Friedberger Allgemeine

EU‰Kommission verklagt Polen

Justiz Brüssel will Verstöße gegen die Unabhängig­keit der Justiz nicht hinnehmen

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Brüssel Im Streit über die polnischen Justizrefo­rmen verhärten sich die Fronten zwischen der nationalko­nservative­n Regierung in Warschau und der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde sieht die Unabhängig­keit polnischer Richter in Gefahr und verklagt das Land deshalb vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f, wie EU-Justizkomm­issar Didier Reynders am Mittwoch mitteilte.

Um keine Zeit zu verlieren, rief die Kommission die höchsten EURichter dazu auf, vor einem endgültige­n Urteil bereits vorläufige Maßnahmen zu verhängen. Aus Sicht der EU-Kommission gibt es zwei Knackpunkt­e: Zum einen untergrabe das Gesetz zur Disziplini­erung von Richtern die Unabhängig­keit polnischer Richter und stimme nicht mit dem Vorrang von EURecht überein. Zum anderen dürfe die Disziplina­rkammer des obersten polnischen Gerichtsho­fs nicht weiter tätig sein, da sie möglicherw­eise nicht unabhängig sei. „Ich bin zutiefst besorgt über die fortgesetz­ten Maßnahmen, die die Unabhängig­keit der Justiz in Polen untergrabe­n“, sagte Kommission­svize Vera Jourova am Mittwoch. Der Druck auf polnische Richter nehme immer weiter zu und ihre Unabhängig­keit werde zunehmend ausgehöhlt.

Das Gesetz zur Disziplini­erung von Richtern ist seit Mitte Februar 2020 in Kraft. Es sieht vor, dass Richter mit Geldstrafe­n, Herabstufu­ng oder Entlassung rechnen müssen, wenn sie die Entscheidu­ngskompete­nz oder Legalität eines anderen Richters, einer Kammer oder eines Gerichts infrage stellen. Auch dürfen sie sich nicht politisch betätigen. Jourova hatte bereits davor gewarnt, dass das Gesetz „unter anderem zur politische­n Kontrolle des Inhalts von Gerichtsen­tscheidung­en verwendet werden“könnte. Außerdem geht es um die 2018 gegründete Disziplina­rkammer, ein Schlüssele­lement der polnischen Reformen.

Der EuGH hatte bereits im April 2020 auf Antrag der EU-Kommission entschiede­n, dass die Kammer ihre Arbeit zunächst aussetzen muss. Allein die Gefahr, dass eine möglicherw­eise nicht ausreichen­d unabhängig­e Kammer Disziplina­rverfahren gegen Richter prüfe, könne die Unabhängig­keit der betroffene­n Richter beeinträch­tigen. Die EU-Kommission kritisiert jedoch, dass die Kammer weiter Entscheidu­ngen treffe, die sich direkt auf die Berufsausü­bung von Richtern auswirken – etwa auf ihre Immunität. Der EuGH soll nun unter anderem vorläufig entscheide­n, dass derlei Befugnisse der Disziplina­rkammer ausgesetzt werden. Auch soll die Wirkung bereits getroffene­r Entscheidu­ngen mit Blick auf die Immunität aufgehoben werden.

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Foto: J. Geron, dpa Rotes Tuch für Warschau: EU‰Kommissi‰ onsvize Vera Jourova.

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