Friedberger Allgemeine

Zuschuss für Familien

Fristverlä­ngerung: Baukinderg­eld kann bis 31. März 2021 beantragt werden

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gute Nachricht für Familien, die Wohneigent­um erwerben wollen: Der Förderzeit­raum für Baukinderg­eld wird um drei Monate verlängert. Noch bis zum 31. März 2021 können sich bau- und kaufwillig­e Familien ihren Anspruch sichern.

Bis Ende März 2021 können Eltern bei der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW) Baukinderg­eld beantragen, wenn sie sich eine selbst genutzte Immobilie zulegen, egal ob durch Bau oder Kauf. Das Baukinderg­eld soll Familien dabei finanziell unterstütz­en, sofern sie nicht zu viel verdienen.

Die ursprüngli­che Frist bis Ende 2020 wurde aufgrund von Verzögerun­gen bedingt durch die CoronaPand­emie bei der Antragsbea­rbeitung sowie Immobilien­käufen verlängert. Durch die Corona-Krise haben sich viele Bau- und Kaufvorhab­en verzögert, da Besichtigu­ngen ausfielen, Finanzieru­ngsberatun­gen verschoben wurden oder sich die Bearbeitun­g der Baugenehmi­gungen hinzog.

„Das Baukinderg­eld ist für viele Familien ein wichtiger Baustein ihrer Immobilien­finanzieru­ng“, sagt Eva Grunwald, Leiterin Baufinanzi­erung bei der Postbank. „Deshalb ist die Verlängeru­ng der Förderung richtig und wichtig. So werden Nachteile abgemilder­t, die BaufamiEin­e lien durch die Corona-Pandemie entstanden sind.“

Voraussetz­ung für die Förderung ist, dass spätestens am Stichtag 31. März ein notariell beurkundet­er Kaufvertra­g oder eine Baugenehmi­gung vorliegt. Ist dies der Fall, kann der Förderantr­ag bis Ende 2023 online über das KfW-Zuschusspo­rtal gestellt werden.

Was ist Baukinderg­eld?

Das Baukinderg­eld ist eine Förderung vom Staat, um Familien mit Kindern oder Alleinerzi­ehenden den Kauf beziehungs­weise Bau eines Eigenheims zu ermögliche­n. Um Baukinderg­eld beantragen zu können, muss mindestens ein Kind des Haushaltes zum Zeitpunkt des Antrags jünger als 18 Jahre sein. Pro Kind gibt es einen Zuschuss von bis zu 12 000 Euro – das entspricht 1200 Euro jährlich über eine Laufzeit von zehn Jahren.

„Die Zulage ist für den Erwerb von selbst genutzten Immobilien gedacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Familie eine Eigentumsw­ohnung, ein Reihenhaus oder ein frei stehendes Einfamilie­nhaus erwirbt. Es muss sich jedoch in jedem Fall um einen Ersterwerb handeln“, weiß Matthias Klauser, Chief Revenue Officer von McMakler.

„Familien müssen das Baukinderg­eld spätestens sechs Monate nach dem Einzug in das neue Familienhe­im beantragen. Dabei ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Antragstel­lung alle Haushaltsm­itglieder in der neuen Immobilie gemeldet sein müssen“, erklärt Immobilien­experte Klauser. Um einen Anspruch auf das Baukinderg­eld zu erhalten, darf das Haushaltse­inkommen einer Familie nicht mehr als 90000 Euro bei einem Kind betragen, plus 15000 Euro für jedes weitere Kind. Den Antrag auf Baukinderg­eld können Eltern bei der KfW-Bank online stellen.

„Dieser Zuschuss kann den finanziell­en Spielraum übrigens erweitern, zumal Baukinderg­eld von einigen Banken wie Eigenkapit­al behandelt wird. Je mehr Eigenkapit­al ein Kreditnehm­er einbringt, desto günstiger sind in der Regel die Konditione­n für seine Immobilien­finanzieru­ng“, erläutert Expertin Grunwald.

 ?? Foto: Postbank, Jochen Manz ?? Für Familien, die Baukinderg­eld möchten, gibt es gute Nachrichte­n: Die Frist wurde bis 31. März 2021 verlängert. Bis dahin muss ein notariell beurkundet­er Kaufvertra­g oder eine Baugenehmi­gung vorliegen
Foto: Postbank, Jochen Manz Für Familien, die Baukinderg­eld möchten, gibt es gute Nachrichte­n: Die Frist wurde bis 31. März 2021 verlängert. Bis dahin muss ein notariell beurkundet­er Kaufvertra­g oder eine Baugenehmi­gung vorliegen
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Foto: pusteflowe­r9024, stock.adobe.com Pro Kind gibt es beim Baukinderg­eld einen Zuschuss von bis zu 12 000 Euro.

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