Hohe CoronaZahlen: Regeln ändern sich
Das Wittelsbacher Land weist den dritten Tag einen Inzidenzwert über 35 auf
AichachFriedberg Nicht nur in ganz Deutschland, auch im Landkreis Aichach-Friedberg gibt es wieder mehr Corona-Fälle. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis AichachFriedberg ist am Sonntag laut Robert-Koch-Institut (RKI) erneut gestiegen. Das RKI meldete am Sonntag für das Wittelsbacher Land 43,8 Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Am Samstag lag die Inzidenz laut RKI bei 38,6 und am Freitag bei 37,9. Damit weist der Landkreis den dritten Tag in Folge einen Inzidenz-Wert über 35 auf. Das hat Folgen.
Bei einem Inzidenzwert über 35 gelten strengere Kontaktbeschränkungen. Diese Regelung tritt im Wittelsbacher Land ab Dienstag in Kraft. Dann dürfen sich nur noch zwei Haushalte von maximal fünf Personen treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Bisher waren private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit bis zu zwei weiteren Haushalten mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählten nicht mit.
Wie das RKI meldet, sind im Landkreis in den vergangenen sieben Tagen 59 neue Corona-Fälle aufgetreten. Mit einer Inzidenz von 43,8 liegt das Wittelsbacher Land zwar noch unter der kritischen Marke von 50, ab der weitere Beschränkungen gelten, aber die Tendenz ist – wie im gesamten Bundesgebiet steigend.
Das zeigt auch der Vergleich mit den Nachbarlandkreisen. Die Landkreise Augsburg (Inzidenz 68,3), Dachau (Inzidenz 78,1) und Neuburg-Schrobenhausen (Inzidenz ebenfalls 78,1) liegen alle deutlich über der 50er-Marke.
Da das Wittelsbacher Land noch unter diesem kritischen Wert liegt, ändert sich zunächst – außer den Kontaktbeschränkungen – nichts.
Bei einer 7TageInzidenz zwischen 35 und 50 gilt:
● Es sind private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.
● Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter.
● Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten.
● Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (maximal zehn Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.