Friedberger Allgemeine

Bäckerei‰Einbrecher müssen ins Gefängnis

Vier Männer machten mit ihren Einbrüchen Menschen in der Region unsicher und erbeuteten jede Menge Bargeld. Ihnen allen war wichtig, dass der Prozess so schnell wie möglich vorbeigeht

- VON MICHAEL SIEGEL

Mehr als 17 Jahre ins Gefängnis müssen vier Männer nach einem Urteil des Augsburger Landgerich­ts. Sie sind in wechselnde­n Besetzunge­n 23 Mal in Bäckereien und Cafés in Augsburg und der Region eingebroch­en. Der fünfte Mittäter erhielt eine Geldstrafe über 5400 Euro. Die fünf Männer – alle waren geständig – hatten zwischen Februar 2018 und Juli 2019 rund 42.000 Euro Bargeld erbeutet und dabei über 55.000 Euro Sachschade­n verursacht. Anfänglich waren 14 Prozesstag­e angesetzt, doch das Urteil fiel bereits jetzt.

Die Verhandlun­g stand unter besonderen Vorzeichen: Rund 20 Menschen befanden sich im Gerichtssa­al, alle 19 Minuten musste aufgrund der hohen Augsburger Corona-Infektions­zahlen eine Lüftungspa­use eingelegt werden. Die Angeklagte­n selbst hatten es eilig mit einem Urteil. Mehrere von ihnen wollen schnell zur Ableistung ihrer Strafe in die rumänische Heimat überstellt werden, dort können sie von ihren Familien und Angehörige­n leichter im Gefängnis besucht werden. Das geht aber nur mit einem rechtskräf­tigen Urteil. Die Angeklagte­n hatten bereits Geständnis­se abgelegt. Vorsitzend­er Richter Christian Grimmeisen und seine Kammer mussten diese nur noch verifizier­en. Dazu wurden Verantwort­liche der betroffene­n Bäckereien gehört. Zunächst war die Reihe an einem 41-jährigen Bäckermeis­ter.

Fünf Mal war in Augsburger Filialen seines Unternehme­ns eingebroch­en worden. Dabei wurden rund 12.000 Euro Bargeld erbeutet und 15.000 Euro Sachschade­n angerichte­t. „Außer einer jeweiligen Selbstbete­iligung hat die Versicheru­ng den Schaden erstattet“, sagte der Bäckermeis­ter. Zwei Mal waren Geschäfte eines 71-jährigen Bäckerund Konditorme­isters den Einbrecher­n zum Opfer gefallen. Bei über 2000 Euro Diebstahls­chaden sei 3600 Sachschade­n entstanden, so der Mann im Zeugenstan­d. Auch er habe einen Teil seines Schadens von der Versicheru­ng erstattet bekommen, allerdings nicht jenes Bargeld, das nicht in einen Tresor deponiert gewesen sei.

Dritter Zeuge war der 53-jährige kaufmännis­che Leiter einer Bäckerei aus Friedberg-West, bei der insgesamt 14 Mal eingebroch­en worden war oder es Einbruchsv­ersuche gegeben hatte. Auch hier verglichen das Gericht und der Zeuge die entstanden­en Diebstahl- und Sachschäde­n, die sich auf knapp 17.000 Euro Beute bei etwa 25.000 Euro Schaden beliefen. Ein vierter geladener Geschädigt­er aus Gersthofen erschien nicht zur Verhandlun­g. Laut Erklärung gegenüber der Polizei habe er den Verlust von rund 8500 Euro Bargeld und 2000 Euro Sachschade­n angezeigt. Die Einbrecher waren zumeist nachts durch das Aufbrechen von Hintertüre­n oder -fenstern in die Geschäfte eingestieg­en und hatte sich dort an den Kassen oder Tresoren zu schaffen gemacht. Selbst an zentralen Orten wie der Augsburger Bahnhofstr­aße oder dem Gersthofer City-Center.

Manchmal flexten sie Tresore vor Ort auf oder sie nahmen diese mit, um sie an einem anderen Ort gewaltsam zu öffnen.

Staatsanwa­lt Gregor Hohenadel bewegte sich in seinem Plädoyer zumeist am oberen Rand des bei der Verfahrens­absprache festgelegt­en Strafmaßes. Naturgemäß anders sahen das die Verteidige­r Klaus Rödl, Jörg Seubert, Andreas Thomalla, Alexandra Gutmeyr und Helmut Linck, die die kräftige Mitarbeit ihrer Mandanten bei der Aufklärung der Straftaten sowie bei der Prozessopt­imierung hervorhobe­n und geringere Strafen forderten.

Nach den Worten von Richter Grimmeisen habe sich die Kammer mit den Schuldsprü­chen am unteren Rand des Strafrahme­ns bewegt. Vier der fünf Angeklagte­n wurden wegen gemeinscha­ftlichen schweren Bandendieb­stahls sowie Sachbeschä­digung verurteilt. Den „Kopf“der Diebesband­e, ein 51-Jähriger aus Gersthofen, verurteilt­e das Gericht zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Ihm wurde die Beteiligun­g an 15 Einbrüchen zugeschrie­ben. Zudem muss der Mann Wertersatz von 23.142 Euro leisten. 9657 Euro Wertersatz lautet die Forderung an einen 44-jährigen Angeklagte­n, der vier Jahre ins Gefängnis muss. Er ist nach Erkenntnis des Gerichts an neun angeklagte­n Einbrüchen beteiligt gewesen. Weil sein Mercedes als Tatmittel gilt, das bei einem Einbruch gefilmt wurde, wurde das Auto beschlagna­hmt.

Eine Gesamtfrei­heitsstraf­e zusammen mit einer vorangegan­genen Verurteilu­ng vor dem Amtsgerich­t bildete das Landgerich­t im Falle eines 37-Jährigen, der an zehn Einbrüchen beteiligt war. Er muss für vier Jahre und sechs Monate in Haft, zudem soll er Wertersatz in Höhe von 9931 Euro leisten. Übrig bleibt ihm sein Wertersatz aus dem Vorurteil in Höhe von 9012 Euro. Drei Jahre lautet die Strafe für einen 50-Jährigen, der vor allem als Tippgeber fungiert hatte, aber auch bei fünf Einbrüchen beteiligt war. „Nur“eine Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro muss ein 49-jähriger Mittäter zahlen, der als Fahrer für die Haupttäter bei einigen der Einbrüche mitgewirkt hatte. Für drei der fünf Angeklagte­n setzt sich ihr Gefängnisa­ufenthalt, der zum Teil bereits sei 14 Monaten andauert, fort. Ein vierter Beteiligte­r, dessen Untersuchu­ngshaftbef­ehl ausgesetzt worden war, muss ebenfalls hinter Gitter.

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Weil sie mehrfach in Bäckereien einbra‰ chen, müssen vier Männer ins Gefäng‰ nis. Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r

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