Söders zehn Gebote
Weil die Zahl der Corona-Infektionen nicht sinkt, gilt ab Mittwoch in Bayern der Katastrophenfall. In einer Sondersitzung wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt. Was sich für die Bürger nun ändern wird
München Weniger Kontakte, weniger Alkohol – dafür mehr Distanzunterricht und Homeoffice. „Zu Hause bleiben“lautet die Losung, die Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Anschluss an die Sondersitzung des bayerischen Kabinetts am Sonntag bekannt gab. Söder hatte sein Kabinett zur außerplanmäßigen Zusammenkunft geladen, weil die bisherigen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht hatten.
Um ein Sinken der Fallzahlen zu erreichen, wird das öffentliche Leben in Bayern weiter eingeschränkt. Konkret einigte sich die Koalition aus CSU und Freien Wählern auf diese zehn Punkte, mit denen die Ausbreitung der Corona-Pandemie eingedämmt werden soll:
Wegen der anhaltend hohen Co1rona-Zahlen ruft Bayern ab dem 9. Dezember erneut den Katastrophenfall aus. Das soll unter anderem
Koordination zwischen den Krankenhäusern im Freistaat erleichtern.
Landesweit gelten fortan Aus2gangsbeschränkungen.
Die eigene Wohnung darf nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Dazu gehört beispielsweise zur Arbeit, in die Schule und zum Arzt zu gehen. Einkaufen ist ebenfalls weiterhin möglich. Auch Besuche bei einem anderen Hausstand, Lebenspartnern oder die Teilnahme an Gottesdiensten ist erlaubt.
In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 gilt jedoch eine erweiterte Ausgangssperre: Zwischen 21 und 5 Uhr ist in diesen sogenannten Hotspots dann noch der Gang zur Arbeit, Gassi gehen mit dem Hund sowie die Begleitung Sterbender und unterstützungsbedürftiger Personen gestattet. Auch aus medizinischen Notfällen darf die eigene Wohnung verlassen werden.
Vom 23. bis zum 26. Dezember sind auch Treffen über die zwei Hausstände hinaus mit bis zu maximal zehn Personen – aus bis zu zehn Hausständen – gestattet. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu.
Die bisher auch für Silvester geplanten Lockerungen wurden dagegen gekippt. Damit dürfen sich zum Jahreswechsel maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen. Eine ähnliche Regelung hat bereits Baden-Württemberg vom 23. bis 27. Dezember. In Berlin sind über die ganzen Feiertage maximal fünf Personen erlaubt. 3Wechselunterricht.
Ab der Jahrgangsstufe 8 gilt
Ausnahmen gelten für das letzte Schuljahr der jeweiligen Schularten. Bis zur Jahrgangsstufe 7 sowie in BOS/FOS wird der Präsenzunterricht beibehalten. An allen beruflichen Schulen findet Distanzunterricht statt. Steigt der Inzidenzwert in Landkreisen oder kreisfreien Städten auf mehr als 200, findet auch dort der Unterricht aus der Distanz statt – mit Ausnahdie me des letzten Schuljahrs der jeweiligen Schularten.
Die Einhaltung des Mindestab4stands
im Handel und bei Dienstleistungsbetrieben soll verstärkt kontrolliert werden. Das gilt besonders in Bezug auf die begrenzte Anzahl von Kunden pro Quadratmeter in Geschäften und die Einhaltung der Maskenpflicht.
5Platz
Bei Gottesdiensten gilt auch am
eine Maskenpflicht. Singen ist verboten. Zudem müssen Teilnehmer bei sämtlichen Versammlungen nach dem bayerischen Versammlungsgesetz eine Maske tragen. Großveranstaltungen sind verboten.
Der Konsum von Alkohol in In6nenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel ist untersagt. 7kleinen
Die Erleichterungen für den Grenzverkehr in der Einreisequarantäneverordnung werden ab dem 9. Dezember gestrichen. Diese ermöglichten bisher jedem, bis zu 24 Stunden test- und quarantänefrei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland zu reisen.
Bewohner von Alten-, Pflege8und
Behinderteneinrichtungen dürfen künftig nur noch maximal einen Besucher pro Tag empfangen. Dieser muss einen negativen Corona-Test vorweisen und außerdem eine FFP2-Maske tragen. Die Beschäftigten sollen mindestens zweimal wöchentlich getestet werden.
Bayern verpflichtet seine Ge9sundheitsämter,
umgehend das bayernweit einheitliche digitale Programm „SORMAS“zum Pandemiemanagement und zur Kontaktnachverfolgung zu verwenden. 10Dienstposten
Staatlich Beschäftigte, deren
zu 50 Prozent für Homeoffice geeignet ist, sollen fortan in vollem Umfang von zu Hause arbeiten können.