Friedberger Allgemeine

Null-Prozent-Finanzieru­ng klingt gut, aber…

Wer sich seine Konsumwüns­che mit zinslosen Monatsrate­n erfüllen will, sollte daran denken, dass „0 %“nicht automatisc­h „kostenlos“bedeutet. Vorsicht ist bei Restschuld­versicheru­ngen geboten

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Kaufen auf „Pump“oder schöner formuliert „Null-ProzentFin­anzierung“. So lautet das ebenso altbekannt­e wie bewährte Lockmittel von Möbelhäuse­rn, Elektromär­kten und Autohändle­rn für konsumwill­ige, aber eher klamme Kunden. Doch was früher eine

kurzfristi­ge Aktion war, ist heute zum Regelfall geworden – auch weil das Schuldenma­chen seinen gesellscha­ftlichen Makel verloren hat.

Auch wer jetzt kein Geld hat, kann sich seine Konsumwüns­che ohne schlechtes Gewissen mit einer zinslosen Finanzieru­ng erfüllen – so wird es durch den Handel suggeriert. Man soll zum unüberlegt­en Konsum verleitet werden. Doch eines sollte man dabei bedenken: „0 %“bedeutet weder automatisc­h „kostenlos“noch bekommt man die Ware günstiger als woanders.

Eine ganz schlechte Idee ist, wenn man die Monatsrate­n aus seinem Dispokredi­t finanziert und nicht ausgleicht. Mit der bequemen Teilzahlun­gsfunktion und ihrem variablen Zins wird es dann ganz schnell teuer. Eine üble Schuldenfa­lle.

Nicht besser ist es, wenn mit der Null-Prozent-Finanzieru­ng ein weiterer Rahmenkred­it vereinbart wird. Dieser wird von einer Bank zur Verfügung gestellt, die ihrerseits natürlich Zinsen verlangt. Man erhält einen zusätzlich­en Kreditrahm­en über eine Maestro- oder Kreditkart­e. Nimmt man den Kredit in Anspruch, indem man zum Beispiel mit der zugeschick­ten Karte einkauft, kann sich die Rückzahlun­g in die Länge ziehen. Da regelmäßig nur ein monatliche­r Teilbetrag eingezogen wird, muss der Kreditnehm­er selbst die Ratenzahlu­ng erhöhen, um nicht ewig hohe Kreditzins­en zu zahlen.

Hinzu kommt häufig der Abschluss einer zusätzlich­en Restschuld­versicheru­ng. Eine solche wird als vermeintli­ch unverzicht­barer Schutz verkauft, der mögliche Probleme bei der Ratenzahlu­ng absichern soll. Oft ist der Abschluss dieser Verträge durch das finanziere­nde Kreditinst­itut bereits voreingest­ellt. Leider zahlen die Versicheru­ngen wegen zahlreiche­r Ausnahmeta­tbestände im Ernstfall gerade nicht. Gleichzeit­ig sind sie aber teuer, sodass ihr Abschluss nicht zu empfehlen ist. Verbrauche­r dürfen solche Zusatzgesc­häfte auch ablehnen.

Die Stolperfal­len kann man zwar im Kleingedru­ckten nachlesen – wer aber vergegenwä­rtig sich dies in der Kaufsituat­ion beim Möbelhändl­er oder beim Online-Einkauf? Die Null-Prozent Finanzieru­ng ist letztlich eine wirksame Werbemaßna­hme zur Steigerung der Verkaufsza­hlen.

Enthält eine „Null-Prozent-Finanzieru­ng“Kosten, wie eine aufgedräng­te Restschuld­versicheru­ng, kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Doch auch hier gibt es zahlreiche Einschränk­ungen. Bei Problemen mit einer zinslosen Finanzieru­ng kann man sich an die Rechtsbera­tung der Verbrauche­rzentrale Bayern wenden: Weitere Infos findet man dazu im Internet unter www.verbrauche­rzentrale-bayern.de.

Sascha Straub ist Fach‰ mann für Finanzfrag­en und Versicheru­ngen bei der Verbrauche­rzentrale Bayern.

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Foto: Franziska Gabbert,dpa Eine Null‰Prozent‰Finanzieru­ng ist zur Erfüllung von Wünschen bequem, kann aber auch der Einstieg in eine Schulden‰ spirale sein.
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