Gibt es doch noch Hoffnung auf Rückerstattung?
Im Streit um die vorausbezahlten Beiträge für den Ausbau der Meringerzeller Straße in Mering geht es in die nächste Runde
Mering Die Anwohner der Meringerzeller Straße verstehen schon seit längerer Zeit die Welt nicht mehr. Sie haben 2017 Beiträge für den Straßenausbau vorausbezahlt, obwohl bereits zum damaligen Zeitpunkt bekannt war, dass die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) vom Freistaat Bayern kassiert wird. Das hatte Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko zu diesem Zeitpunkt der Marktgemeinde und auch anderen Kommunen in seinem Wahlkreis bereits mehrfach mitgeteilt. Schließlich wurde diese 2018 aufgehoben.
Bürgermeister Hans-Dieter Kandler hatte bei der Eröffnung der Straße noch versprochen, dass er sich für eine Rückerstattung einsetzen werde. Dann kam die Kehrtwende, er sehe aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit für eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge in Höhe von 220.000 Euro. Daran zweifelten die Anwohner, setzten alle Hebel in Bewegung.
Schließlich kam noch im Januar dieses Jahres die Meldung: Es gebe eine Möglichkeit der Rückerstattung, ohne dass die Kommune in rechtliche Schwierigkeiten komme. Das signalisierte das Innenministerium, die Regierung von Schwaben und das Landratsamt bei einem Vororttermin. Weil das Papst-Johannes-Haus nun doch als Anlieger der Meringerzeller Straße anzusehen ist und bislang dafür keine Ausbaubeiträge bezahlt wurden, sollen, nach dem Sinne der Gleichbehandlung, auch die restlichen Anlieger nicht mit Vorauszahlungen belastet werden. Zudem gab es eine Absichtserklärung des damaligen Marktgemeinderates, dass die Beiträge rückerstattet werden sollen, wenn es rechtlich möglich sei.
Dann fiel im Juli 2020 unter einem neuen Bürgermeister und neuen Marktgemeinderäten ein ganz anderer Beschluss. Bürgermeister Florian Mayer hatte damit gerechnet, dass die Situation klar sei und sich somit auch der neue Gemeinderat an die Absichtserklärung halte. „Dass nun auch Räte plötzlich ganz anderer Meinung waren, die noch im November für eine Rückerstattung plädiert hatten, habe ich nicht absehen können“, sagt er im Gespräch mit unserer Redaktion. Auch Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko war sehr verärgert über die Entscheidung. Grüne, UWG und SPD sahen rechtliche Bedenken bei der Rückerstattung. Zweiter Bürgermeister und ehemaliger Geschäftsstellenleiter der Gemeinde Pöttmes, Stefan Hummel (SPD), bezeichnete die Meringer Lösung als: „Fast schon abenteuerlich.“
Sowohl Mayer als auch Tomaschko ärgert dieser Vorwurf. „Wir haben hier nichts Unrechtmäßiges vorgeschlagen, sondern werden in unserer Auffassung vom Innenministerium, der Regierung von Schwaben sowie vom Landratsamt unterstützt.“Man frage sich schon, warum man diese Erkenntnisse nun nicht an die Anwohner der Meringerzeller Straße weitergeben soll. „Noch dazu sind es nicht 220.000 Euro, die Mering stemmen muss“, erklärt Mayer. Da die Gemeinde mit dem neuen Friedhof selbst Anlieger ist und 70.000 Euro für die Ausbaubeiträge zahlen müsste, seien es 150.000 Euro, die rückerstattet werden müssten.
Die Kommune habe sich bei einem Rechtsanwalt über die rechtliche Situation einer Rückerstattung informiert. In dem Schreiben, das nun am Donnerstag im Marktgemeinderat vorgelegt werden soll, wird bestätigt, dass die Vorauszahlungsbescheide rechtmäßig an die Anwohner ergangen sind und damit eine Rücknahme nicht möglich ist. Möglich sei aber, soweit die Gemeinde jedoch eine Ungleichbehandlung sieht, wie bei dem „vergessenen Grundstück Papst-Johannes-Haus“, könne ein Billigkeitserlass der Vorauszahlungen in Betracht kommen. „Voraussetzung hierfür ist, dass eine verbindliche Erklärung der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegt, dass die Rückzahlung haushaltsrechtlich möglich und nicht zu beanstanden ist“, schildert Mayer aus dem anwaltlichen Schreiben.
Eine Verzinsung der Rückzahlung sei nicht notwendig und auch nicht zulässig. Ein Anspruch gegen den Freistaat Bayern auf Erstattung einer möglichen Rückzahlung scheidet nach Auffassung des Rechtsanwalts aus, die Rückzahlung gehe allein zulasten des Marktes Mering. „Eine Zustimmung des Landratsamtes für die Rückerstattung benötigen wir ebenfalls nicht, da unser Haushalt nicht unter Aufsicht steht und der Betrag im geltenden Haushalt bereits genehmigt ist“, so Mayer weiter.