Zwanziger macht Druck
Ex-DFB-Präsident fordert Verband auf, die Ermittlungen zu intensivieren
Mehr als ein Jahr hat sich Theo Zwanziger öffentlich zurückgehalten, nun macht der ehemalige DFB-Präsident in der Sommermärchen-Affäre Druck auf den Deutschen Fußball-Bund. „Ich begreife nicht, dass die in einer Vereinbarung des DFB vom 1. März 2019 mit mir eingegangene Verpflichtung, Mohammad bin Hammam über die Fifa zum Reden zu bringen, offenbar nicht verfolgt wird“, kritisierte Zwanziger in einem Gespräch mit der
Nach Informationen der soll der DFB bereits im vergangenen Jahr zwar eine Berliner Detektei damit beauftragt haben, Licht ins Dunkel, um die dubiose Zahlung von 6,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 zu bringen.
Zwanziger sieht darin jedoch keine intensive zielgerichtete Bemühung
um eine Aufklärung der Affäre der Fußball-WM 2006 und räumt den Ermittlungen nur wenig Erfolgsaussichten ein. „Ich habe überhaupt nichts gegen Aufklärung, habe diese schon 2012 verlangt und hätte auch nichts dagegen, wenn der DFB noch Wahrsager und Hellseher einsetzen würde“, sagte der 74-Jährige. „Schließlich hat man schon fast zehn Millionen Euro ausgegeben, da kommt es auf ein paar mehr oder weniger nicht an.“
Das im April 2005 vom DFB an die Fifa als Beitrag für eine später ausgefallene Gala überwiesene Geld war auf den Konten von bin Hammam verschwunden. Nach Ansicht als kriminelle Vereinbarung auf höchster Ebene dar, und im Hintergrund spielt immer Katar eine Rolle“, sagte Zwanziger. Der ehemalige DFB-Chef hatte sich wie sein Amtsnachfolger Wolfgang Niersbach und Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt vor dem Schweizer Bundesstrafgericht wegen Betrugsverdachts verantworten müssen. Die Vorwürfe, die von allen drei Beschuldigten stets zurückgewiesen wurden, sind am 27. April verjährt. Dies kann laut Zwanziger Auswirkungen auf eine Klage der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen das Trio wegen angeblicher Steuerhinterziehung haben. „Das Landgericht wird jetzt prüfen müssen, ob eine Hauptverhandlung in Frankfurt überhaupt noch stattfinden kann, oder die Strafklage durch die Entscheidung in der Schweiz verbraucht ist“, sagte Zwanziger.