Zuschuss für Familien
Fristverlängerung: Baukindergeld kann bis 31. März 2021 beantragt werden
gute Nachricht für Familien, die Wohneigentum erwerben wollen: Der Förderzeitraum für Baukindergeld wird um drei Monate verlängert. Noch bis zum 31. März 2021 können sich bau- und kaufwillige Familien ihren Anspruch sichern.
Bis Ende März 2021 können Eltern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Baukindergeld beantragen, wenn sie sich eine selbst genutzte Immobilie zulegen, egal ob durch Bau oder Kauf. Das Baukindergeld soll Familien dabei finanziell unterstützen, sofern sie nicht zu viel verdienen.
Die ursprüngliche Frist bis Ende 2020 wurde aufgrund von Verzögerungen bedingt durch die CoronaPandemie bei der Antragsbearbeitung sowie Immobilienkäufen verlängert. Durch die Corona-Krise haben sich viele Bau- und Kaufvorhaben verzögert, da Besichtigungen ausfielen, Finanzierungsberatungen verschoben wurden oder sich die Bearbeitung der Baugenehmigungen hinzog.
„Das Baukindergeld ist für viele Familien ein wichtiger Baustein ihrer Immobilienfinanzierung“, sagt Eva Grunwald, Leiterin Baufinanzierung bei der Postbank. „Deshalb ist die Verlängerung der Förderung richtig und wichtig. So werden Nachteile abgemildert, die BaufamiEine lien durch die Corona-Pandemie entstanden sind.“
Voraussetzung für die Förderung ist, dass spätestens am Stichtag 31. März ein notariell beurkundeter Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung vorliegt. Ist dies der Fall, kann der Förderantrag bis Ende 2023 online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Was ist Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine Förderung vom Staat, um Familien mit Kindern oder Alleinerziehenden den Kauf beziehungsweise Bau eines Eigenheims zu ermöglichen. Um Baukindergeld beantragen zu können, muss mindestens ein Kind des Haushaltes zum Zeitpunkt des Antrags jünger als 18 Jahre sein. Pro Kind gibt es einen Zuschuss von bis zu 12 000 Euro – das entspricht 1200 Euro jährlich über eine Laufzeit von zehn Jahren.
„Die Zulage ist für den Erwerb von selbst genutzten Immobilien gedacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Familie eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder ein frei stehendes Einfamilienhaus erwirbt. Es muss sich jedoch in jedem Fall um einen Ersterwerb handeln“, weiß Matthias Klauser, Chief Revenue Officer von McMakler.
„Familien müssen das Baukindergeld spätestens sechs Monate nach dem Einzug in das neue Familienheim beantragen. Dabei ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Haushaltsmitglieder in der neuen Immobilie gemeldet sein müssen“, erklärt Immobilienexperte Klauser. Um einen Anspruch auf das Baukindergeld zu erhalten, darf das Haushaltseinkommen einer Familie nicht mehr als 90000 Euro bei einem Kind betragen, plus 15000 Euro für jedes weitere Kind. Den Antrag auf Baukindergeld können Eltern bei der KfW-Bank online stellen.
„Dieser Zuschuss kann den finanziellen Spielraum übrigens erweitern, zumal Baukindergeld von einigen Banken wie Eigenkapital behandelt wird. Je mehr Eigenkapital ein Kreditnehmer einbringt, desto günstiger sind in der Regel die Konditionen für seine Immobilienfinanzierung“, erläutert Expertin Grunwald.