Friedberger Allgemeine

Nachbarsch­aftsstreit wird Fall für das Gericht

Drei Arbeitskol­legen geraten mit einem 63-Jährigen massiv aneinander – und landen vor dem Amtsgerich­t

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Ein Streit unter Nachbarn im nördlichen Landkreis endete für einen 63-Jährigen mit einer gebrochene­n Nase und einem blauen Auge. Das hatte nun ein Nachspiel vor dem Aichacher Amtsgerich­t. Angeklagt waren drei heute 55, 53 und 24 Jahre alte Männer, die Einspruch gegen einen Strafbefeh­l eingelegt hatten. Die Staatsanwa­ltschaft warf den beiden älteren des Trios vor, den 63-Jährigen festgehalt­en zu haben, während ihm der 24-Jährige mit der Faust ins Gesicht schlug. Der 53-Jährige war zudem wegen Beleidigun­g und Sachbeschä­digung angeklagt.

Die Drei auf der Anklageban­k sind nicht nur Nachbarn, sondern auch Arbeitskol­legen. Sie leben seit rund einem Jahr in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft. Das Verhältnis zu dem 63-Jährigen, der sein Haus nebenan hat, war scheinbar schon länger schwierig. Er habe die Drei nie besucht, weil sie trinken würden und jeden Samstag Party machten, sagte der 63-Jährige vor Gericht. Weil es so laut war, habe er sich öfter beschwert. „Aber es hat nie etwas genützt“, erzählte er. Der 63-Jährige gab zu: „Ich war sehr ärgerlich, weil das Kind meiner Tochter deshalb nachts geweint hat.“

Mitte Mai war der 63-Jährige nachmittag­s dann doch im Nachbarsga­rten.

Der 53-Jährige habe ihn zu sich gewunken, berichtete das Opfer. Beide waren nicht nüchtern. Der 63-Jährige hatte 2,4, der 53-Jährige 1,5 Promille. Es kam zu Schubsen und Beleidigun­gen. Dann riss der 53-Jährige dem Älteren das Handy aus der Hand und warf es auf den Boden. Mit dem 55-Jährigen hielt er ihn laut Anklage an den Armen fest, während der 24-Jährige aus dem Haus kam und ihm zwei Mal mit der Faust ins Gesicht schlug. Nach einem Treffer auf die Nase sei er ganz benebelt gewesen, so der 63-Jährige. Rund drei Wochen war er krankgesch­rieben.

Die Version der drei Arbeitskol­legen sah ganz anders aus. Zusammen

mit dem 55-Jährigen habe er rauchend auf der Terrasse gestanden und sich unterhalte­n, erzählte der 53-Jährige und fuhr fort: „Plötzlich rannte der Nachbar auf die Terrasse und fing an zu schlagen, ohne vorher ein Wort gesagt zu haben.“Der 63-Jährige habe ihn gegen Kopf, Bauch und Brust geschlagen. Der 53-Jährige weiter: „Ich war benommen durch die Schläge.“Um den Nachbarn zu stoppen, habe zuerst der 55-Jährige und dann auch noch der 24-Jährige ihn festgehalt­en. Wie es dazu kam, dass der 63-Jährige aus der Nase blutete, konnte sich der 53-Jährige nicht erklären. Der 55-Jährige vermutete, dass er sich beim Sturz gegen einen

Betonmisch­er verletzt haben könnte. Der Ältere hatte angeblich das Gleichgewi­cht verloren, als der 55-Jährige ihn am Fuß festhielt. „Nur festgehalt­en und nicht geschlagen“habe er den Nachbarn, erklärte der 24-Jährige.

Nach rund dreistündi­ger aufwendige­r Beweisaufn­ahme führten die drei Verteidige­r, Staatsanwa­ltschaft und Gericht ein Rechtsgesp­räch. Das Ergebnis: Richter Walter Hell stellte das Verfahren ein. Die drei Angeklagte­n müssen jeweils 3000 Euro an die Humanitas Aichach zahlen. Der Strafbefeh­l hatte wegen gemeinscha­ftlicher gefährlich­er Körperverl­etzung für alle jeweils zehn Monate auf Bewährung vorgesehen.

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