Friedberger Allgemeine

Händler verkauft gestohlene iPhones weiter

Ein Wachmann stahl rund ein Dutzend der Mobiltelef­one, ein Ladenbesit­zer verscherbe­lte sie weiter. Beide wurden verurteilt. Der Fall zeigt Parallelen zu einem spektakulä­ren Diebstahl

- VON KLAUS UTZNI

Wach- und Sicherheit­sleute sind dazu da, um Menschen und Waren zu schützen. Geschäfte, die mit hochwertig­en Dingen wie Preziosen oder Mobiltelef­onen handeln, engagieren Wachdienst­e, um nachts dreiste Einbrüche zu verhindern. Dass sich unter den zumeist in schwarz gekleidete­n Securitys auch „schwarze Schafe“tummeln, ist nicht erst seit dem spektakulä­ren Diebstahl der 100 Kilogramm schweren Goldmünze „Big Maple Leaf“aus dem Bode-Museum in Berlin im März 2017 bekannt. Ein Wachmann, 21, aus dem Museum hatte den Dieben Tipps geliefert, um die 3,3 Millionen Euro teure Münze aus dem Haus zu schaffen. Er erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten.

Dass Wachleute manchmal selbst zu Dieben werden, liegt nicht zuletzt an den auf der Hand liegenden „Vorzügen“des Jobs: Man kennt die Örtlichkei­ten bestens, weiß, wo sich die Alarmanlag­en befinden, und ist nach Geschäftss­chluss völlig allein. Ein Fall, den das Augsburger Amtsgerich­t in zwei Prozessen abhandelte, hat zwar nicht die gewaltigen Dimensione­n des MünzenCoup­s in Berlin. Er zeigt aber gewisse Parallelen. Ein Wachmann, 30, hatte den Auftrag, zwei AppleShops in Augsburg und München zeitverset­zt zu bewachen. Im September 2018 und im Februar 2019 nutzte er seinen Dienst, um rund ein Dutzend iPhones im Wert von 12000 Euro aus beiden Läden zu stehlen. Einen Großteil der nagelneuen Handys bot er einem 51-jährigen Ladenbesit­zer in Augsburg an. Der kaufte ihm insgesamt sieben der wertvollen Mobiltelef­one zu günstigen Preisen ab und bot sie – natürlich mit Aufschlag – in seinem Geschäft zum Verkauf an. Mehrere Kunden schlugen zu, zahlten pro iPhone rund 1000 Euro. Zwei der Geräte schenkte der Ladenbesit­zer seiner Frau und seiner Tochter.

Der Ankauf von „heißer Ware“ hatte Folgen. Die Kripo war dem Wachmann auf die Schlichte gekommen, hörte sein Telefon ab. Und bekam dabei die Gespräche mit dem Ladenbesit­zer um den Ankauf der gestohlene­n Handys mit. Alle Geräte, auch die bereits verkauften, wurden beschlagna­hmt und den beiden geschädigt­en Geschäften zurückgege­ben. Der Wachmann ist im

Dezember 2019 vom Amtsgerich­t bereits wegen Diebstahls zu einer Freiheitss­trafe von zehn Monaten mit Bewährung und Zahlung von 5800 Euro Wertersatz verurteilt worden.

Jetzt stand auch der Ladenbesit­zer wegen gewerbsmäß­iger Hehlerei und Betrugs vor einem Schöffenge­richt unter Vorsitz von Dr. Silvia

Huber. Der Angeklagte ließ weitgehend seinen Verteidige­r Werner Ruisinger sprechen. Sein Mandant, so der Anwalt, habe viele Kinder und sich damals in einem finanziell­en Engpass befunden. Als das Angebot des Handydiebe­s kam, habe er die Gelegenhei­t genutzt. Der 51-Jährige selbst versprach, künftig die Finger von derartigen zwielichti­gen Geschäften zu lassen. „Es ist mir eine Lehre gewesen“, beteuerte er. Geständnis, Einsicht und die Tatsache, dass der Angeklagte allen Kunden den Kaufpreis für die gestohlene­n iPhones zurückbeza­hlt hat, stimmten das Schöffenge­richt am Ende noch einmal milde: Mit einer Bewährungs­strafe von 18 Monaten lag das Gericht auf einer Ebene mit Anwalt Ruisinger und ein halbes Jahr unter der von Staatsanwä­ltin Lisa Viehweber geforderte­n Sanktion. Die Höchststra­fe bei gewerblich­er Hehlerei liegt bei immerhin zehn Jahren Gefängnis. Das Urteil wurde noch im Gerichtssa­al rechtskräf­tig.

 ??  ?? Ein Händler verkaufte in Augsburg mehrere iPhones, die ein Wachmann gestohlen hatte. Nun stand er vor Gericht. Symbolfoto: Alexander Kaya
Ein Händler verkaufte in Augsburg mehrere iPhones, die ein Wachmann gestohlen hatte. Nun stand er vor Gericht. Symbolfoto: Alexander Kaya

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