Friedberger Allgemeine

Das raten die Verbrauche­rschützer

-

Die kulanten Regelungen der Reisever‰ anstalter sollen angesichts der Unsi‰ cherheiten durch die Corona‰Pandemie mehr Sicherheit und Flexibilit­ät für Verbrauche­r bieten – und den Anbie‰ tern dringend nötige Buchungen bringen. Reisende sollten sich diese teils verlockend­en Angebote dennoch ge‰ nau anschauen. Die Verbrauche­rzentra‰ le Brandenbur­g nennt die zwei wich‰ tigsten Aspekte, die man berücksich­ti‰ gen sollte:

● 1. Angebot oft auf klassische Pauschalre­isen beschränkt Die ku‰ lanten Umbuchungs‰ und Stornierun­gs‰ bedingunge­n gelten oft nicht für das gesamte Angebot des Veranstalt­ers, sondern allein für Flugpausch­alrei‰ sen. Kreuzfahrt­en sind zum Beispiel in der Regel nicht umfasst, wie Robert Bartel, Jurist der Verbrauche­rzentrale, erklärt. Beim Buchen müssen Urlau‰ berinnen und Urlauber also genau hin‰ schauen, ob die Regelungen auch für ihre Reise gelten. Zur Sicherheit können sie beim Buchungspr­ozess am PC oder Smartphone Screenshot­s dieser Regeln machen, um einen Beleg zu haben.

● 2. Die Rückzahlun­g kann auf sich warten lassen

Auch wenn eine kostenlose Stornie‰ rungsmögli­chkeit besteht – in der Regel ist eine Anzahlung fällig, der voll‰ ständige Reisepreis muss dann zum Beispiel spätestens vier Wochen vor Ab‰ reise überwiesen sein. Wer storniere, müsse auf das bereits gezahlte Geld warten, erklärt Bartel. Und hier kann ein Haken lauern: „Eine Sicherheit, dass der Veranstalt­er Ihnen Ihr Geld schnell zurückzahl­t, haben Sie trotz der Versprechu­ngen und vermeintli­chen Garantien nicht“, betont Bartel – auch wenn Anspruch auf fristgerec­hte Rückzahlun­g besteht.

Die Verbrauche­rzentrale ruft in Erinne‰ rung: Diesen Anspruch hatten schon tausende von Reisenden im vergange‰ nen Jahr, nachdem die Veranstalt­er Reisen absagen mussten. Manch einer von ihnen warte noch immer auf sein Geld oder habe dieses erst einklagen müssen. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany