Quarantäneregelung in Schulen sorgt für Chaos
Die neue Kurz-Quarantäne hat vor dem Lockdown für viel Wirbel gesorgt. Bildungsbürgermeisterin Martina Wild fordert Nachbesserungen vom Freistaat
Ein Quarantänefall an einer Augsburger Grundschule sorgte vor wenigen Wochen für viel Unmut bei Schülern und Eltern. Auf den Fall angesprochen, teilt auch Bildungsbürgermeisterin Martina Wild (Grüne) mit: „Hier erwarten wir, dass die Bayerische Staatsregierung noch nachsteuern wird“. Was war passiert?
Ein Zweitklässler wurde von seinen Eltern an einem Samstag der Schulleitung als Corona-positiv gemeldet. Diese wartete die Weisungen des Gesundheitsamtes ab, das am Montag – als die Klasse wieder in der Grundschule versammelt war – um 11 Uhr den Quarantänefall verkündete. Zu spät, wie Eltern befanden und deshalb einen Brief an Bildungsreferat und Gesundheitsamt sendeten. Schließlich hätten die Schüler – unwissend, dass es in ihrer Klasse einen positiven Corona-Fall gibt – am Wochenende noch Kontakt zu Risikopatienten gehabt und hätten sich auch am Montag möglicherweise noch von potenziell weiteren infizierten Schülern anstecken können. Das Vorgehen der Schulleitung
war korrekt, entgegnet Umweltreferent Reiner Erben (Grüne). „Der Rahmenhygieneplan des Kultusministeriums sieht keine Verpflichtung für Schulen vor, die Klasse am Wochenende zu informieren“, sagt er.
Der Vorfall fiel in die Übergangsphase der zuvor geltenden 14-tägigen Quarantäneregelung zu der von Bund und Ländern neu beschlossenen „Clusterisolation“. Diese sieht vor, dass bei Bekanntwerden eines positiven Testergebnisses eines Schülers die Schulklasse beziehungsweise Lerngruppe sofort für fünf Tage durch Quarantäne isoliert wird. Mit dem Tag des Bekanntwerdens des positiven Testergebnisses beginne diese sogenannte Kohortenisolation. „Der exakte Zeitraum wird dabei vom Gesundheitsamt auf dieser Grundlage bestimmt. Es wird also ab dem Tag des Bekanntwerdens gezählt. In diesem Fall also der Montag“, sagt Reiner Erben.
Am fünften Tag nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses des Mitschülers kann frühestens von den Klassenkameraden ein Covid-Test vorgenommen werden.
Die Quarantäne gilt als beendet, wenn ein negatives Ergebnis vorliegt und der Mitschüler nicht als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft wurde.
„Wenn die Kinder vor Ablauf der 14 Tage in die Klasse zurückkehren wollen, ist die Vorlage eines bestätigten negativen Tests und eine Symptomfreiheit Voraussetzung“, sagt Martina Wild. Der Test könne entweder durch das Testzentrum durchgeführt oder von einer anderen Einrichtung, in der Regel vom Hausarzt, vorgenommen werden. Das offizielle Bestätigungsformular, mit dem auch die Qualität des Tests bestätigt werde, bekämen die Schüler mit Anordnung der Kohortenisolierung zugesandt.
Im Fall der Augsburger Grundschule wurde tatsächlich noch ein Kind positiv getestet, das am Montag in der Klasse war, als der Quarantänefall ausgerufen wurde. Die Quarantäne wurde entsprechend verlängert, die Eltern waren frustriert. In der Folge zeichnete sich eine ungeordnete Rückkehr der Schüler an die Grundschule ab. „Die einen Schüler hatten bereits ihr negatives Ergebnis, die anderen warteten noch darauf und die nächste Gruppe von Kindern sollte nach dem Wunsch ihrer Eltern gar nicht getestet werden. Sie wollten lieber die 14 Tage abwarten“, berichtet eine Mutter. Nach und nach wären die Schüler an ihre Schule zurückgekehrt. Bildungsbürgermeisterin Wild sagt: „Diese Situation kann eintreten, da ein Test ab dem fünften Tag dringend angeraten wird, aber kein konkreter Zeitpunkt des Testes für alle festgelegt wird.“In diesem Punkt erwartet sie eine Nachsteuerung des Freistaats. Wie die Schulen die Rückkehr der Schüler nach der Kurz-Quarantäne organisierten, sei ihre Aufgabe. Die Stadt könne dazu keine Aussage treffen.
„Bildungsreferat und Gesundheitsamt bemühen sich gemeinsam darum, dass es bayernweit einheitliche Regelungen dafür seitens der Ministerien geben wird. Die derzeitige Verordnungslage ermöglicht leider diese Situation“, sagt Martina Wild. Um das Chaos zu reduzieren, bitte sie die Schüler, sich bereits am fünften Tag nach Bekanntwerden einem Test zu unterziehen. Wild: „Wir erwarten auf der Basis der bisherigen Erfahrungen, dass die Bayerische Staatsregierung die Regelungen für die Schulen überarbeitet, die die Stadt gemeinsam mit den Schulaufsichtsbehörden lokal umsetzen kann.“
Die zweite Klasse der Augsburger Grundschule war letztlich aufgrund von weiteren Corona-Fällen an der Schule im Dezember nur einen Tag im Präsenzunterricht, bevor der Lockdown in Kraft trat.