Partnertausch oder Vergewaltigung?
Zwei Ehepaare verabreden sich. Es kommt zu sexuellen Handlungen. Ein 31-Jähriger landet vor Gericht in Aichach. Wahrheitsfindung in diesem Fall ist schwierig: Welches Paar lügt?
Aichach Die Suche nach der Wahrheit war schwierig. Zum einen, weil es bei der Verhandlung am Schöffengericht des Aichacher Amtsgerichtes um das Sexualleben zweier Ehepaare ging. Zum anderen, weil alle Beteiligten kaum Deutsch sprachen, und ein Dolmetscher alles übersetzen musste. Rund vier Stunden lang versuchte das Gericht unter Vorsitz von Walter Hell eine Antwort auf die Frage zu finden, ob es bei einem Treffen der Pärchen im Januar im nördlichen Landkreis zu einem missglückten Partnertausch oder einer Vergewaltigung gekommen war. Der 31-jährige Angeklagte bestritt, dass Gewalt im Spiel gewesen war.
Bummeln, Shoppen und Grillen – das Treffen der vier Personen im Landkreis begann vor drei Monaten ganz harmonisch. Das schildern auch die beiden Pärchen, von denen eines aus dem Landkreis Rosenheim kommt, dem Gericht so. Geht es dann aber um die betreffende Nacht, dann unterscheiden sich die Erzählungen stark. Laut dem Angeklagten seien die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, vertreten durch Melanie Koch, frei erfunden. Laut Anklage seien er und seine 36-jährige Ehefrau in das Zimmer des anderen Pärchens gekommen, als dieses gerade zu Bett gehen wollte. Der 31-Jährige soll unvermittelt auf die 28-jährige Ehefrau des anderen Mannes zugegangen und dieser an die Brüste gegriffen haben. Obwohl sie sich wehrte, soll er sie auf das Bett geschubst und mit ihr gegen ihren Willen intim geworden sein.
Das intime Zusammensein gab der Angeklagte auch zu. Es sei jedoch mit dem Einverständnis der 28-Jährigen gewesen, sagte er aus. Deren Ehemann habe zu ihm gesagt: „Sie will dich“, so der 31-Jährige. Das bestätigte auch die 36-jährige Ehefrau des Angeklagten, die die ganze Zeit mit im Zimmer gewesen war. Sie sei geschockt gewesen, sagte sie auf
Richter Hells Frage nach ihrer eigenen Reaktion. Die eindeutigen Avancen, die der Ehemann der 28-Jährigen ihr gemacht habe, habe sie abgelehnt, sagte die 36-Jährige vor Gericht aus. Daraufhin sei der andere Ehemann ausgeflippt und habe sie alle geschlagen.
Von Schlägen ihres Ehemannes berichtete auch die 28-Jährige. Sie sagte aus, dass ihr Mann schlafend neben ihr gelegen und von der Vergewaltigung nichts mitbekommen habe. Er sei erst von ihrem Geschrei aufgewacht und dann hätten er und der Angeklagte miteinander gerangelt, sagte der Ehemann aus.
Der Streit war so heftig, dass Nachbarn die Polizei riefen. Gegenüber den Beamten erwähnten die beiden Frauen nichts von einer Vergewaltigung. Beide seien eingehend von ihm im Hinblick auf ein Sexualdelikt befragt worden, sagte der Polizeibeamte aus. Erst am nächsten Tag erstatteten die 28-Jährige und deren Mann dann Anzeige wegen Vergewaltigung. Trotz intensiver Befragung der Zeugen hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Ende erhebliche Zweifel, ob der Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung stimmte. Melanie Koch plädierte deshalb auf Freispruch. Dem schloss sich auch Rolf Asmus an, der Verteidiger des Angeklagten: „Es gab so viele Widersprüche.“
Das sah auch das Schöffengericht so. Es habe keine Spuren oder knallharte Fakten für eine Vergewaltigung gegeben, sagte Hell. „Wir konnten nur aus den Zeugenaussagen erfahren, ob ein Einverständnis vorlag oder nicht.“Er sagte aber auch: „Trotz Freispruch können wir nicht behaupten, ob und wenn ja wer von den Zeugen gelogen hat.“Schwer vorstellbar war für das Gericht, dass jemand eine Frau in Anwesenheit ihres Ehemannes vergewaltigt. Ausschließen wollte es aber auch nichts.