Friedberger Allgemeine

Die Stadt verschärft die Corona‰Regelungen

Weil die Fallzahlen in Augsburg zu hoch sind, gelten ab Freitag weitere Einschränk­ungen. Dazu gehört ein Verbot des Alkoholaus­schanks in Zonen mit Maskenpfli­cht. In Geschäfte dürfen weniger Kunden

- VON MICHAEL HÖRMANN

Die Corona-Fallzahlen im Stadtgebie­t Augsburg sind weiter hoch, Augsburg bleibt damit ein Hotspot. Zu viele Menschen stecken sich nach Einschätzu­ng des Gesundheit­samtes an, die Nachverfol­gung der Kontakte fällt schwer. Die Stadt reagiert darauf. Ab Freitagabe­nd gelten in Augsburg deutlich strengere Regelungen als in großen Teilen des Bundesgebi­ets. Augsburg wird sich dabei an den Beschlüsse­n von Bund und Ländern orientiere­n, die am Mittwoch verabschie­det werden sollen. Darauf aufbauend gibt es noch „Augsburger Gesetze“.

Diese beinhalten unter anderem ein Verbot des Alkoholaus­schanks in Bereichen, in denen die Maskenpfli­cht gilt. Auch die erlaubte Zahl von Kunden in einem Augsburger Geschäft wird reduziert. Und es gibt weitere Einschnitt­e: Musikschul­en, Volkshochs­chule und Bildungstr­äger sind betroffen, ein Präsenzunt­erricht vor Ort ist hier nicht erlaubt. Auch Fahrschule­n müssen ganz schließen.

OB Eva Weber (CSU) verkündete die verschärft­en Regelungen am Dienstag. Gelten sollen die Auflagen ab Freitag, 18 Uhr. Man informiere dieses Mal früher, um die Bürger auf die Situation vorzuberei­ten, sagte Weber. Als die Stadt Ende Oktober schon einmal eine strengere Linie als andernorts ankündigte, vergingen zwischen Bekanntgab­e der Entscheidu­ng und deren Umsetzung nur etwas mehr als 24 Stunden. Die ab Freitag für Augsburg geltenden Regelungen werden auf die bundesund bayernweit­en Regelungen abgestimmt. So nannte die Oberbürger­meisterin das Beispiel einer Maskenpfli­cht vor Geschäften und auf Parkplätze­n von Supermärkt­en und Baumärkten. Diese Maskenpfli­cht sei zum jetzigen Zeitpunkt für Augsburg fest eingeplant. Da diese Regelung wohl auch bundesweit kommen werde, gehöre sie dann zu einem Gesamtpake­t. Gleiches gelte für die Kontaktbes­chränkung auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten.

Dennoch wird es auch weitere Eingriffe ins öffentlich­e Leben in Augsburg geben, die über die bun

geplanten Einschränk­ungen hinausgehe­n. Davon betroffen ist das schulische Leben. Der Wechselunt­erricht mit geteilten Kassen wird neben den Realschule­n und Gymnasien nun auch auf Mittel- und Förderschu­len ausgeweite­t – dort ab der siebten Klasse. Das heißt, ab Montag nächster Woche müssen die Klassen geteilt werden, wenn im Klassenzim­mer nicht ein Mindestabs­tand von 1,50 Metern unter den Schülern einzuhalte­n ist.

Vergleichs­weise einfach zu verstehen ist eine Beschränku­ng, die den Handel betrifft. Ab Samstag darf sich in einem Geschäft auf 20 Quadratmet­ern Fläche nur ein Kunde aufhalten. Derzeit sind es zehn Quadratmet­er. Die Zahl der gleichzeit­ig zugelassen­en Kunden wird somit halbiert. Die Regelung mit 20 Quadratmet­ern pro Kunde galt auch im Frühjahr. Eingriffe gibt es zudem für die Arbeitswel­t. In Firmen gilt eine Maskenpfli­cht, wenn man sich bewegt und auch am Arbeitspla­tz, wenn man dort den Mindestabs­tand nicht einhalten kann.

Am komplizier­testen zu verstehen dürfte das angekündig­te Alkoholaus­schankverb­ot in allen Bereichen sein, in denen eine Maskenpfli­cht gilt. Zu diesem Gebiet gehören große Teile der Innenstadt, aber auch belebte Straßen in den Stadteilen und der Kuhsee. Darf hier ab Freitagabe­nd gar kein Alkohol verkauft werden? Nein, es gibt eine Unterteilu­ng der Regelung. In Superund Getränkemä­rkten kann Alkohol wie gehabt gekauft werden.

Das Verkaufsve­rbot für offene alkoholisc­he Getränke bezieht sich auf Lokale, wo unmittelba­r nach Kauf von alkoholisc­hen To-go-Getränken diese vor Ort konsumiert werden. Ordnungsre­ferent Frank Pintsch (CSU) erläutert: „Dies gilt es unbedingt zu unterbinde­n. Insbesonde­re gilt dies zum Beispiel auf dem Stadtmarkt, da dort eine Baldesweit lung von Menschen zu beobachten ist.“Der Alkohol enthemme, die Mindestabs­tände würden dann nicht mehr eingehalte­n. Pintsch erläutert: „Es ist nicht sachgerech­t, einerseits Veranstalt­ungen wie den Christkind­lesmarkt abzusagen, zugleich aber To-go-Verkauf mit der gleichen Auswirkung in der aktuellen Lage zuzulassen.“Vom Verbot nicht betroffen ist der Verkauf von geschlosse­nen Getränken, etwa von Weinflasch­en in einer Pizzeria oder einem Geschäft. Die Polizei kündigt an, dass sie streng kontrollie­ren werde. Ähnliches gilt für den städtische­n Ordnungsdi­enst.

Oberbürger­meisterin Eva Weber begründete, warum die Stadt die Einschnitt­e tätige. „Die CoronaZahl­en sind zu hoch. Wir kommen nicht runter.“Die Sieben-Tage-Inzidenz in Augsburg liege mit Stand Dienstag bei 284,2 pro 100.000 Einwohnern. Derzeit pendle sich diese Zahl zwischen 270 und 300 ein.

„Das reicht nicht“, sagte Weber. Ausschlagg­ebend für die verschärft­en Regelungen sei in erster Linie die Situation im Universitä­tsklinikum und in anderen Krankenhäu­sern. „Die Pandemie bringt die Uniklinik und die Belegschaf­t an die Grenzen.“Von außen werde oft nicht wahrgenomm­en, wie bedrohlich die Situation sei. Zuletzt seien erneut drei schwer erkrankte Patienten aus Augsburg wegverlegt worden, um Platz zu schaffen.

Eva Weber richtete die Bitte an alle Bürger, sich an die Regeln zu halten. Dass die Stadt noch härter durchgreif­en könne, fügte sie an: „Bei einem Inzidenzwe­rt von über 300 müssten wir darüber nachdenken, ob es eine allgemeine Ausgangsbe­schränkung ab 21 Uhr geben könnte.“Auch Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) hat bereits durchblick­en lassen, dass Bayern noch verschärft­e Regelungen für Corona-Hotspots plant.

 ?? Foto: Silvio Wyszengrad ?? Augsburg verschärft die Corona‰Regeln: OB Eva Weber und Dr. Thomas Wibmer vom Gesundheit­samt bei einer Pressekonf­erenz am Dienstag.
Foto: Silvio Wyszengrad Augsburg verschärft die Corona‰Regeln: OB Eva Weber und Dr. Thomas Wibmer vom Gesundheit­samt bei einer Pressekonf­erenz am Dienstag.

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