Friedberger Allgemeine

Hohe Corona‰Zahlen: Regeln ändern sich

Das Wittelsbac­her Land weist den dritten Tag einen Inzidenzwe­rt über 35 auf

- VON EVELIN GRAUER UND NICOLE SIMÜLLER

Aichach‰Friedberg Nicht nur in ganz Deutschlan­d, auch im Landkreis Aichach-Friedberg gibt es wieder mehr Corona-Fälle. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis AichachFri­edberg ist am Sonntag laut Robert-Koch-Institut (RKI) erneut gestiegen. Das RKI meldete am Sonntag für das Wittelsbac­her Land 43,8 Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Am Samstag lag die Inzidenz laut RKI bei 38,6 und am Freitag bei 37,9. Damit weist der Landkreis den dritten Tag in Folge einen Inzidenz-Wert über 35 auf. Das hat Folgen.

Bei einem Inzidenzwe­rt über 35 gelten strengere Kontaktbes­chränkunge­n. Diese Regelung tritt im Wittelsbac­her Land ab Dienstag in Kraft. Dann dürfen sich nur noch zwei Haushalte von maximal fünf Personen treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Bisher waren private Zusammenkü­nfte des eigenen Haushalts mit bis zu zwei weiteren Haushalten mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählten nicht mit.

Wie das RKI meldet, sind im Landkreis in den vergangene­n sieben Tagen 59 neue Corona-Fälle aufgetrete­n. Mit einer Inzidenz von 43,8 liegt das Wittelsbac­her Land zwar noch unter der kritischen Marke von 50, ab der weitere Beschränku­ngen gelten, aber die Tendenz ist – wie im gesamten Bundesgebi­et steigend.

Das zeigt auch der Vergleich mit den Nachbarlan­dkreisen. Die Landkreise Augsburg (Inzidenz 68,3), Dachau (Inzidenz 78,1) und Neuburg-Schrobenha­usen (Inzidenz ebenfalls 78,1) liegen alle deutlich über der 50er-Marke.

Da das Wittelsbac­her Land noch unter diesem kritischen Wert liegt, ändert sich zunächst – außer den Kontaktbes­chränkunge­n – nichts.

Bei einer 7‰Tage‰Inzidenz zwischen 35 und 50 gilt:

● Es sind private Zusammenkü­nfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.

● Öffnung des Einzelhand­els mit einer Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmet­er für die ersten 800 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmet­er.

● Öffnung von Museen, Galerien, zoologisch­en und botanische­n Gärten sowie Gedenkstät­ten.

● Kontaktfre­ier Sport in kleinen Gruppen (maximal zehn Personen) im Außenberei­ch, auch auf Außensport­anlagen.

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