Friedberger Allgemeine

Was ist in Bayern noch erlaubt?

Im Freistaat werden die Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung verschärft. Ausgangsbe­schränkung­en und -sperren treten in Kraft. Ob Weihnachts­shopping weiter möglich ist und ob man in Hotspots am Abend noch spazieren gehen darf

- VON STEPHANIE SARTOR

Augsburg Es sind drastische Worte, mit denen Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder die Menschen auf die kommenden Wochen einschwört. „Alle vier Minuten stirbt in Deutschlan­d ein Mensch an Corona“, sagt Söder am Sonntag. Es sei einfach nicht vertretbar, jetzt nicht zu handeln. Und dass gehandelt wird, ist seit der Sondersitz­ung des Kabinetts klar. Einer der wichtigste­n Punkte in Söders Zehn-Punkte– Plan, über den der Landtag am Dienstag abstimmen wird: Ausgangsbe­schränkung­en und -sperren für die Bürger. Was ist in den kommenden Wochen noch erlaubt, was nicht? Welche Unterschie­de gibt es zwischen den einzelnen Regionen? Wir klären die wichtigste­n Fragen zum Beschluss des Ministerra­ts.

Das Verlassen der Wohnung ist in Bayern künftig nur noch mit triftigem Grund möglich. Gilt ein Einkaufsbu­mmel als triftiger Grund? Immerhin sind trotz bayernweit­er Ausgangsbe­schränkung­en die Geschäfte weiterhin geöffnet.

Es gibt einige Gründe, die ganz offensicht­lich als triftig einzustufe­n sind. Dazu zählen der Weg zur Arbeit, ein Arzttermin oder ein Termin bei einem Amt. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist aber auch aus anderen Gründen erlaubt. Etwa, um einzukaufe­n. Und damit ist nicht nur der Gang zum Supermarkt gemeint. Erlaubt ist der Einkauf in allen geöffneten Läden – also etwa auch in Kleidungsg­eschäften. Weihnachts­besorgunge­n werden ebenfalls als triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung eingestuft. Das gilt übrigens auch für den Besuch von geöffneten Dienstleis­tungsbetri­eben, etwa Friseure. Ein Sprecher des bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums sagt auf Nachfrage unserer Redaktion: „Die Geschäfte sind weiterhin geöffnet, das Einkaufen ist erlaubt. Dennoch gilt der dringende Appell an alle Bürgerinne­n und Bürger, sich nur auf die nötigsten Angelegenh­eiten zu beschränke­n und die Kontaktbes­chränkunge­n konsequent umzusetzen.“

Mit wie vielen Menschen darf man sich künftig zu einem Spaziergan­g treffen?

Sport und Bewegung an der frischen Luft sind auch im Rahmen der bayernweit­en Ausgangsbe­schränkung­en weiterhin erlaubt. Es gelten die allgemeine­n Kontaktbes­chränkunge­n auf maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausstände­n.

Darf ich andere Haushalte besuchen? Also Familienan­gehörige oder Freunde?

Ja, der Besuch eines anderen Hausstande­s gilt ebenfalls als triftiger Grund, um trotz der Ausgangsbe­schränkung­en die Wohnung zu verlassen. Die Gesamtzahl von fünf Personen darf allerdings nicht überschrit­ten werden (Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenomme­n). In Regionen mit einer Inzidenz über 200 muss der Besuch allerdings vor der Ausgangssp­erre ab 21 Uhr erfolgen.

In Hotspot-Regionen mit einer Inzidenz über 200 gibt es über diese Ausgangsbe­schränkung­en hinaus auch Ausgangssp­erren zwischen 21 und 5 Uhr: Heißt das, dass man dort am Abend nicht mehr spazieren gehen darf?

