Das raten die Verbraucherschützer
Die kulanten Regelungen der Reisever anstalter sollen angesichts der Unsi cherheiten durch die CoronaPandemie mehr Sicherheit und Flexibilität für Verbraucher bieten – und den Anbie tern dringend nötige Buchungen bringen. Reisende sollten sich diese teils verlockenden Angebote dennoch ge nau anschauen. Die Verbraucherzentra le Brandenburg nennt die zwei wich tigsten Aspekte, die man berücksichti gen sollte:
● 1. Angebot oft auf klassische Pauschalreisen beschränkt Die ku lanten Umbuchungs und Stornierungs bedingungen gelten oft nicht für das gesamte Angebot des Veranstalters, sondern allein für Flugpauschalrei sen. Kreuzfahrten sind zum Beispiel in der Regel nicht umfasst, wie Robert Bartel, Jurist der Verbraucherzentrale, erklärt. Beim Buchen müssen Urlau berinnen und Urlauber also genau hin schauen, ob die Regelungen auch für ihre Reise gelten. Zur Sicherheit können sie beim Buchungsprozess am PC oder Smartphone Screenshots dieser Regeln machen, um einen Beleg zu haben.
● 2. Die Rückzahlung kann auf sich warten lassen
Auch wenn eine kostenlose Stornie rungsmöglichkeit besteht – in der Regel ist eine Anzahlung fällig, der voll ständige Reisepreis muss dann zum Beispiel spätestens vier Wochen vor Ab reise überwiesen sein. Wer storniere, müsse auf das bereits gezahlte Geld warten, erklärt Bartel. Und hier kann ein Haken lauern: „Eine Sicherheit, dass der Veranstalter Ihnen Ihr Geld schnell zurückzahlt, haben Sie trotz der Versprechungen und vermeintlichen Garantien nicht“, betont Bartel – auch wenn Anspruch auf fristgerechte Rückzahlung besteht.
Die Verbraucherzentrale ruft in Erinne rung: Diesen Anspruch hatten schon tausende von Reisenden im vergange nen Jahr, nachdem die Veranstalter Reisen absagen mussten. Manch einer von ihnen warte noch immer auf sein Geld oder habe dieses erst einklagen müssen. (dpa)