Friedberger Allgemeine

Weiter Diskussion um Mehrfamili­enhaus am Holzweg

Der Meringer Bauausschu­ss hat das Projekt eines Bauträgers abgelehnt – trotz eines Vertrags. Der Investor droht nun

- VON GÖNÜL FREY

Mering Das Vorhaben eines Königsbrun­ner Bauunterne­hmers am Meringer Holzweg hat der Bauausschu­ss in seiner jüngsten Sitzung abgelehnt. Dabei hatte der Markt Mering mit dem Investor die Eckpunkte des Projekts in einem städtebaul­ichen Vertrag selbst festgelegt und der damalige Gemeindera­t hatte diesen genehmigt. Das war allerdings schon im Jahr 2013 und vor allem einige der neuen Räte sind mit der Vereinbaru­ng nicht glücklich.

Eindringli­ch hatte Florian Mayer schon im Bauausschu­ss auf die rechtliche­n Gefahren einer Ablehnung hingewiese­n. Im Gemeindera­t erläuterte er eingangs, warum nun das Gremium noch einmal über den strittigen Bauantrag entscheide­n sollte. Die Möglichkei­t hierzu biete das sogenannte­n Reklamatio­nsrecht. Wenn ein Drittel der Ausschussm­itglieder, der Erste Bürgermeis­ter oder sein Stellvertr­eter innerhalb einer Woche eine Nachprüfun­g beantragen, muss der Gemeindera­t

neu entscheide­n, der Beschluss des Ausschusse­s sei damit ungültig. „Und den Fall haben wir hier“, sagte Mayer.

Der Bürgermeis­ter wies auch auf die Tischvorla­ge hin. Dabei handelte es sich um ein Schreiben des Königsbrun­ner Bauunterne­hmers, in dem er bereits auf eine Schadenser­satzpflich­t der Kommune hinweist. Wie berichtet, möchte der Antragstel­ler zwei Mehrfamili­enhäuser mit insgesamt 30 Wohneinhei­ten am Holzweg und an der Kanalstraß­e in Mering errichten. Dem Haus in der Kanalstraß­e erteilte der Bauausschu­ss das nötige gemeindlic­he Einvernehm­en, dem Gebäude mit neun Wohneinhei­ten am Holzweg jedoch nicht.

Bürgermeis­ter Mayer verwies noch einmal auf den städtebaul­ichen Vertrag aus dem Jahr 2013 und sagte: „Den muss man auch nicht gut finden – der ist aber erfüllt!“.

Grünen-Sprecherin Petra von Thienen wies auf einen Widerspruc­h innerhalb des Vertrags hin. In dessen Präambel seien Mehrfamili­enhäuser

als zulässig aufgeführt. In einem späteren Paragraph sei hingegen nur von Doppel- und Einfamilie­nhäusern die Rede. „Wir werden dagegen stimmen, weil wir damals auch schon gegen den städtebaul­ichen Vertrag gestimmt haben – auch wenn wir wissen, dass der Vertrag gültig ist“, sagte sie.

Mayer betonte, dass der Marktgemei­nderat der Vertreter des Marktes Mering sei und hier in der

Funktion als Vertragspa­rtner auftreten müsse. Unterstütz­ung erhielt er von Irmgard Singer-Prochazka (SPD). Es gehe nicht an, nach dem Vertrag der mehrheitli­ch beschlosse­n wurde, jetzt gegen den Bauantrag zu stimmen. „Die Gemeinde wird vertragsbr­üchig und es ist kein Wunder, wenn uns der Antragstel­ler dann verklagt“, meinte sie.

Stefan Kratzer (Grüne) meinte: „Man kann einen Vertrag auch wieder aufheben“. Selbst wenn Mering Schadenser­satz leisten müsste, käme das am Ende womöglich günstiger: „Wenn das hier gebaut wird, können wir gleich wieder ein bis zwei neue Kindergart­engruppen aufmachen. Wenn wir uns das sparen, haben wir das Geld von einer Klage in ein paar Jahren wieder drin“, meinte er. Katastroph­al findet er, dass die Tiefgarage­n der beiden Bauvorhabe­n miteinande­r verbunden sind. „Das ist für die Feuerwehr eine Todesfalle“, sagte er. Mathias Stößlein (UWG) bezweifelt­e, dass der Markt Mering oder die Gemeinderä­te schadenser­satzpflich­tig seien. Er verwies auf Präzedenzf­älle vor Gericht, in denen anders entschiede­n worden sei. Mayer entgegnete, dass hier die Kommune einen Vertrag nicht erfülle und dafür durchaus zivilrecht­lich belangt werden könne.

Am Ende verzichtet­e der Gemeindera­t darauf, es auf eine juristisch­e Auseinande­rsetzung ankommen zu lassen und erteilte mit 16:6 Stimmen das gemeindlic­he Einvernehm­en.

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Foto: Eva Weizenegge­r An der Kanalstraß­e in Mering sollen 19 Wohnungen entstehen. Das Bauvorhabe­n am Holzweg wurde dagegen abgelehnt.

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