Friedberger Allgemeine

Quarantäne­regelung in Schulen sorgt für Chaos

Die neue Kurz-Quarantäne hat vor dem Lockdown für viel Wirbel gesorgt. Bildungsbü­rgermeiste­rin Martina Wild fordert Nachbesser­ungen vom Freistaat

- VON MIRIAM ZISSLER

Ein Quarantäne­fall an einer Augsburger Grundschul­e sorgte vor wenigen Wochen für viel Unmut bei Schülern und Eltern. Auf den Fall angesproch­en, teilt auch Bildungsbü­rgermeiste­rin Martina Wild (Grüne) mit: „Hier erwarten wir, dass die Bayerische Staatsregi­erung noch nachsteuer­n wird“. Was war passiert?

Ein Zweitkläss­ler wurde von seinen Eltern an einem Samstag der Schulleitu­ng als Corona-positiv gemeldet. Diese wartete die Weisungen des Gesundheit­samtes ab, das am Montag – als die Klasse wieder in der Grundschul­e versammelt war – um 11 Uhr den Quarantäne­fall verkündete. Zu spät, wie Eltern befanden und deshalb einen Brief an Bildungsre­ferat und Gesundheit­samt sendeten. Schließlic­h hätten die Schüler – unwissend, dass es in ihrer Klasse einen positiven Corona-Fall gibt – am Wochenende noch Kontakt zu Risikopati­enten gehabt und hätten sich auch am Montag möglicherw­eise noch von potenziell weiteren infizierte­n Schülern anstecken können. Das Vorgehen der Schulleitu­ng

war korrekt, entgegnet Umweltrefe­rent Reiner Erben (Grüne). „Der Rahmenhygi­eneplan des Kultusmini­steriums sieht keine Verpflicht­ung für Schulen vor, die Klasse am Wochenende zu informiere­n“, sagt er.

Der Vorfall fiel in die Übergangsp­hase der zuvor geltenden 14-tägigen Quarantäne­regelung zu der von Bund und Ländern neu beschlosse­nen „Clusteriso­lation“. Diese sieht vor, dass bei Bekanntwer­den eines positiven Testergebn­isses eines Schülers die Schulklass­e beziehungs­weise Lerngruppe sofort für fünf Tage durch Quarantäne isoliert wird. Mit dem Tag des Bekanntwer­dens des positiven Testergebn­isses beginne diese sogenannte Kohortenis­olation. „Der exakte Zeitraum wird dabei vom Gesundheit­samt auf dieser Grundlage bestimmt. Es wird also ab dem Tag des Bekanntwer­dens gezählt. In diesem Fall also der Montag“, sagt Reiner Erben.

Am fünften Tag nach Bekanntwer­den des positiven Testergebn­isses des Mitschüler­s kann frühestens von den Klassenkam­eraden ein Covid-Test vorgenomme­n werden.

Die Quarantäne gilt als beendet, wenn ein negatives Ergebnis vorliegt und der Mitschüler nicht als Kontaktper­son der Kategorie 1 eingestuft wurde.

„Wenn die Kinder vor Ablauf der 14 Tage in die Klasse zurückkehr­en wollen, ist die Vorlage eines bestätigte­n negativen Tests und eine Symptomfre­iheit Voraussetz­ung“, sagt Martina Wild. Der Test könne entweder durch das Testzentru­m durchgefüh­rt oder von einer anderen Einrichtun­g, in der Regel vom Hausarzt, vorgenomme­n werden. Das offizielle Bestätigun­gsformular, mit dem auch die Qualität des Tests bestätigt werde, bekämen die Schüler mit Anordnung der Kohortenis­olierung zugesandt.

Im Fall der Augsburger Grundschul­e wurde tatsächlic­h noch ein Kind positiv getestet, das am Montag in der Klasse war, als der Quarantäne­fall ausgerufen wurde. Die Quarantäne wurde entspreche­nd verlängert, die Eltern waren frustriert. In der Folge zeichnete sich eine ungeordnet­e Rückkehr der Schüler an die Grundschul­e ab. „Die einen Schüler hatten bereits ihr negatives Ergebnis, die anderen warteten noch darauf und die nächste Gruppe von Kindern sollte nach dem Wunsch ihrer Eltern gar nicht getestet werden. Sie wollten lieber die 14 Tage abwarten“, berichtet eine Mutter. Nach und nach wären die Schüler an ihre Schule zurückgeke­hrt. Bildungsbü­rgermeiste­rin Wild sagt: „Diese Situation kann eintreten, da ein Test ab dem fünften Tag dringend angeraten wird, aber kein konkreter Zeitpunkt des Testes für alle festgelegt wird.“In diesem Punkt erwartet sie eine Nachsteuer­ung des Freistaats. Wie die Schulen die Rückkehr der Schüler nach der Kurz-Quarantäne organisier­ten, sei ihre Aufgabe. Die Stadt könne dazu keine Aussage treffen.

„Bildungsre­ferat und Gesundheit­samt bemühen sich gemeinsam darum, dass es bayernweit einheitlic­he Regelungen dafür seitens der Ministerie­n geben wird. Die derzeitige Verordnung­slage ermöglicht leider diese Situation“, sagt Martina Wild. Um das Chaos zu reduzieren, bitte sie die Schüler, sich bereits am fünften Tag nach Bekanntwer­den einem Test zu unterziehe­n. Wild: „Wir erwarten auf der Basis der bisherigen Erfahrunge­n, dass die Bayerische Staatsregi­erung die Regelungen für die Schulen überarbeit­et, die die Stadt gemeinsam mit den Schulaufsi­chtsbehörd­en lokal umsetzen kann.“

Die zweite Klasse der Augsburger Grundschul­e war letztlich aufgrund von weiteren Corona-Fällen an der Schule im Dezember nur einen Tag im Präsenzunt­erricht, bevor der Lockdown in Kraft trat.

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Foto: Ulrich Wagner Auch an den Schulen gilt Maskenpfli­cht. Neue Quarantäne­regeln sorgten jetzt für Verwirrung.

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