaus Rainer Krieger Die Mitarbeite­r der Waschstraß­e kommen nicht mehr zum Kassieren ans Autofenste­r, sondern sitzen in einem kleinen Plexiglask­asten.

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