Mark S. legt Revision ein
Anwälte des Arztes sehen Verstoß gegen faires Verfahren
Erfurt/München Der Erfurter Doping-Arzt Mark S. geht gegen das Urteil des Landgerichts München vor und wird Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Das teilte sein Anwalt Juri Goldstein am Montag mit. Der Mediziner argumentiert demnach, dass es einen „erheblichen Verstoß“gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens gegeben habe.
Mark S. war wegen jahrelangen Blutdopings an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Dazu kam ein Berufsverbot von drei Jahren. Der BGH in Karlsruhe muss entscheiden, ob vor dem Landgericht München II Verfahrensfehler gemacht wurden. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, noch nicht entschieden zu haben, ebenfalls Revision einzulegen. Goldstein schrieb als Begründung für den
Schritt in einer E-Mail, dass das Landgericht die Chance vertan habe, „einen wertvollen Einblick in die „verborgene“Welt des Sports zu erhalten, indem es dem Bestrafungsbedürfnis der Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft nachgegangen ist“und den Blick auf Wesentliches verloren habe, nämlich das „Insiderwissen“des Angeklagten. Die Anwälte des Mediziners hatten in der
Verhandlung behauptet, der Spitzensport sei fest mit Doping verbunden. Dem widersprach Richterin Marion Tischler: Sie sah in dem Verfahren keine strafrechtlich relevanten Beweise dafür. Zudem bestritt die Kammer, dass Mark S. kein faires Verfahren bekommen habe, auch wenn es teils eine Vorverurteilung der Öffentlichkeit gegeben habe.