Autoverkäufer wird zum Autoknacker
Ein Mann bricht vor Friedhöfen reihenweise Wagen auf. Die Kripo erfasst Fälle aus ganz Süddeutschland
Zwei Jahre und drei Monate muss ein 53- jähriger Mann aus Fulda ins Gefängnis, der mindestens 18 Autos ausgeräumt haben soll, die an Friedhöfen geparkt waren. Das Verfahren gegen den gelernten Autoverkäufer hatte bereits im Oktober einmal stattgefunden, wurde aber wegen Nachermittlungen und anderen Schöffen dann noch einmal aufgerollt. Möglicherweise hat sich der Angeklagte einen Bärendienst erwiesen, indem er noch am Tag vor der Oktober-Verhandlung im Landkreis Augsburg und danach anderenorts in Süddeutschland weitere Autos aufgebrochen hat. Jedenfalls sitzt er deswegen erneut in Untersuchungshaft, aus der er aus Mannheim zum Prozess nach Augsburg gebracht werden musste.
Es gab Zeugenbeobachtungen, Bilder von Überwachungskameras, Daten aus dem Mobilfunkverkehr, DNA-Funde, immer wieder das gleiche Quad-Fahrzeug, weitere Beweismittel: All dies legte den Verdacht nahe, dass ein Serientäter zwischen Juli und Oktober 2019 für bis zu hundert ähnliche Diebstähle infrage kommt. Von Polizeirevieren aus ganz Süddeutschland landeten Ermittlungsergebnisse bei einem Kriminalbeamten aus Augsburg, der sich fast ein Jahr lang hauptsächlich mit dem Tatkomplex Autoaufbrüche an Friedhofsparkplätzen beschäftigt hatte. Dieser Beamte versuchte als Zeuge im Gerichtssaal zu unterfüttern, was die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorgehalten hatte: Diebstahl in 18 Fällen, dazu neun Fälle von Computerbetrug. Warum nur 18 Fälle?
Zwar umfasste die Liste des Kripo-Beamten deutlich mehr ähnlich gelagerte Taten, aber nicht alle konnte man dem Mann nachweisen. Acht der 18 Fälle gestand der 53-Jährige. Es waren Fälle, in denen seine Täterschaft so gut wie unstrittig war. Computerbetrug nennt sich der Tatbestand, da der Angeklagte versucht hatte, mit bei seinen Diebstählen erbeuteten Bankkarten Geld an Automaten abzuheben. Das war ihm in vier von neun Fällen gelungen, weil die Geheimzahl auf der Karte geschrieben stand. Insgesamt hat der Angeklagte durch diese Diebstähle und Abhebungen
gut 10.000 Euro Bargeld erbeutet. Ähnlich hoch ist der Sachschaden an den Autos. An anderer Beute als Bargeld und Bankkarten hatte der Mann kein Interesse gezeigt.
Der Autoverkäufer nannte Geldmangel als Grund für seine Taten. Nachdem er seine Arbeitsstelle bei einem Augsburger Autohaus verloren hatte, ihn zudem Schulden aus einem Insolvenzverfahren als Gastwirt drückten, sei er auf die Idee gekommen, durch die Diebstähle aus geparkten Autos sein Einkommen „aufzufüllen“. Einen schweren Stand hat der Angeklagte seinem Verteidiger Hansjörg Schmid bereitet. Der nämlich hatte mit den Bemühungen seines Mandanten bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle zu punkten versucht. Und dann das: Exakt einen Tag vor der ersten Gerichtsverhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht wurden am 5. Oktober wieder drei Aufbrüche und Diebstähle aus an Friedhöfen geparkten Autos in Täfertingen, Adelsried und Wörleschwang (Landkreis Augsburg) angezeigt. Auch aus Franken und dem Bereich Heidelberg wurden solche Delikte gemeldet. Der 53-Jährige gilt auch in diesen Fällen als verdächtig und kam nach Mannheim in Untersuchungshaft. „Ziemlich dämlich“, nannte Vorsitzende Richterin Sylvia Huber das – und der Angeklagte nickte.
Dennoch beantragte Verteidiger Hansjörg Schmid eine Bewährungsstrafe, auch deshalb, weil seiner Ansicht nach nur acht Fälle belegt sind. Das hatte Staatsanwältin Beate Christ anders gesehen, sie hatte zwei Jahren und zehn Monate Haft gefordert. Das Urteil lautet lag mit zwei Jahre und drei Monaten dazwischen, Bewährung ist ab zwei Jahren nicht mehr möglich. Darüber hinaus muss der Autoverkäufer 10.300 Euro Wertersatz leisten.