Händler verkauft gestohlene iPhones weiter
Ein Wachmann stahl rund ein Dutzend der Mobiltelefone, ein Ladenbesitzer verscherbelte sie weiter. Beide wurden verurteilt. Der Fall zeigt Parallelen zu einem spektakulären Diebstahl
Wach- und Sicherheitsleute sind dazu da, um Menschen und Waren zu schützen. Geschäfte, die mit hochwertigen Dingen wie Preziosen oder Mobiltelefonen handeln, engagieren Wachdienste, um nachts dreiste Einbrüche zu verhindern. Dass sich unter den zumeist in schwarz gekleideten Securitys auch „schwarze Schafe“tummeln, ist nicht erst seit dem spektakulären Diebstahl der 100 Kilogramm schweren Goldmünze „Big Maple Leaf“aus dem Bode-Museum in Berlin im März 2017 bekannt. Ein Wachmann, 21, aus dem Museum hatte den Dieben Tipps geliefert, um die 3,3 Millionen Euro teure Münze aus dem Haus zu schaffen. Er erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten.
Dass Wachleute manchmal selbst zu Dieben werden, liegt nicht zuletzt an den auf der Hand liegenden „Vorzügen“des Jobs: Man kennt die Örtlichkeiten bestens, weiß, wo sich die Alarmanlagen befinden, und ist nach Geschäftsschluss völlig allein. Ein Fall, den das Augsburger Amtsgericht in zwei Prozessen abhandelte, hat zwar nicht die gewaltigen Dimensionen des MünzenCoups in Berlin. Er zeigt aber gewisse Parallelen. Ein Wachmann, 30, hatte den Auftrag, zwei AppleShops in Augsburg und München zeitversetzt zu bewachen. Im September 2018 und im Februar 2019 nutzte er seinen Dienst, um rund ein Dutzend iPhones im Wert von 12000 Euro aus beiden Läden zu stehlen. Einen Großteil der nagelneuen Handys bot er einem 51-jährigen Ladenbesitzer in Augsburg an. Der kaufte ihm insgesamt sieben der wertvollen Mobiltelefone zu günstigen Preisen ab und bot sie – natürlich mit Aufschlag – in seinem Geschäft zum Verkauf an. Mehrere Kunden schlugen zu, zahlten pro iPhone rund 1000 Euro. Zwei der Geräte schenkte der Ladenbesitzer seiner Frau und seiner Tochter.
Der Ankauf von „heißer Ware“ hatte Folgen. Die Kripo war dem Wachmann auf die Schlichte gekommen, hörte sein Telefon ab. Und bekam dabei die Gespräche mit dem Ladenbesitzer um den Ankauf der gestohlenen Handys mit. Alle Geräte, auch die bereits verkauften, wurden beschlagnahmt und den beiden geschädigten Geschäften zurückgegeben. Der Wachmann ist im
Dezember 2019 vom Amtsgericht bereits wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Bewährung und Zahlung von 5800 Euro Wertersatz verurteilt worden.
Jetzt stand auch der Ladenbesitzer wegen gewerbsmäßiger Hehlerei und Betrugs vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Dr. Silvia
Huber. Der Angeklagte ließ weitgehend seinen Verteidiger Werner Ruisinger sprechen. Sein Mandant, so der Anwalt, habe viele Kinder und sich damals in einem finanziellen Engpass befunden. Als das Angebot des Handydiebes kam, habe er die Gelegenheit genutzt. Der 51-Jährige selbst versprach, künftig die Finger von derartigen zwielichtigen Geschäften zu lassen. „Es ist mir eine Lehre gewesen“, beteuerte er. Geständnis, Einsicht und die Tatsache, dass der Angeklagte allen Kunden den Kaufpreis für die gestohlenen iPhones zurückbezahlt hat, stimmten das Schöffengericht am Ende noch einmal milde: Mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten lag das Gericht auf einer Ebene mit Anwalt Ruisinger und ein halbes Jahr unter der von Staatsanwältin Lisa Viehweber geforderten Sanktion. Die Höchststrafe bei gewerblicher Hehlerei liegt bei immerhin zehn Jahren Gefängnis. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.