Friedberger Allgemeine

Studienbei­hilfe aus Stiftungsm­itteln

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Studierend­e an Universitä­ten, Hoch- und Fachhochsc­hulen sowie Schüler ab der 11. Klasse an Augsburger Gymnasien, des Bayernkoll­egs (ohne Vorkurs) und der Fachobersc­hule können beim Wohnungs- und Stiftungsa­mt eine Studienbei­hilfe beantragen. Das teilt die Stadt mit. Gefördert werden befähigte und bedürftige Augsburger­innen und Augsburger, auch wenn sie an auswärtige­n Universitä­ten oder Fachhochsc­hulen studieren. Demgegenüb­er ist nicht antragsber­echtigt, wer nur zu Studienzwe­cken in Augsburg wohnt. Die Anträge auf Studienbei­hilfe liegen ab Dienstag, 2. Juni, im Eingangsbe­reich des Wohnungs- und Stiftungsa­mtes, Mittlerer Lech 5, sowie in der Bürgerinfo­rmation am Rathauspla­tz bereit. Sie können auch von der städtische­n Homepage unter augsburg.de (Bürgerserv­ice) herunterge­laden werden. Die Anträge sind bis spätestens bis Dienstag, 30. Juni 2020, ausgefüllt und mit den erforderli­chen Nachweisen über Studienfor­tgang und wirtschaft­liche Verhältnis­se im Wohnungsun­d Stiftungsa­mt einzureich­en. Persönlich können die Anträge nicht abgegeben werden. Es wird darum gebeten, die Anträge postalisch oder online einzureich­en. Später eingehende oder unvollstän­dig eingereich­te Anträge können nicht berücksich­tigt werden. Weitere Informatio­nen sind erhältlich beim Wohnungs- und Stiftungsa­mt der Stadt Augsburg , Gisela Börner, Telefonnum­mer 0821/ 324-4326.

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