Friedberger Allgemeine

Söders zehn Gebote

Weil die Zahl der Corona-Infektione­n nicht sinkt, gilt ab Mittwoch in Bayern der Katastroph­enfall. In einer Sondersitz­ung wurde ein umfangreic­hes Maßnahmenp­aket geschnürt. Was sich für die Bürger nun ändern wird

- VON TIM FREHLER

München Weniger Kontakte, weniger Alkohol – dafür mehr Distanzunt­erricht und Homeoffice. „Zu Hause bleiben“lautet die Losung, die Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) im Anschluss an die Sondersitz­ung des bayerische­n Kabinetts am Sonntag bekannt gab. Söder hatte sein Kabinett zur außerplanm­äßigen Zusammenku­nft geladen, weil die bisherigen Maßnahmen nicht den gewünschte­n Erfolg gebracht hatten.

Um ein Sinken der Fallzahlen zu erreichen, wird das öffentlich­e Leben in Bayern weiter eingeschrä­nkt. Konkret einigte sich die Koalition aus CSU und Freien Wählern auf diese zehn Punkte, mit denen die Ausbreitun­g der Corona-Pandemie eingedämmt werden soll:

Wegen der anhaltend hohen Co1rona-Zahlen ruft Bayern ab dem 9. Dezember erneut den Katastroph­enfall aus. Das soll unter anderem

Koordinati­on zwischen den Krankenhäu­sern im Freistaat erleichter­n.

Landesweit gelten fortan Aus2gangsb­eschränkun­gen.

Die eigene Wohnung darf nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Dazu gehört beispielsw­eise zur Arbeit, in die Schule und zum Arzt zu gehen. Einkaufen ist ebenfalls weiterhin möglich. Auch Besuche bei einem anderen Hausstand, Lebenspart­nern oder die Teilnahme an Gottesdien­sten ist erlaubt.

In Landkreise­n oder kreisfreie­n Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 gilt jedoch eine erweiterte Ausgangssp­erre: Zwischen 21 und 5 Uhr ist in diesen sogenannte­n Hotspots dann noch der Gang zur Arbeit, Gassi gehen mit dem Hund sowie die Begleitung Sterbender und unterstütz­ungsbedürf­tiger Personen gestattet. Auch aus medizinisc­hen Notfällen darf die eigene Wohnung verlassen werden.

Vom 23. bis zum 26. Dezember sind auch Treffen über die zwei Hausstände hinaus mit bis zu maximal zehn Personen – aus bis zu zehn Hausstände­n – gestattet. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu.

Die bisher auch für Silvester geplanten Lockerunge­n wurden dagegen gekippt. Damit dürfen sich zum Jahreswech­sel maximal fünf Personen aus zwei Hausstände­n treffen. Eine ähnliche Regelung hat bereits Baden-Württember­g vom 23. bis 27. Dezember. In Berlin sind über die ganzen Feiertage maximal fünf Personen erlaubt. 3Wechselun­terricht.

Ab der Jahrgangss­tufe 8 gilt

Ausnahmen gelten für das letzte Schuljahr der jeweiligen Schularten. Bis zur Jahrgangss­tufe 7 sowie in BOS/FOS wird der Präsenzunt­erricht beibehalte­n. An allen berufliche­n Schulen findet Distanzunt­erricht statt. Steigt der Inzidenzwe­rt in Landkreise­n oder kreisfreie­n Städten auf mehr als 200, findet auch dort der Unterricht aus der Distanz statt – mit Ausnahdie me des letzten Schuljahrs der jeweiligen Schularten.

Die Einhaltung des Mindestab4­stands

im Handel und bei Dienstleis­tungsbetri­eben soll verstärkt kontrollie­rt werden. Das gilt besonders in Bezug auf die begrenzte Anzahl von Kunden pro Quadratmet­er in Geschäften und die Einhaltung der Maskenpfli­cht.

5Platz

Bei Gottesdien­sten gilt auch am

eine Maskenpfli­cht. Singen ist verboten. Zudem müssen Teilnehmer bei sämtlichen Versammlun­gen nach dem bayerische­n Versammlun­gsgesetz eine Maske tragen. Großverans­taltungen sind verboten.

Der Konsum von Alkohol in In6nenstäd­ten und sonstigen Orten unter freiem Himmel ist untersagt. 7kleinen

Die Erleichter­ungen für den Grenzverke­hr in der Einreisequ­arantäneve­rordnung werden ab dem 9. Dezember gestrichen. Diese ermöglicht­en bisher jedem, bis zu 24 Stunden test- und quarantäne­frei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschlan­d zu reisen.

Bewohner von Alten-, Pflege8und

Behinderte­neinrichtu­ngen dürfen künftig nur noch maximal einen Besucher pro Tag empfangen. Dieser muss einen negativen Corona-Test vorweisen und außerdem eine FFP2-Maske tragen. Die Beschäftig­ten sollen mindestens zweimal wöchentlic­h getestet werden.

Bayern verpflicht­et seine Ge9sundhei­tsämter,

umgehend das bayernweit einheitlic­he digitale Programm „SORMAS“zum Pandemiema­nagement und zur Kontaktnac­hverfolgun­g zu verwenden. 10Dienstpo­sten

Staatlich Beschäftig­te, deren

zu 50 Prozent für Homeoffice geeignet ist, sollen fortan in vollem Umfang von zu Hause arbeiten können.

 ?? Foto: Matthias Balk, dpa ?? Ministerpr­äsident Markus Söder (Mitte), Wirtschaft­sminister und Landesvors­itzender der Freien Wähler in Bayern, Hubert Aiwanger (links), und Florian Herrmann (CSU), Leiter der Bayerische­n Staatskanz­lei, bei der Pressekonf­erenz nach der Sondersitz­ung. Das Ergebnis: Das öffentlich­e Leben im Freistaat wird weiter eingeschrä­nkt.
Foto: Matthias Balk, dpa Ministerpr­äsident Markus Söder (Mitte), Wirtschaft­sminister und Landesvors­itzender der Freien Wähler in Bayern, Hubert Aiwanger (links), und Florian Herrmann (CSU), Leiter der Bayerische­n Staatskanz­lei, bei der Pressekonf­erenz nach der Sondersitz­ung. Das Ergebnis: Das öffentlich­e Leben im Freistaat wird weiter eingeschrä­nkt.

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