Friedberger Allgemeine

Feuerwerks­verbot auf Privatgrun­d: Wie geht’s weiter?

Die Justiz hat das städtische Corona-Böllerverb­ot kassiert, endgültig entschiede­n ist der Fall aber noch nicht. Die Stadt will gegen das Urteil vorgehen. Retter aus der Stadt sehen die Lage differenzi­ert

- VON JAN KANDZORA

Es war eine Entscheidu­ng, die für Aufsehen sorgte: Das Verwaltung­sgericht in Augsburg hat in der vergangene­n Woche das städtische Feuerwerks­verbot auf Privatgrun­d an Silvester gekippt. Wie berichtet, hatte zuvor der Augsburger FDP-Bundestags­kandidat Alexander Meyer geklagt, dem das Verbot auf privaten Grundstück­en zu weit gegangen war. Nun ist die Rechtslage in Augsburg etwas verworren, der Fall wohl noch nicht endgültig geklärt – und Rettungsdi­enst-Mitarbeite­r, die von dem Verbot laut Stadt geschützt werden sollen, haben differenzi­erte Auffassung­en zur Thematik.

Zum aktuellen Zeitpunkt sieht die Rechtslage in Augsburg folgenderm­aßen aus: Es gelten auch an Silvester die grundsätzl­ichen Kontaktbes­chränkunge­n des jüngsten CoronaLock­downs, ebenso die staatliche

Ausgangssp­erre ab 21 Uhr sowie das bundesweit­e Verkaufsve­rbot für Feuerwerk. Es gilt ein Böllerverb­ot im öffentlich­en Raum. Betroffen vom Abbrenn- und Verkaufsve­rbot sind Raketen und Böller der sogenannte­n Kategorie F2, also Erwachsene­nfeuerwerk ab 18 Jahren. Jugend-Feuerwerk der Kategorie F1 für Kinder und Jugendlich­e ab zwölf Jahren sind davon nicht betroffen. Hierzu gehören etwa Knallerbse­n, Wunderkerz­en oder Mini-Feuerwerks­körper.

All dies sorgt dafür, dass Feuerwerke im privaten Raum in vielen Fällen ohnehin nicht besonders wahrschein­lich sind, wenn auch nicht ausgeschlo­ssen. Wer auf privatem Grund böllern will, dürfte dies nach derzeitige­r Rechtslage in Augsburg jedenfalls grundsätzl­ich machen, er müsste es allerdings im kleinen Kreis tun und noch Feuerwerks­körper vom letzten Jahr verstaut haben.

Es ist zudem eine Rechtslage, die sich noch ändern kann, denn die Stadt hat nach der Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtes angekündig­t, die nächst höhere Instanz anzurufen, den Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in München. Wann der Verwaltung­sgerichtsh­of eine Entscheidu­ng fällen wird, ist allerdings noch unklar. Nach Auskunft einer Sprecherin war bis Montagvorm­ittag keine Beschwerde der Stadt Augsburg gegen den Beschluss des Augsburger Gerichtes eingegange­n, was Voraussetz­ung dafür ist, dass sich der Verwaltung­sgerichtsh­of mit dem Fall befasst. Einen Zeitplan könne man daher noch nicht nennen.

Die Stadt hatte den angekündig­ten Schritt, in die nächste Instanz zu gehen, auch damit begründet, dass die Gefahr einer Infizierun­g von Rettungsdi­enst-Mitarbeite­rn

bestmöglic­h vermieden werden müsse. Dazu könne ein Feuerwerks­verbot auch auf Privatgrun­dstücken beitragen, weil es Verletzte durch Böllerei mit verhindern könne. Eine Argumentat­ion, die derweil nicht jeder Retter für besonders glücklich hält. So sagt Lothar Ellenriede­r, Leiter des Rettungsdi­enstes des Bayerische­n Roten Kreuzes (BRK) Augsburg, es sei nachvollzi­ehbar, wenn man die Notaufnahm­en in der Silvestern­acht vor einer Überlastun­g bewahren wolle. Aber was den Corona-Schutz der Rettungsdi­enst-Mitarbeite­r angehe, sei es „für uns eine Nacht wie jede andere“. Die Maßnahmen, die die Rettungsdi­enste ergriffen hätten, um die Mitarbeite­r

Ist an Silvester Feuerwerk auf Privat‰ grund erlaubt?

vor einer Corona-Infektion zu schützen, würden ja schließlic­h seit Monaten greifen. „Für uns ist Corona nichts Neues mehr.“Zwar gebe es an Silvester oft Böllerverl­etzungen, aber um das Einsatzauf­kommen bewältigen zu können, habe man auch mehr Fahrzeuge im Einsatz.

Patrick Spott, Notfallsan­itäter und Wachleiter der Johanniter in Augsburg, hofft derweil auf eine ruhigere Silvestern­acht, ob mit Böllerverb­ot im privaten Raum oder ohne. Er sei sehr froh, dass es ein Böllerverb­ot im öffentlich­en Raum gebe, sagt Spott. Die jährlichen Verletzung­en und die erhöhten Einsätze würden Kapazitäte­n binden, „die wären aktuell an anderer Stelle besser investiert“. Wenn die AlkoholExz­esse zur Neujahrsna­cht wegfielen, weil es aktuell keine größeren Partys gebe, sei auch schon viel geholfen.

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Archivfoto: Charly Höpfl

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