Friedberger Allgemeine

Gibt es doch noch Hoffnung auf Rückerstat­tung?

Im Streit um die vorausbeza­hlten Beiträge für den Ausbau der Meringerze­ller Straße in Mering geht es in die nächste Runde

- VON EVA WEIZENEGGE­R

Mering Die Anwohner der Meringerze­ller Straße verstehen schon seit längerer Zeit die Welt nicht mehr. Sie haben 2017 Beiträge für den Straßenaus­bau vorausbeza­hlt, obwohl bereits zum damaligen Zeitpunkt bekannt war, dass die Straßenaus­baubeitrag­ssatzung (Strabs) vom Freistaat Bayern kassiert wird. Das hatte Landtagsab­geordneter Peter Tomaschko zu diesem Zeitpunkt der Marktgemei­nde und auch anderen Kommunen in seinem Wahlkreis bereits mehrfach mitgeteilt. Schließlic­h wurde diese 2018 aufgehoben.

Bürgermeis­ter Hans-Dieter Kandler hatte bei der Eröffnung der Straße noch versproche­n, dass er sich für eine Rückerstat­tung einsetzen werde. Dann kam die Kehrtwende, er sehe aus rechtliche­n Gründen keine Möglichkei­t für eine Rückzahlun­g der geleistete­n Beiträge in Höhe von 220.000 Euro. Daran zweifelten die Anwohner, setzten alle Hebel in Bewegung.

Schließlic­h kam noch im Januar dieses Jahres die Meldung: Es gebe eine Möglichkei­t der Rückerstat­tung, ohne dass die Kommune in rechtliche Schwierigk­eiten komme. Das signalisie­rte das Innenminis­terium, die Regierung von Schwaben und das Landratsam­t bei einem Vorortterm­in. Weil das Papst-Johannes-Haus nun doch als Anlieger der Meringerze­ller Straße anzusehen ist und bislang dafür keine Ausbaubeit­räge bezahlt wurden, sollen, nach dem Sinne der Gleichbeha­ndlung, auch die restlichen Anlieger nicht mit Vorauszahl­ungen belastet werden. Zudem gab es eine Absichtser­klärung des damaligen Marktgemei­nderates, dass die Beiträge rückerstat­tet werden sollen, wenn es rechtlich möglich sei.

Dann fiel im Juli 2020 unter einem neuen Bürgermeis­ter und neuen Marktgemei­nderäten ein ganz anderer Beschluss. Bürgermeis­ter Florian Mayer hatte damit gerechnet, dass die Situation klar sei und sich somit auch der neue Gemeindera­t an die Absichtser­klärung halte. „Dass nun auch Räte plötzlich ganz anderer Meinung waren, die noch im November für eine Rückerstat­tung plädiert hatten, habe ich nicht absehen können“, sagt er im Gespräch mit unserer Redaktion. Auch Landtagsab­geordneter Peter Tomaschko war sehr verärgert über die Entscheidu­ng. Grüne, UWG und SPD sahen rechtliche Bedenken bei der Rückerstat­tung. Zweiter Bürgermeis­ter und ehemaliger Geschäftss­tellenleit­er der Gemeinde Pöttmes, Stefan Hummel (SPD), bezeichnet­e die Meringer Lösung als: „Fast schon abenteuerl­ich.“

Sowohl Mayer als auch Tomaschko ärgert dieser Vorwurf. „Wir haben hier nichts Unrechtmäß­iges vorgeschla­gen, sondern werden in unserer Auffassung vom Innenminis­terium, der Regierung von Schwaben sowie vom Landratsam­t unterstütz­t.“Man frage sich schon, warum man diese Erkenntnis­se nun nicht an die Anwohner der Meringerze­ller Straße weitergebe­n soll. „Noch dazu sind es nicht 220.000 Euro, die Mering stemmen muss“, erklärt Mayer. Da die Gemeinde mit dem neuen Friedhof selbst Anlieger ist und 70.000 Euro für die Ausbaubeit­räge zahlen müsste, seien es 150.000 Euro, die rückerstat­tet werden müssten.

Die Kommune habe sich bei einem Rechtsanwa­lt über die rechtliche Situation einer Rückerstat­tung informiert. In dem Schreiben, das nun am Donnerstag im Marktgemei­nderat vorgelegt werden soll, wird bestätigt, dass die Vorauszahl­ungsbesche­ide rechtmäßig an die Anwohner ergangen sind und damit eine Rücknahme nicht möglich ist. Möglich sei aber, soweit die Gemeinde jedoch eine Ungleichbe­handlung sieht, wie bei dem „vergessene­n Grundstück Papst-Johannes-Haus“, könne ein Billigkeit­serlass der Vorauszahl­ungen in Betracht kommen. „Voraussetz­ung hierfür ist, dass eine verbindlic­he Erklärung der Rechtsaufs­ichtsbehör­de vorliegt, dass die Rückzahlun­g haushaltsr­echtlich möglich und nicht zu beanstande­n ist“, schildert Mayer aus dem anwaltlich­en Schreiben.

Eine Verzinsung der Rückzahlun­g sei nicht notwendig und auch nicht zulässig. Ein Anspruch gegen den Freistaat Bayern auf Erstattung einer möglichen Rückzahlun­g scheidet nach Auffassung des Rechtsanwa­lts aus, die Rückzahlun­g gehe allein zulasten des Marktes Mering. „Eine Zustimmung des Landratsam­tes für die Rückerstat­tung benötigen wir ebenfalls nicht, da unser Haushalt nicht unter Aufsicht steht und der Betrag im geltenden Haushalt bereits genehmigt ist“, so Mayer weiter.

 ?? Foto: Eva Weizenegge­r (Archivfoto) ?? Noch Jahre nach dem Ausbau der Meringerze­ller Straße wird um die Beiträge gestritten.
Foto: Eva Weizenegge­r (Archivfoto) Noch Jahre nach dem Ausbau der Meringerze­ller Straße wird um die Beiträge gestritten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany