Friedberger Allgemeine

Anspruch auf Kita-Platz sorgt für Ungleichhe­it

- VON PHILIPP SCHRÖDERS schr@augsburger‰allgemeine.de

Ein Vater aus Kissing hat vor Kurzem auf dem Rechtsweg bekommen, wonach viele Eltern sich im Raum Friedberg sehnen. In einem Vergleich erhielt er für seine Tochter einen Kita-Platz. Der Mangel an Betreuungs­plätzen beschäftig­t also inzwischen die Justiz. Dabei hätten sich Bürgermeis­ter vor 20 Jahren wohl nicht ausgemalt, dass vor Gericht um diese Plätze gerungen wird. Die Zeiten, in denen Eltern von den Nachbarn schief angeschaut wurden, weil sie ihre unter dreijährig­en Kinder in die Krippe geben, sind nicht lange her.

Inzwischen ist es aber ganz normal, dass beide Eltern berufstäti­g sind, und die Kinder schon früh in einer Einrichtun­g betreut werden. Aufgrund der hohen Immobilien­preise, Mieten und Alltagskos­ten in der Region geht das in vielen Familien auch nicht anders. Der Rechtsansp­ruch auf einen Betreuungs­platz ist dabei gut gedacht für die Eltern. Vor allem in den Zuzugsgeme­inden, beispielsw­eise ganz im Süden des Landkreise­s, sorgt er für rege Bautätigke­it. Das lässt sich in Kissing und Mering beobachten.

Notgedrung­en ziehen die Kommunen mit Hochdruck Kindertage­sstätten hoch. Kissing beispielsw­eise lässt zurzeit in Rekordzeit einen Kindergart­en in Modulbauwe­ise errichten, der bereits im September neue, heiß begehrte Plätze bieten soll. Auch in Mering laufen trotz knapper finanziell­er Mittel die Vorbereitu­ngen für neue Einrichtun­gen auf Hochtouren. Allerdings hat das Ganze auch eine Schattense­ite. Unsere Gesellscha­ft besteht nicht nur aus Kleinkinde­rn und deren Eltern. Der Druck Betreuungs­plätze zu schaffen – verschärft durch den Rechtsansp­ruch der Eltern – führt dazu, dass andere Projekte liegen bleiben.

Trotz hoher Fördergeld­er ist der finanziell­e Aufwand für die Kommunen immens. Eine dringend notwendige Straßensan­ierung oder der Ausbau eines Fahrradweg­es rutschen dabei schnell auf der Prioritäte­nliste nach hinten. Auch legen die Kommunen ihr Augenmerk nicht mehr auf andere Mitglieder der Gesellscha­ft. Ein Beispiel ist die Versorgung der pflegebedü­rftigen Senioren. Dafür, Träger dabei zu unterstütz­en, ambulante oder stationäre Angebote zu schaffen, ist dann oft kein Geld mehr da. Schließlic­h gibt es für Pflegebedü­rftige keinen Rechtsansp­ruch auf einen Platz.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany