Weiter Diskussion um Mehrfamilienhaus am Holzweg
Der Meringer Bauausschuss hat das Projekt eines Bauträgers abgelehnt – trotz eines Vertrags. Der Investor droht nun
Mering Das Vorhaben eines Königsbrunner Bauunternehmers am Meringer Holzweg hat der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung abgelehnt. Dabei hatte der Markt Mering mit dem Investor die Eckpunkte des Projekts in einem städtebaulichen Vertrag selbst festgelegt und der damalige Gemeinderat hatte diesen genehmigt. Das war allerdings schon im Jahr 2013 und vor allem einige der neuen Räte sind mit der Vereinbarung nicht glücklich.
Eindringlich hatte Florian Mayer schon im Bauausschuss auf die rechtlichen Gefahren einer Ablehnung hingewiesen. Im Gemeinderat erläuterte er eingangs, warum nun das Gremium noch einmal über den strittigen Bauantrag entscheiden sollte. Die Möglichkeit hierzu biete das sogenannten Reklamationsrecht. Wenn ein Drittel der Ausschussmitglieder, der Erste Bürgermeister oder sein Stellvertreter innerhalb einer Woche eine Nachprüfung beantragen, muss der Gemeinderat
neu entscheiden, der Beschluss des Ausschusses sei damit ungültig. „Und den Fall haben wir hier“, sagte Mayer.
Der Bürgermeister wies auch auf die Tischvorlage hin. Dabei handelte es sich um ein Schreiben des Königsbrunner Bauunternehmers, in dem er bereits auf eine Schadensersatzpflicht der Kommune hinweist. Wie berichtet, möchte der Antragsteller zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 30 Wohneinheiten am Holzweg und an der Kanalstraße in Mering errichten. Dem Haus in der Kanalstraße erteilte der Bauausschuss das nötige gemeindliche Einvernehmen, dem Gebäude mit neun Wohneinheiten am Holzweg jedoch nicht.
Bürgermeister Mayer verwies noch einmal auf den städtebaulichen Vertrag aus dem Jahr 2013 und sagte: „Den muss man auch nicht gut finden – der ist aber erfüllt!“.
Grünen-Sprecherin Petra von Thienen wies auf einen Widerspruch innerhalb des Vertrags hin. In dessen Präambel seien Mehrfamilienhäuser
als zulässig aufgeführt. In einem späteren Paragraph sei hingegen nur von Doppel- und Einfamilienhäusern die Rede. „Wir werden dagegen stimmen, weil wir damals auch schon gegen den städtebaulichen Vertrag gestimmt haben – auch wenn wir wissen, dass der Vertrag gültig ist“, sagte sie.
Mayer betonte, dass der Marktgemeinderat der Vertreter des Marktes Mering sei und hier in der
Funktion als Vertragspartner auftreten müsse. Unterstützung erhielt er von Irmgard Singer-Prochazka (SPD). Es gehe nicht an, nach dem Vertrag der mehrheitlich beschlossen wurde, jetzt gegen den Bauantrag zu stimmen. „Die Gemeinde wird vertragsbrüchig und es ist kein Wunder, wenn uns der Antragsteller dann verklagt“, meinte sie.
Stefan Kratzer (Grüne) meinte: „Man kann einen Vertrag auch wieder aufheben“. Selbst wenn Mering Schadensersatz leisten müsste, käme das am Ende womöglich günstiger: „Wenn das hier gebaut wird, können wir gleich wieder ein bis zwei neue Kindergartengruppen aufmachen. Wenn wir uns das sparen, haben wir das Geld von einer Klage in ein paar Jahren wieder drin“, meinte er. Katastrophal findet er, dass die Tiefgaragen der beiden Bauvorhaben miteinander verbunden sind. „Das ist für die Feuerwehr eine Todesfalle“, sagte er. Mathias Stößlein (UWG) bezweifelte, dass der Markt Mering oder die Gemeinderäte schadensersatzpflichtig seien. Er verwies auf Präzedenzfälle vor Gericht, in denen anders entschieden worden sei. Mayer entgegnete, dass hier die Kommune einen Vertrag nicht erfülle und dafür durchaus zivilrechtlich belangt werden könne.
Am Ende verzichtete der Gemeinderat darauf, es auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen zu lassen und erteilte mit 16:6 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.