Darf das Auto in die Waschstraße?
Die Regelungen, wer während der Ausgangsbeschränkungen mit seinem Fahrzeug eine Waschanlage benutzen darf, wurden mehrfach geändert. Welche Voraussetzungen die Kunden aktuell erfüllen müssen
Um die Osterzeit machen Autowaschanlagen traditionell das beste Geschäft. Auch am Samstag war an SB-Anlagen wie automatischen Waschstraßen im Stadtgebiet viel Betrieb. Doch nach wie vor sind die Menschen unsicher, wer angesichts der bayerischen Corona-Ausgangssperre überhaupt sein Auto waschen darf. Wer es beruflich braucht? Wer es systemrelevant beruflich braucht? Oder mittlerweile doch Jedermann? Fragen, die angesichts sich ständig ändernder Regelungen selbst Waschanlagenbetreiber teilweise überfordern.
Bei „World of Carwash“in Haunstetten sind am Samstag alle SB-Waschplätze belegt, vor der Waschanlage hat sich eine Schlange gebildet. Die Menschen warten bei geschlossener Scheibe in ihren Autos, auch die Waschstraßen-Mitarbeiter kommen nicht mehr zum Kassieren ans Fenster, sondern sitzen in einem kleinen Plexiglaskasten.
„Wir waren uns nicht sicher, ob wir waschen dürfen, aber das Auto geht morgen an den Leasinggeber zurück und muss sauber sein“, sagt Kundin Angelique Lieberum aus Königsbrunn, die vor dem Eingang zur Waschstraße steht. Die junge Frau hat Glück, dass die Autowä
seit gut einer Woche für Jedermann erlaubt ist – sonst hätte sie sich wohl eine deftige Strafe von der Polizei eingefangen. Denn die sei in den Wochen zuvor Dauergast an der Waschanlage gewesen, berichten die Geschäftsführer Michael Proeller und Stefan Vogel. Und setzte die Vorschriften nach ihrer Ansicht recht eigenwillig um.
„Es war ein Chaos, mit dem täglichen Hin und Her“, so Vogel. Denn obwohl Waschstraßen schon früh auf der Positivliste des bayerischen Innenministeriums standen, habe die Polizei zunächst das Unternehmen geschlossen. „Es hieß, wir stünden zwar auf der Liste, aber Autowäsche sei für die Bürger grundsätzlich verboten. Weshalb wir uns der Beihilfe zum Verstoß gegen die Corona-Regeln strafbar gemacht hätten.“Sogar eine Anzeige gab es deswegen, die aber mittlerweile wohl vom Tisch sei, so Vogel. Kurz darauf sei klar gewesen, dass zumindest gewerbliche Wäschen zulässig sind. „Dann hat ein Polizist mehrere gewerbliche Kunden wieder nach Hause geschickt – mit dem Argument, das Auto sei nicht dreckig genug“, wundert sich Vogel und muss noch heute darüber den Kopf schütteln. Erst die Intervention ihres Anwalts habe den Spuk beendet.
Mittlerweile prüfen die beiden Inhaber täglich die FAQ-Liste des
Innenministeriums, eine Aufstellung, auf der genau steht, was in Corona-Zeiten erlaubt ist und was nicht. Die aktuelle Regelung besagt, dass Autowäsche zulässig ist, sofern der Kunde bereits wegen eines anderen triftigen Grundes, zum Beispiel eines Einkaufs, unterwegs ist. Nur zur Autowäsche fahren darf man immer noch nicht. Die Waschsche straßenbetreiber müssen dafür sorgen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. In ihrer Waschanlage sei das kein Problem, sagt Michael Proeller. Zwischen den SB-Waschplätzen gibt es ohnehin Wände – und von den Staubsaugerplätzen habe man jeden zweiten geschlossen, sodass jetzt vier Meter Abstand bis zum nächsten Auto sind. „In der Schlange vor der Waschanlage sitzen ohnehin alle Kunden in ihren Fahrzeugen, so der Betreiber. „Ob ab Montag alle Mitarbeiter eine Schutzmaske brauchen, konnte uns niemand sagen“, berichtet er. Vorsorglich habe man aber genügend Masken besorgt.
Bei der Polizei verweist man ebenfalls auf die FAQ-Liste des Innenministeriums, an die sich auch die Polizei zu halten hätte. Auch für die Beamten sei es nicht immer leicht, mit den ständig wechselnden Vorschriften Schritt zu halten, wirbt die Pressestelle um Verständnis.
Die Kunden sind froh, dass sie wieder legal ihre Autos waschen dürfen. Der dunkle Kia von Thorsten Bulik hat durch Blütenstaub eine mattgelbe Färbung. Seit Anfang der Corona-Krise stand das Auto – dementsprechend hat es auch keine Wäsche mehr bekommen. Der Kunde findet die wechselnden Regel ebenfalls verwirrend. „Seit Wochen geht das hin und her“, wundert er sich. „Mal ist der Reifenwechsel erlaubt, dann wieder nicht – dasselbe gilt für die Autowäsche.“Jetzt freut er sich, dass er dem Blütenstaub mit dem Druckreiniger zu Leibe rücken kann. „Ich bin der SBWäscher, ich mach das am liebsten selbst“, verrät er.