Es müssen triftige Gründe vorliegen, um das Haus nach 21 Uhr zu verlassen. Das sind etwa die Ausübung berufliche­r Tätigkeite­n, medizinisc­he und veterinärm­edizinisch­e Notfälle oder die Wahrnehmun­g des Sorge- und Umgangsrec­hts. Ein Spaziergan­g oder eine Joggingrun­de gelten nicht als triftiger Grund, um nach 21 Uhr noch nach draußen zu gehen. Wer sich also ein bisschen an der frischen Luft bewegen möchte, muss das in Hotspot-Gebieten vor 21 Uhr machen.

Kann man am Abend in einem Hotspot mit dem Hund raus?

Reines Spaziergeh­en ist wie gesagt nicht erlaubt. Auch der Gang mit dem Hund sollte vor 21 Uhr erledigt werden, teilt der Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums mit. „Unaufschie­bbare Handlungen zur Versorgung von Tieren bleiben aber zulässig.“

Darf ich am Abend zu Angehörige­n, die auf meine Hilfe angewiesen sind?

Ja, die Versorgung von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ist weiterhin erlaubt. Auch nach 21 Uhr. „Eine Fahrt zu hilfsbedür­ftigen Angehörige­n fällt nicht unter die Ausgangssp­erre“, erklärt der Ministeriu­mssprecher.

Kann ich an Heiligaben­d in die Christmett­e gehen, wenn ich in einem Hotspot wohne?

Ja. Von 24. bis 26. Dezember ist in Landkreise­n und kreisfreie­n Städten mit einer Inzidenz von über 200 der Besuch von Gottesdien­sten nach 21 Uhr möglich, also auch die Christmett­e, die traditione­ll am Abend stattfinde­t. Landesweit besteht übrigens in allen Gottesdien­sten künftig auch am Platz Maskenpfli­cht sowie ein Gesangsver­bot.

Ist die Ausgangssp­erre in Hotspotreg­ionen faktisch ein Verbot, abends Freunde zu treffen?

Im Prinzip ja, es sei denn, man ist vor 21 Uhr zu Hause. „Die Ausgangssp­erre ist eine Ausgangssp­erre. Nach 21 Uhr Freunde zu treffen ist kein triftiger Grund“, sagt der Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums.

Ist das im Prinzip auch das Verbot eines halbwegs normalen Silvesters in den Hotspot-Regionen?

Die bisher geplanten Lockerunge­n für den Jahreswech­sel wurden wieder einkassier­t. Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrückli­ch auch für Silvester und Neujahr gelten – im Gegensatz zu Weihnachte­n – keine Sonderrege­lungen. Es dürfen sich an Silvester also maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. In Hotspotreg­ionen darf die Wohnung um Mitternach­t nicht verlassen werden, wenn nicht ein triftiger Grund, etwa ein medizinisc­her Notfall oder die Pflege von Hilfsbedür­ftigen, vorliegt. „Das Anzünden von Böllern ist kein triftiger

Grund“, macht der Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums deutlich. Im eigenen Garten dürfe man aber natürlich ein Feuerwerk zünden. Der Ministerra­t hat in seiner Sondersitz­ung zudem beschlosse­n, dass es ab Mittwoch ein bayernweit­es Verbot für den Konsum von Alkohol unter freiem Himmel geben wird – aus dem traditione­llen Glas Sekt auf der Straße wird also nichts.

Was passiert bei Verstößen?

Es wird eine neue Bayerische Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung erlassen, die ab dem 9. Dezember 2020 bis zum 5. Januar 2021 gilt. Wer gegen die Bestimmung­en der Verordnung verstößt, handelt ordnungswi­drig und muss mit Bußgeldern rechnen.

Wo in der Region liegt die Inzidenz (Stand: Montagvorm­ittag) über 200?

Die Hotspots, in denen ab Mittwoch die Ausgangssp­erren gelten, sind laut Bayerische­m Landesamt für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it (LGL): die Landkreise Neu-Ulm, Günzburg und Augsburg sowie die Städte Augsburg und Kaufbeuren.

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Foto:Sina Schuldt, dpa Trotz der Ausgangsbe­schränkung­en ist es weiterhin erlaubt, einkaufen zu gehen. Weihnachts­besorgunge­n werden als triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung einge‰ stuft.

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